Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ): 06844
Ort: Dessau-Roßlau
E-Mail: linda.felsch@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
204214_07 142-2/00001#0039
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
09.12.2025 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
08.01.2026
c)
Sprache
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=815098
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=815098
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
09.12.2025 - 11:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Bereits in ihrem Abschlussbericht hat die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe empfohlen, die Forschung zu fördern, um Optionen zu entwickeln, wie der absehbar zeitintensive Prozess der untertägigen Erkundung in der Phase III des Standort-auswahlverfahrens verkürzt werden kann (Abschlussbericht 2017, S. 35). Im Jahre 2022 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Zeitbedarfe für die Phasen II (übertägig) und III (untertägig) des Standortauswahlverfahrens erstmals abgeschätzt . Die Zeitbedarfe für die untertägige Erkundung in Phase III wurden für zwei Va-rianten betrachtet, in denen die Erkundung in einem Fall mit vertikalen und im Wirtsge-steinsbereich abgelenkten Horizontalbohrungen (Variante 1), im anderen Fall mit Berg-werken (Variante 2) durchgeführt wird. Unter der Annahme einer parallelen untertägigen Erkundung von zwei Standorten schätzt die BGE die Erkundungsdauer in Phase III auf 5 - 6 Jahre mit Bohrungen (Variante 1) und 13 - 23 Jahre mit Bergwerken (Variante 2). Weiterhin führt die BGE in einem Alternativvorschlag aus, dass - angelehnt an das Schweizer Verfahren - durch eine Erkundung mit 2D-Seismik in Phase II und 3D-Seismik erst in Pha-se III eine zusätzliche Beschleunigung des Verfahrens möglich sei.
.
In ihrem Diskussionsvorschlag zur zeitlichen Optimierung des Standortauswahlverfahrens verfolgt die BGE ihren Alternativvorschlag in Anlehnung an das Schweizer Verfahren weiter und schlägt nun eine Zusammenlegung der Phasen II und III zu einer zunächst orientierenden und danach detaillierten Erkundung vor. Aus Sicht der BGE (2025) kann auf die Errichtung von Erkundungsbergwerken im Rahmen von § 18 StandAG verzichtet wer-den, da durch die Nutzung von Richtbohrtechnik sowie 3D-Seismik in der detaillierten Erkundung ein für den Standortvorschlag ausreichender Kenntnisstand erlangt werden kann. Die sich daraus ergebenden zielgerichteten Aufwandsreduzierungen wirken der BGE zufolge sowohl zeit- als auch kostenreduzierend.
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In seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens kommt das NBG zu dem Schluss, dass die Diskussion über die Ausgestaltung der zukünftigen Erkundung von Standortregionen (§ 16 StandAG) bzw. Standorten (§ 18 StandAG) intensiv geführt werden muss und empfiehlt, die Erkundungsvarianten für Phase II und III zu prüfen und fachlich zu diskutieren. Die Abschätzungen der BGE (2022) wie auch die der Studie PaSta (2024) verdeutlichen, dass die Art und Weise der Erkundung in Phase II und III maßgeblich den Zeitbedarf des Verfahrens bestimmen werden.
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Der Diskussionsvorschlag der BGE (2025), die Erkundungen in Phase II und III ohne Erkundungsbergwerke durchzuführen, erscheint dem NBG grundsätzlich plausibel und würde zu einem deutlichen Zeitgewinn in den Phasen II und III führen. Es ist aus Sicht des NBG allerdings zu klären, ob mit dem Verzicht auf Bergwerke sämtliche Daten erhoben werden können, die zur Durchführung der Sicherheitsuntersuchungen bis zum Standortentscheid benötigt werden .
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Vor diesem Hintergrund hat das NBG in seiner 98. Sitzung am 17.07.2025 beschlossen, zu dem komplexen und den Zeitbedarf maßgeblich bestimmenden Thema ein unabhängi-ges Gutachten an einen Bieterkreis mit fachlicher Kompetenz im geotechnisch-bergbaulichen Bereich zu vergeben. Das Gutachten soll, unter Berücksichtigung der spe-ziellen Anforderungen im deutschen Standortauswahlverfahren, den Blick auf die Erkundungsmaßnahmen in anderen Ländern mit Forschungsbergwerken (Schweiz, Schweden, Finnland, Frankreich) richten und vergleichend analysieren. Das Gutachten kann somit zur schwierigen Beantwortung der Frage beitragen, ob in Zukunft, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, im deutschen Standortauswahlverfahren die Erkundung durch Bergwerke sinnvoll erscheint oder sogar notwendig wird. Außerdem können in dem Gutachten identifizierte verbleibende offene Fragen und Empfehlungen an die BGE adressiert werden.
