Ausschreibungsdetails
Der Auftragsschätzwert über die maximal mögliche Vertragslaufzeit
beträgt 6.600.000 € (netto).
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung voraussichtlich am 01.03.2026 und endet spätestens am 29.02.2032. Die Laufzeit des Vertrages beträgt insgesamt daher maximal 6 Jahre.
Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Im Zentrum der Arbeit der bpb steht die Förderung des Bewusstseins für Demokratie und die politische Partizipation in der Bevölkerung. Menschen sollen motiviert und befähigt werden, sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen und aktiv am politischen Leben teilzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelt die bpb Bildungs- und Diskussionsangebote, die Einblicke in geschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge politischer, sozialer, kultureller sowie wirtschaftlicher Prozesse vermitteln. Dazu greift sie aktuelle und historische Themen mit Printprodukten, Veranstaltungen, audiovisuellen Produkten und durch ein intensiv genutztes Online-Angebot auf, das stetig ausgebaut und weiterentwickelt werden soll.
Die bpb sieht sich in ihrem staatlichen Auftrag und Wirken ausdrücklich dem Grundgesetz, den Menschenrechten und der demokratischen politischen Kultur verpflichtet. Das umfasst insbesondere die Grundlagen und Prinzipien der pluralistischen Demokratie und des freiheitlichen Verfassungsstaats der Bundesrepublik Deutschland. In ihrer Arbeit orientiert sich die bpb an den Grundsätzen der Überparteilichkeit und wissenschaftlichen Ausgewogenheit sowie an den anerkannten fachlichen Prinzipien politischer Bildung. Eine wichtige Referenz ist dabei der "Beutelsbacher Konsens", der besonders für die formale politische Bildung auf zentrale didaktische Leitgedanken verweist. Hierzu zählt unter anderem das Überwältigungsverbot (keine Indoktrination) und die Beachtung kontroverser Positionen in Wissenschaft und Politik (Kontroversitätsgebot).
Die Auftraggeberin behält sich in diesem Zusammenhang, gemäß § 46 (2) VgV, vor, die berufliche Leistungsfähigkeit des für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieters zu verneinen, wenn sie nach den intern festgelegten Prüfungsvorgaben feststellt, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrages, insbesondere in Hinblick auf das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot, in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
●Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Referenzobjekt 1 – Nachweis über die Kompetenz zur redaktionellen Produktion und Betreuung einer Website oder eines vergleichbaren Online-Projektes im Bereich der politischen Bildung
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für Leistungen im Bereich der redaktionellen Produktion und Betreuung einer Website oder eines vergleichbar umfangreichen Online-Projektes im Bereich der politischen Bildung oder angrenzenden Bereichen (siehe Anforderungen unten) zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Es handelt sich um eine Referenz, im Rahmen derer unter Punkt 3.2 bis 3.5 der Leistungsbeschreibung „Basisleistungen: Produktion und Betreuung Website www.fluter.de“ genannten Tätigkeiten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nachvollziehbar erbracht wurden.
● Die Referenz muss nachweisen, dass es sich um Leistungen für eine komplexe redaktionelle Website oder ein vergleichbares Online-Projekt handelt, auf der mehrfach wöchentlich neue Inhalte veröffentlicht werden. Die Inhalte müssen sowohl Text als auch Grafiken/Bilder umfassen.
● Die Referenz muss nachweisen, dass der Bieter vergleichbare Leistungen im annähernden Umfang der für die Auftragserfüllung erforderlichen Basisleistungen erbringen kann und daher einen Umfang von mindestens 250 Personentagen innerhalb eines Jahres haben.
● Die Referenz muss darüber hinaus nachweisen, dass das Projekt im Bereich der politischen Bildung oder angrenzender Sektoren erbracht wurde. Dafür muss die Referenz folgende Kriterien erfüllen: Die Referenz muss für eine öffentliche Institution der politischen Bildung oder einen Träger der politischen Bildung erbracht worden sein. Möglich sind auch Referenzen in einem angrenzenden Bereich (z. B. Medienunternehmen, weiterer Schul- und Bildungssektor, andere öffentliche Auftraggeber, Stiftungen) für die nachgewiesen wird, dass bei der Auftragserbringung die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 1.1 genannten Anforderungen der politischen Bildung beachtet wurden. Das betrifft insbesondere die Beachtung der Demokratie- und Menschenrechtsorientierung, der Überparteilichkeit, der politischen sowie wissenschaftlichen Ausgewogenheit, des Kontroversitätsgebotes und des Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbotes.
