Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Straße, Hausnummer:Friedrich-Henkel-Weg 1-25
Postleitzahl (PLZ):44149
Ort:Dortmund
Telefon:+49 231 90710
Telefax:+49 231 90712525
E-Mail: vergabestelle@baua.bund.de
Internet-Adresse: www.baua.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BAuA-öA-557166-Bek
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
15.12.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.02.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816483
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816483
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
15.12.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Forschungsprojekt „Belästigung und Gewalt bei personenbezogenen Dienstleistungen: Wirksame Maßnahmen und Gestaltungsgrundsätze zum Schutz der Erwerbstätigen“ greift den im Gesetz zur ILO-Übereinkunft 190 artikulierten Handlungsbedarf für eine Arbeitswelt ohne Belästigung und Gewalt auf. Das Projekt arbeitet den aktuellen Stand wissenschaftlich
gesicherter Erkenntnisse zu Belästigung und Gewalt bei personenbezogenen Dienstleistungen (pDL2) auf, erweitert diesen und leitet Gestaltungsgrundsätze für die Prävention ab.
Im Rahmen der auftragsgegenständlichen Expertise ist durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer innerhalb von zwölf Monaten 1.) zu untersuchen, welche baulich-technischen
Faktoren sich begünstigend, d.h. kritisch und welche Maßnahmen sich präventiv auf das Auftreten von Belästigung und Gewalt bei pDL (konkret: zentrale Notaufnahmen, psychiatrische
Einrichtungen, kommunale Dienstleistungsstellen mit direktem Publikumsverkehr) auswirken, 2.) eine Sammlung von je zwei Beispielen guter Praxis zu erstellen und 3.) abzuleiten, welche
Empfehlungen sich auf Grundlage von 1. und 2. für die räumliche Gestaltung und für baulich-technische Maßnahmen zur Gewaltprävention ergeben.
Die Vorgaben relevanter Verordnungen (insbesondere Arbeitsstättenverordnung), das Bauordnungsrecht der Länder und Kommunen (z.B. Muster-Bauordnung, Muster-Krankenhausbauverordnung) und das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger sind bei der Aufgabenbearbeitung ebenso explizit zu berücksichtigen wie die aktuellen Leitlinien und Erkenntnisse zur Kriminalprävention durch Umweltdesign (Crime Prevention Through Environmental Design, CPTED; vgl. ISO 22341:2021 Security and Resilience). Siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
gesicherter Erkenntnisse zu Belästigung und Gewalt bei personenbezogenen Dienstleistungen (pDL2) auf, erweitert diesen und leitet Gestaltungsgrundsätze für die Prävention ab.
Im Rahmen der auftragsgegenständlichen Expertise ist durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer innerhalb von zwölf Monaten 1.) zu untersuchen, welche baulich-technischen
Faktoren sich begünstigend, d.h. kritisch und welche Maßnahmen sich präventiv auf das Auftreten von Belästigung und Gewalt bei pDL (konkret: zentrale Notaufnahmen, psychiatrische
Einrichtungen, kommunale Dienstleistungsstellen mit direktem Publikumsverkehr) auswirken, 2.) eine Sammlung von je zwei Beispielen guter Praxis zu erstellen und 3.) abzuleiten, welche
Empfehlungen sich auf Grundlage von 1. und 2. für die räumliche Gestaltung und für baulich-technische Maßnahmen zur Gewaltprävention ergeben.
Die Vorgaben relevanter Verordnungen (insbesondere Arbeitsstättenverordnung), das Bauordnungsrecht der Länder und Kommunen (z.B. Muster-Bauordnung, Muster-Krankenhausbauverordnung) und das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger sind bei der Aufgabenbearbeitung ebenso explizit zu berücksichtigen wie die aktuellen Leitlinien und Erkenntnisse zur Kriminalprävention durch Umweltdesign (Crime Prevention Through Environmental Design, CPTED; vgl. ISO 22341:2021 Security and Resilience). Siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Gemäß der Anlage 5a "Bewertungskriterien"
3c7fe02e-7c8a-4e5a-8e67-ed040a1f5525