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Ausschreibungsdetails

Nachrechnung Straßenbrücke Landesbergen

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13.11.2025

11.12.2025 10:00

3814W-235.03/03/005/1

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser

12.02.2026 10:59

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser
Straße, Hausnummer: Hohe Leuchte 30
Postleitzahl (PLZ): 27283
Ort: Verden (Aller)
Telefon: +49 4231 8980
Telefax: +49 4231 8981333
Internet-Adresse: www.wsa-weser.wsv.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

3814W-235.03/03/005/1

3.
Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten

a)
Form der Teilnahmeanträge / Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Teilnahmefrist

11.12.2025 - 10:00 Uhr

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816885

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

11.12.2025 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Nachrechnungsrichtlinie sowie der zur Verfügung gestellten und erforderlichenfalls nachgeforderten Unterlagen eine Einstufung des Traglastindexes vorzunehmen, die Restnutzungsdauer des Bauwerks abzuschätzen beziehungsweise rechnerisch zu ermitteln sowie die Ermüdungssicherheit zu überprüfen und zu bewerten.
Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst mehrere Teilleistungen, die sich aus dem stufenweisen Vorgehen gemäß der Nachrechnungsrichtlinie ergeben. Es sind nachfolgende Leistungen auszuführen:
a) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 1 der Nachrechnungsrichtlinie
b) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie, sofern erforderlich und nach gesonderter Beauftragung
c) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 3 der Nachrechnungsrichtlinie, sofern erforderlich und nach gesonderter Beauftragung
Die Durchführung der Stufe 2 und der Stufe 3 der Nachrechnungsrichtlinie bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
1. Grundlagenermittlung
- Sichtung und Bewertung der vorhandenen Unterlagen (Bestandspläne, Prüfberichte, bisherige Nachweise, Schadensdokumentationen).
- Abstimmung der zu betrachtenden Ziellastniveaus mit dem Auftraggeber (hier: BK 30 als Ausgangspunkt).
- Festlegung der maßgeblichen Einwirkungen auf Basis der NRR.
2. Erfassung und Bewertung des Ist-Zustandes
- Auswertung der Ergebnisse der letzten Bauwerksprüfung nach DIN 1076.
- Schadensaufnahme, insbesondere relevante Schädigungen für Tragfähigkeit und Ermüdung (Risse, Querschnittsverluste, Vorspannungsverluste, Zustand der Koppelfugen).
- Ableitung eines realistischen Rechenmodells unter Berücksichtigung der Schadensbilder und der Bauwerksbesonderheiten.
3. Statische Nachrechnung
- Nachweise der Tragfähigkeit für maßgebende Schnittgrößen unter den Ziellastniveaus.
- Berücksichtigung der tatsächlichen Vorspannungssituation, Krafteinleitung in den Koppelfugen und ggf. reduzierter Querschnittswerte.
4. Ermüdungsuntersuchung
- Durchführung einer Objektbezogene Schadensanalyse (OSA) zur Überprüfung der Ermüdungssicherheit gemäß „Handlungsanweisung zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit vorgespannter Bewehrung von älteren Spannbetonüberbauten“, BASt, Ausgabe 1998.
- Bewertung kritischer Details (Ankerköpfe, Spanngliedauflagerungen, Rissbereiche, Koppelfugen).
- Ableitung von Anforderungen an den weiteren Betrieb oder Maßnahmen zur Verbesserung der Ermüdungssicherheit.
5. Bestimmung der Restnutzungsdauer
- Ableitung einer Restnutzungsdauer aus den rechnerischen Ergebnissen, ergänzt durch eine ingenieurmäßige Bewertung des Schädigungsfortschritts.
- Bewertung des tatsächlichen Lastniveaus
- Vergleich der rechnerischen Tragreserven mit dem Ziellastniveau BK 30.
- Prüfung, ob unter Berücksichtigung der Schäden und der Ergebnisse der OSA eine höhere oder niedrigere Einstufung gerechtfertigt ist.
- Erarbeitung einer Empfehlung zur verkehrlichen Nutzung (z. B. volle Freigabe, Einschränkungen, Monitoring).
7. Dokumentation
- Erstellung eines Nachrechnungsberichts nach den Vorgaben der NRR.
- Darstellung der Berechnungen, OSA-Ergebnisse und Schlussfolgerungen.
- Formulierung einer klaren Empfehlung zum weiteren Betrieb und zu evtl. Maßnahmen.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000-8)

c)
Ort der Leistungserbringung

Weser, Starßenbrücke Landesbergen, Brücke 0037We3

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der AVF (BVI)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Eigenerklärung Eignung
Teilnahmeantrag
a) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Leistungen müssen die Anwendung der Nachrechnungslinie betreffen.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: > 700.000 €
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 700.000 € - > 400.000 €
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: 400.000 € - > 250.000 €
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: 250.000 € - > 150.000 €
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: 150.000 € - > 100.000 €
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: 100.000 € - 0€
b) Nachweise über die berufliche Befähigung des Bewerbers/Bieters ins besondere der für die Leistung verantwortlichen Person oder Personen.
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Der Bewerber verfügt über mind. 2 Ingenieure die seit mind. 5 Jahren mit der Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) in der Bearbeitungstiefe der Stufe 3 tätig sind.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Der Bewerber verfügt über mind. 2 Ingenieure die seit mind. 3 Jahren mit der Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) in der Bearbeitungstiefe der Stufe 3 tätig sind.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Der Bewerber verfügt über mind. 2 Ingenieure die seit mind. 3 Jahren mit der Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) in der Bearbeitungstiefe der Stufe 2 tätig sind.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Der Bewerber verfügt über einen Ingenieur der in den letzten 3 Jahren mit der Durchführung einer statischen Berechnung nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) in der Bearbeitungstiefe der Stufe 2 tätig war

12.
Zuschlagskriterien

a) Preis 30%
b) Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Die Referenzen müssen die Anwendung der Nachrechnungsrichtlinie betreffen 70%
- 10 Punkte erhält ein Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt.
Begründung des Maßstabes:
Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Stufe 3, von mindestens 8 mehrfeldrigen Spannbetonbrücken mit Koppelfugen und einer jeweiligen Baulänge von mehr als 150 m in den letzten fünf Jahren.
-7,5 Punkte erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt.
Begründung des Maßstabes:
Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Stufe 3, von mindestens 5 mehrfeldrigen Spannbetonbrücken mit Koppelfugen und einer jeweiligen Baulänge von mehr als 150 m in den letzten fünf Jahren.
- 5 Punkte erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in hinreichendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in hinreichendem Umfang erwarten lässt.
Begründung des Maßstabes:
Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Stufe 2, von mindestens 5 Spannbetonbrücken mit einer jeweiligen Baulänge von mehr als 100 m in den letzten fünf Jahren.
- 2,5 Punkte erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt.
Begründung des Maßstabes:
Durchführung statischer Berechnungen nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Stufe 2, von mindestens 3 Brücken mit einer jeweiligen Baulänge von mehr als 50 m in den letzten fünf Jahren.
- 0 Punkte erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung allenfalls in sehr geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen allenfalls in sehr geringem Umfang erwarten lässt.
Zu keiner der Anforderungen zuordbar.

15.
Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Die Anzahl der Bewerber ist auf 5 begrenzt. Es findet keine Vertragsverhandlung statt.


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