Referenzobjekt 2 – Nachweis über die Kompetenz zur Erstellung von „TikTok-Videos“
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für Leistungen der Redaktion im Bereich „TikTok-Videos“ zu nennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Die Referenz muss nachweisen, dass die im Rahmen derer die unter Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung „TikTok Videos“ genannten Tätigkeiten nachvollziehbar erbracht wurden (Konzeption und Erstellung von Video-Beiträgen, die speziell auf TikTok zugeschnitten sind und i. d. R. 1:00 bis maximal 2:30 Minuten lang sind).
Referenzobjekt 3 – Nachweis über die Kompetenz zur Erbringung von „Themenbeiträgen“
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für Leistungen der Redaktion im Bereich „Themenbeiträge“ zu nennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Die Referenz muss nachweisen, dass die im Rahmen der unter Punkt 3.6 der Leistungsbeschreibung „Themenbeiträge“ genannten Tätigkeiten nachvollziehbar erbracht wurden (Erstellung von Texten mit einer hohen Informationsdichte, in der Regel angereichert durch O-Töne, Einblicke vor Ort, in der Regel mit einer besonderen journalistischen Struktur, wie z. B. Reportagen, Essays, Features, Hintergrundartikel, FAQs)
Für die Referenzen ist die PDF-Vorlage „10_Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Fortsetzung Referenzen unter BT-772
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte (Hauptansprechpersonen + Vertretung sowie weitere ausführende Personen), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
● Hauptansprechperson Verwaltung/Organisation + Vertretung
● Hauptansprechperson leitende redaktionelle Leistungen + Vertretung
Mindestanforderung: Mindestens zwei Jahre hauptberufliche Arbeitserfahrungen für Medien der politischen Bildung oder des Qualitätsjournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Leitende Redaktionelle Leistungen" genannt werden.
● Hauptansprechperson redaktionelle Leistungen + Vertretung
Mindestanforderung: Mindestens ein Jahr hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) für Medien der politischen Bildung oder des Qualitätsjournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Redaktionelle Leistungen" genannt werden, verfügen.
● Hauptansprechperson Community Management + Vertretung
Mindestanforderung: Mindestens ein Jahr hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) für Medien der politischen Bildung oder des Qualitätsjournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Community Management" genannt werden, verfügen.
● Hauptansprechperson Bildredaktion + Vertretung
Mindestanforderung: Mindestens ein Jahr hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) für Medien der politischen Bildung oder des Qualitätsjournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Bildredaktion" genannt werden, verfügen.
● Hauptansprechperson Grafik + Vertretung
Mindestanforderung: Mindestens ein Jahr hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Grafik" genannt werden, verfügen.
Weitere ausführende Personen
● Teammitglieder "Leitende redaktionelle Leistungen"
Mindestanforderung: Personen, die Tätigkeiten im Bereich "Leitende redaktionelle Leistungen" vollbringen, müssen über mindestens zwei Jahre hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) für Medien der politischen Bildung oder des Qualitätsjournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Leitende redaktionelle Leistungen" genannt werden, verfügen.
● Teammitglieder "redaktionelle Leistungen"
Mindestanforderung: Personen, die Tätigkeiten im Bereich "Redaktionelle Leistungen" vollbringen, müssen über mindestens ein Jahr hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) für Medien der politischen Bildung oder des Qualitätsjournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Redaktionelle Leistungen" genannt werden, verfügen.
● Teammitglieder "Community Management"
Mindestanforderung: Personen, die Tätigkeiten im Bereich "Community Management" vollbringen, müssen über mindestens ein Jahr hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) für Medien der politischen Bildung oder des Qualitätsjournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Community Management" genannt werden, verfügen.
● Teammitglieder "Bildredaktion"
Mindestanforderung: Personen, die Tätigkeiten im Bereich "Bildredaktion" vollbringen, müssen über mindestens ein Jahr hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) für Medien der politischen Bildung oder des Qualitätsjournalismus in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Bildredaktion" genannt werden, verfügen.
● Teammitglieder "Grafik"
Mindestanforderung: Personen, die Tätigkeiten im Bereich "Grafik" vollbringen, müssen über mindestens ein Jahr hauptberufliche Arbeitserfahrung (Festanstellung oder freie Mitarbeit) in den Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung unter "Grafik" genannt werden, verfügen.
Als Qualitätsjournalismus wird hier jener Journalismus verstanden, der sich durch eine konsequente Orientierung an der journalistischen Berufsethik auszeichnet; Merkmale solcher professionell erstellten Inhalte sind beispielsweise Wahrhaftigkeit, Sorgfalt bei Recherche und Dokumentation, Sachlichkeit, Unparteilichkeit im Konfliktfall, Ausgewogenheit, Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit. Dies schließt beispielsweise Werbeartikel oder PR-Texte aus.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Hauptansprechpersonen und der weiteren ausführenden Personen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind im Vordruck "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Mit Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
(erreichter Punktwert) /(maximal
erreichbarer Punktwert) * 70
70
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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