Ausschreibungsdetails
Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung
deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich
werden.
gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente
einzureichen:
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur
Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
ZIB 15.06 - 9983/24/VV : 1 - Nachhaltige Computer-Mäuse (vorliegendes Verfahren)
ZIB 15.06 - 9983/24/VV : 2 - Nachhaltige Tastaturen
Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen wurde eine geschätztes Volumen von 4.800.000,00 Euro ermittelt. Dieses Volumen bezieht sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren.
Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert.
Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.
Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung
deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich
werden.
Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind:
Akademie der Künste
Alexander von Humboldt-Stiftung
Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V.
Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH
Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Logistik und Möbilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesansalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarchiv
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Bundesministerium für Digitales und Staatmodernisierung
Bundesministerium für Verkehr
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Ernergie
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundesrat
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundeszentrale für politische Bildung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
DRK Suchdienst
Eisenbahn-Bundesamt
Engagement Global gGmbH
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fernstraßen-Bundesamt
FIZ Karlsruhe
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (alle Standorte)
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
GMGMBH
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ
Informationstechnikzentrum Bund
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kraftfahrt-Bundesamt
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kunstverwaltung des Bundes
Kuratorium für Waldarbeit & Forsttechnik e.V.
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck Stiftung
Postbeamtenkrankenkasse
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Robert Koch-Institut
Statistisches Bundesamt
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Forum Recht
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Umweltbundesamt
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
• Dauer der Leistung
• Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro Mindestwert: 150.000 € netto
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (MM/JJJJ - MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
- Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
- Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
- Lieferung von IT-Hardware pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren i. H. v. 800.000 € netto
Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
1e6cd0e6-e3e9-46a4-8af0-d39f8f5dadc9