Ausschreibungsdetails
Los 2; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Helmstedt
Los 3; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Wolfsburg
Los 4; Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Gifhorn
Los 5; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Goslar
Los 6; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Walsrode
Los 7: Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für zwei Bundesliegenschaften in Braunschweig
WE 107413; Zollamt Göttingen, Hagenweg 4, 37081 Göttingen
Los 2
WE 142068; Wasserstraßen-Neubauamt Helmstedt, Walbecker Straße 23b, 38350 Helmstedt
Los 3
WE 107421; Zollamt Wolfsburg, Alessandro-Volta-Str. 6, 38440 Wolfsburg
Los 4
WE 107571; Bundespolizei Fliegerstaffel, Wilscher Weg 59, 38518 Gifhorn
Los 5
WE 107416; Zollamt Goslar, Heinrich-Pieper-Str. 2, 38640 Goslar
Los 6
WE 109305; Bundespolizei Aus-und Fortbildungszentrum Walsrode, Schulstraße 34, 29664 Walsrode
Los 7
WE 107713; Zollamt Braunschweig-Broitzem, Helene-Künne-Allee 1, 38122 Braunschweig
WE 142090; Wasser- und Schifffahrtsamt, Ludwig-Winter-Straße 5, 38120 Braunschweig
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 29.01.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 26.01.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 21.01.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Los 4 (WE 107571) und Los 6 (WE 109305) betreffend: Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB).
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Göttingen
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 191 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 199 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 2.158 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Parklätze, ca. 573 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Treppen/Podeste (Handreinigung), ca. 127 m²
- Reinigung Nichtöffentlicher Müllplatz, ca. 8 m²
Fläche gesamt: 3.256 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 191 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 199 m²
- Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 2.158 m²
- Nichtöffentliche Parklätze, ca. 573 m²
- Nichtöffentliche Treppen/Podeste (Handreinigung), ca. 127 m²
- Nichtöffentlicher Müllplatz, ca. 8 m²
Fläche gesamt: 3.256 m²
WE 107413; Zollamt Göttingen, Hagenweg 4, 37081 Göttingen
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
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6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
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Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 130 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 1.100 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 400 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 1.150 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Treppen, ca. 3 m²
- Reinigung Nichtöffentliches Atrium, ca. 120 m²
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 10 Stück
- Lichtschächte reinigen, 32 Stück
Fläche gesamt: 2.903 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 130 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 1.100 m²
- Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 400 m²
- Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 1.150 m²
- Nichtöffentliche Treppen (Handreinigung), ca. 3 m²
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 2.653 m² - BEDARFSPOSITION
Fläche gesamt: 2.783 m²
WE 142068; Wasserstraßen-Neubauamt Helmstedt, Walbecker Straße 23b, 38350 Helmstedt
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
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6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
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Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 87 m²
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 68 m²
- Reinigung Öffentliche Verkehrsflächen, ca. 79 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 76 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 744 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 152 m²
Fläche gesamt: 1.206 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 155 m²
- Öffentliche Verkehrsflächen, ca. 79 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 76 m²
- Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 744 m²
- Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 152 m²
Fläche gesamt: 1.206 m²
WE 107421; Zollamt Wolfsburg, Alessandro-Volta-Str. 6, 38440 Wolfsburg
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
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6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
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Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 578 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 10.372 m²
- Nichtöffentliche Flächen (Sicherheitsbereich), ca. 10.000 m² - BEDARFSPOSITION
Fläche gesamt: 20.950 m²
WE 107571; Bundespolizei Fliegerstaffel, Wilscher Weg 59, 38518 Gifhorn
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen
(Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Personen, die nicht mit Arbeiten beauftragt sind oder die keine Aufsichtsfunktion ausüben, dürfen nicht in die Liegenschaft oder Gebäude mitgebracht werden. Dies gilt auch für Angehörige (Ehegatten, Kinder und Verwandte). Zudem ist eine Aufstellung der Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen vorzulegen, welche die Liegenschaft befahren. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind der Auftraggeberin rechtzeitig bekannt zu geben.
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
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6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 109 m²
- Reinigung Öffentliche Verkehrsflächen, ca. 599 m²
- Reinigung Öffentliche Parkplätze, ca. 35 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 11 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 760 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Treppen, ca. 29 m²
Fläche gesamt: 1.543 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 109 m²
- Öffentliche Verkehrsflächen, ca. 599 m²
- Öffentliche Parkplätze, ca. 35 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 11 m²
- Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 760 m²
- Nichtöffentliche Treppen (Handreinigung), ca. 29 m²
Fläche gesamt: 1.543 m²
WE 107416; Zollamt Goslar, Heinrich-Pieper-Str. 2, 38640 Goslar
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentliche Straßen- und Gehwegfläche (Länge: ca. 380 m, Breite einschl. Gehweg: 4,00 m), ca. 1.520 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Straßen, ca. 13.101 m²
- Grauflächen zusätzliche Laubaufnahme ca. 10.000 m² - BEDARFSPOSITION
- Reinigung Nichtöffentliche Parkplätze und Restflächen, ca. 9.372 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Gehwege, ca. 4.771 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Treppen, ca. 153 m²
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 95 Stück
Fläche gesamt: 28.917 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 758 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Straßen, ca. 13.101 m²
- Nichtöffentliche Gehwege, ca. 4.771 m²
- Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 5.593 m²
- Nichtöffentliche Treppen, Gitterroste, Fahrradstände, sonstige befestigte Flächen (Handreinigung), ca. 306 m²
- Nichtöffentliche sonstige Flächen, ca. 204 m²
Fläche gesamt: 24.733 m²
WE 109305; Bundespolizei Aus-und Fortbildungszentrum Walsrode, Schulstraße 34, 29664 Walsrode
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen
(Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Hierzu ist der Personalbogen für Fremdfirmen auszufüllen (Anlage C-03.3). Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Grauflächenreinigung
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 138 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 2.855 m²
Fläche gesamt: 2.993 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 138 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 2.855 m²
Fläche gesamt: 2.993 m²
b) WE 142090; Wasser- und Schifffahrtsamt, Ludwig-Winter-Straße 5, 38120 Braunschweig
1. Grauflächenreinigung
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 330 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 106 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 990 m²
Fläche gesamt: 1.426 m²
2. Winterdienst
1. Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 330 m²
2. Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 106 m²
- Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 990 m²
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.096 m² - BEDARFSPOSITION
Fläche gesamt: 1.426 m²
WE 107713; Zollamt Braunschweig-Broitzem, Helene-Künne-Allee 1, 38122 Braunschweig
WE 142090; Wasser- und Schifffahrtsamt, Ludwig-Winter-Straße 5, 38120 Braunschweig
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
d56f3846-2d1b-4967-90bb-200371edff3e