Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Str. 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
E-Mail: angebote@bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
0654/25 Wartung der labortechn. Anlagen in Berlin
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
20.01.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.04.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=820523
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=820523
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
20.01.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Bundesamt für Strahlenschutz schließt auf seiner Liegenschaft in Berlin einen Vertrag für Wartung und Inspektion der labortechnischen Anlagen in Berlin, Gebäude K 25 und Gebäude K 10 über 4 Jahre.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesamt für Strahlenschutz
Köpenicker Allee 120-130
Gebäude K 25 und Gebäude K 10
0318 Berlin
Köpenicker Allee 120-130
Gebäude K 25 und Gebäude K 10
0318 Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragsbeginn: 01.03.2026
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen (bei Skonto entsprechend des Angebotes)
nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27.
November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter
https://xrechnung.bund.de)vorgesehen.
Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die
BfS-Bestellnummer 0654/25 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-
07256-14 zwingend erforderlich.
Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung
geregelt.
Weitere Informationen hierzu siehe: https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen
/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch
gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27.
November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter
https://xrechnung.bund.de)vorgesehen.
Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die
BfS-Bestellnummer 0654/25 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-
07256-14 zwingend erforderlich.
Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung
geregelt.
Weitere Informationen hierzu siehe: https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen
/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch
gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter hat jedoch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A - Sammelanlage BWB“ zu erklären.
Nachweis zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist eine Kopie der bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Entsprechende Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Erklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Auftragsausführung ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigen wird und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Der Bieter hat jedoch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A - Sammelanlage BWB“ zu erklären.
Nachweis zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist eine Kopie der bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Entsprechende Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Erklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Auftragsausführung ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigen wird und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher - bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit - das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das Wertungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist zu 100% der Angebotspreis unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos.
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