Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion
Straße, Hausnummer:Linderbacher Weg 30
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
Telefon:+49361574317402
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
5602-244-2912/1494
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
11.12.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
07.01.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816053
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816053
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
11.12.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Kauf von zwei netrale Funkstreifenwagen obere Mittelklasse für die Thüringer Polizei.
c)
Ort der Leistungserbringung
Erfurt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Lieferung bis 30.11.2026; Vorablieferung erwünscht
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB der Thüringer Polizei (Vordruck)
2. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
3. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflihtversicherung (Vordruck)
4. Eigenerklärung zum § 14 ThürVgG (Vordruck)
2. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
3. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflihtversicherung (Vordruck)
4. Eigenerklärung zum § 14 ThürVgG (Vordruck)
12.
Zuschlagskriterien
Wertung gemäß Punkt 21 der Leistungsbeschreibung
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichtlichen Gesamtauftragswert unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m. Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i.V.m. Verordnung (EU) 2023/2495, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Dienstleistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 14 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Frist gemäß § 14 ThürVgG schriftlich beim Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325) in der jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere Informationen wird auf das Hinweisblatt zu § 14 ThürVgG verwiesen.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der eVergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichtlichen Gesamtauftragswert unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m. Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i.V.m. Verordnung (EU) 2023/2495, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Dienstleistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 14 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Frist gemäß § 14 ThürVgG schriftlich beim Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325) in der jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere Informationen wird auf das Hinweisblatt zu § 14 ThürVgG verwiesen.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der eVergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
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