Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
b)
Vertragsart
c)
Geschäftszeichen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
Ablauf der Bindefrist
c)
Sprache
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=815345
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Vergabe ist die Datenschutz-Beratung der Stiftung Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, mit der zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
b)
CPV-Codes
Juristische Beratung und Vertretung (79110000)
Rechtsberatung und -auskunft (79140000)
c)
Ort der Leistungserbringung
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ende: ..
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 20.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Die Referenzen müssen mindestens einen Auftragswert von 50.000 Euro (netto) haben.
- Bei den Referenzen muss es sich um Beratungsdienstleistungen in dem Feld Datenschutz handeln.
- Bei einer Referenz muss es sich um eine Datenschutz-Beratungsdienstleistung zur Informationssicherheit, insbesondere bei Informationssicherheits-Managementsystemen handeln.
- Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
- Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Mit dem Angebot ist als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe einzureichen.
Siehe weitere Informationen unter Ziffer 14.
12.
Zuschlagskriterien
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
14.
Sonstige Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Sie bitte die fachliche Qualifikation des für die Auftragsabwicklung von Ihnen vorgesehenen Personals dar. Reichen Sie hierzu die beiden Personalprofile ein, welche mindestens die nachstehenden Anforderungen nachweisen:
- Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung seit in Kraft treten der DSGVO in der Ausführung von unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung genannten oder vergleichbaren Aufgaben; insbesondere als Datenschutzbeauftragter;
- Nachweis des Fachwissens des externen Datenschutzbeauftragten durch ausgehändigte Aus- und Fortbildungsbescheinigungen i.S.v. Art. 37 Abs. 5 DSGVO sowie min. drei (Teil-)Projekten, die eine aktive Datenschutz-Beratung beinhalten und bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein müssen.
- Juristische Expertise: Nachweis des zweiten juristischen Staatsexamens
Eine Benennung des Mitarbeitenden mit Klarnamen ist im Angebot nicht zwingend erforderlich. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, den Klarnamen zur Verifizierung der gemachten Angaben im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
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