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Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
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In ihrem Diskussionsvorschlag zur zeitlichen Optimierung des Standortauswahlverfahrens verfolgt die BGE ihren Alternativvorschlag in Anlehnung an das Schweizer Verfahren weiter und schlägt nun eine Zusammenlegung der Phasen II und III zu einer zunächst orientierenden und danach detaillierten Erkundung vor. Aus Sicht der BGE (2025) kann auf die Errichtung von Erkundungsbergwerken im Rahmen von § 18 StandAG verzichtet wer-den, da durch die Nutzung von Richtbohrtechnik sowie 3D-Seismik in der detaillierten Erkundung ein für den Standortvorschlag ausreichender Kenntnisstand erlangt werden kann. Die sich daraus ergebenden zielgerichteten Aufwandsreduzierungen wirken der BGE zufolge sowohl zeit- als auch kostenreduzierend.
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In seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens kommt das NBG zu dem Schluss, dass die Diskussion über die Ausgestaltung der zukünftigen Erkundung von Standortregionen (§ 16 StandAG) bzw. Standorten (§ 18 StandAG) intensiv geführt werden muss und empfiehlt, die Erkundungsvarianten für Phase II und III zu prüfen und fachlich zu diskutieren. Die Abschätzungen der BGE (2022) wie auch die der Studie PaSta (2024) verdeutlichen, dass die Art und Weise der Erkundung in Phase II und III maßgeblich den Zeitbedarf des Verfahrens bestimmen werden.
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Der Diskussionsvorschlag der BGE (2025), die Erkundungen in Phase II und III ohne Erkundungsbergwerke durchzuführen, erscheint dem NBG grundsätzlich plausibel und würde zu einem deutlichen Zeitgewinn in den Phasen II und III führen. Es ist aus Sicht des NBG allerdings zu klären, ob mit dem Verzicht auf Bergwerke sämtliche Daten erhoben werden können, die zur Durchführung der Sicherheitsuntersuchungen bis zum Standortentscheid benötigt werden .
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Vor diesem Hintergrund hat das NBG in seiner 98. Sitzung am 17.07.2025 beschlossen, zu dem komplexen und den Zeitbedarf maßgeblich bestimmenden Thema ein unabhängi-ges Gutachten an einen Bieterkreis mit fachlicher Kompetenz im geotechnisch-bergbaulichen Bereich zu vergeben. Das Gutachten soll, unter Berücksichtigung der spe-ziellen Anforderungen im deutschen Standortauswahlverfahren, den Blick auf die Erkundungsmaßnahmen in anderen Ländern mit Forschungsbergwerken (Schweiz, Schweden, Finnland, Frankreich) richten und vergleichend analysieren. Das Gutachten kann somit zur schwierigen Beantwortung der Frage beitragen, ob in Zukunft, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, im deutschen Standortauswahlverfahren die Erkundung durch Bergwerke sinnvoll erscheint oder sogar notwendig wird. Außerdem können in dem Gutachten identifizierte verbleibende offene Fragen und Empfehlungen an die BGE adressiert werden.
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Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin sowie Sitz des Auftragnehmers
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung und endet zum 06.05.2026.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung/datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit, Erklärung, dass der Bieter die Bewerbungsbedingungen und die Vertragsbedingungen anerkennt, datenschutzrechtliche Einwilligung)
- Fachliche Qualifikation/Erfahrung im Bereich angewandte Geophysik, Geotechnik - nachzuweisen durch: Angabe von 3 nachprüfbaren Referenzen, jeweils nicht älter als 3 Jahre, Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte oder Veröffentlichungen in diesem Bereich
- Leistungsfähigkeit des Unternehmens: Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen - nachzuweisen durch: formfreie Erklärung/ Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (Kurz-Steckbriefe einschl. Darlegung der Berufserfahrung (kann in anonymisierter Form erfolgen))
- Fachliche Qualifikation/Erfahrung im Bereich angewandte Geophysik, Geotechnik - nachzuweisen durch: Angabe von 3 nachprüfbaren Referenzen, jeweils nicht älter als 3 Jahre, Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte oder Veröffentlichungen in diesem Bereich
- Leistungsfähigkeit des Unternehmens: Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen - nachzuweisen durch: formfreie Erklärung/ Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (Kurz-Steckbriefe einschl. Darlegung der Berufserfahrung (kann in anonymisierter Form erfolgen))
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene Erklärung abgeben, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind, ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist und in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Für die o. g. Ausschreibung ist die Abgabe eines Angebotes ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung über den Angebotsassistenten der e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu automatisch erhalten. Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln. Der übliche Postweg entfällt.
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Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/.
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Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/.
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