Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landesamt für Umweltschutz
Straße, Hausnummer: Reideburger Str. 47
Postleitzahl (PLZ): 06116
Ort: Halle (Saale)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
14.1/04/2025
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
28.11.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
15.01.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=814374
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=814374
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
28.11.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Landesamt verpachtet die Kantine im Dienstgebäude Reideburger Straße 47 in 06116 Halle (Saale). Es ist eine Pachtlaufzeit von 4 Jahren vorgesehen.
Aufgabe der Kantine ist es, den Beschäftigten in der Mittagspause mindestens zwei schmackhafte, ausgewogene, ausreichende, preiswerte und - in der Regel - warme Mittagessen (mindestens ein Menü vegetarisch oder vegan) anzubieten.
Der Pächter übernimmt die Bewirtschaftung einer Kantinenverkaufseinrichtung im LAU auf der Grundlage eines abzuschließenden Pachtvertrages gemäß den Richtlinien für Kantinen bei Behörden und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt (Anlagen 13 und 14).
Grundlegende Öffnungszeiten der Kantine: Montag bis Freitag von 11:30 bis 14:00 Uhr.
Der Verpflegungsbetrieb sollte durch Anlieferung der fertigen Speisen-Komponenten in Wärmebehältern sowie von frischen Salaten in Salatboxen erfolgen. Hierbei gilt es, ein abwechslungsreiches und qualitativ hochwertiges Speisenangebot zu gewährleisten.
Hierfür steht eine Verteilküche (Austeilküche) mit Küchen-Komponenten zum Frischzubereiten zur Verfügung.
Der Pächter übernimmt die Verpflegung in eigener wirtschaftlicher Verantwortung und auf eigenes Risiko. Vom Verpächter erfolgt keine unmittelbare finanzielle Unterstützung; eine Pacht an den Verpächter ist nicht zu entrichten. Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung trägt der Verpächter.
Kantinenräume sind Diensträume. Zu den Kantinenräumen gehören die Küchen-, Vorrats-, Verkaufs- und Lagerräume, der Speisesaal, die Aufenthaltsräume und Toiletten sowie die dazugehörenden Flure und Vorräume. Die Kantine verfügt über 50 Sitzplätze, im Sommer stehen zusätzlich 30 Sitzplätze auf der Terrasse zur Verfügung.
Beschreibung und Ausstattung der Kantine ist in den Anlagen 1 bis 3 der Leistungsbeschreibung ausgeführt.
Die Pächter legen zur Preiskalkulation für das Versorgungsangebot zusammen mit ihrem Gebot auch einen Musterspeiseplan für 1 bis 2 Wochen einschließlich der Mengenanteile je Essen, sowie eine Preiskalkulation für Mittagessen und sonstige Speisen und Getränke vor.
Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung der Kantine erwünscht.
Der Pächter übernimmt exklusiv das Catering bei Veranstaltungen im Landesamt. Es ist mit ca. 5 Veranstaltungen pro Jahr (2x ca. 80 Personen und 3x ca. 30 Personen) zu rechnen.
Aufgabe der Kantine ist es, den Beschäftigten in der Mittagspause mindestens zwei schmackhafte, ausgewogene, ausreichende, preiswerte und - in der Regel - warme Mittagessen (mindestens ein Menü vegetarisch oder vegan) anzubieten.
Der Pächter übernimmt die Bewirtschaftung einer Kantinenverkaufseinrichtung im LAU auf der Grundlage eines abzuschließenden Pachtvertrages gemäß den Richtlinien für Kantinen bei Behörden und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt (Anlagen 13 und 14).
Grundlegende Öffnungszeiten der Kantine: Montag bis Freitag von 11:30 bis 14:00 Uhr.
Der Verpflegungsbetrieb sollte durch Anlieferung der fertigen Speisen-Komponenten in Wärmebehältern sowie von frischen Salaten in Salatboxen erfolgen. Hierbei gilt es, ein abwechslungsreiches und qualitativ hochwertiges Speisenangebot zu gewährleisten.
Hierfür steht eine Verteilküche (Austeilküche) mit Küchen-Komponenten zum Frischzubereiten zur Verfügung.
Der Pächter übernimmt die Verpflegung in eigener wirtschaftlicher Verantwortung und auf eigenes Risiko. Vom Verpächter erfolgt keine unmittelbare finanzielle Unterstützung; eine Pacht an den Verpächter ist nicht zu entrichten. Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung trägt der Verpächter.
Kantinenräume sind Diensträume. Zu den Kantinenräumen gehören die Küchen-, Vorrats-, Verkaufs- und Lagerräume, der Speisesaal, die Aufenthaltsräume und Toiletten sowie die dazugehörenden Flure und Vorräume. Die Kantine verfügt über 50 Sitzplätze, im Sommer stehen zusätzlich 30 Sitzplätze auf der Terrasse zur Verfügung.
Beschreibung und Ausstattung der Kantine ist in den Anlagen 1 bis 3 der Leistungsbeschreibung ausgeführt.
Die Pächter legen zur Preiskalkulation für das Versorgungsangebot zusammen mit ihrem Gebot auch einen Musterspeiseplan für 1 bis 2 Wochen einschließlich der Mengenanteile je Essen, sowie eine Preiskalkulation für Mittagessen und sonstige Speisen und Getränke vor.
Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung der Kantine erwünscht.
Der Pächter übernimmt exklusiv das Catering bei Veranstaltungen im Landesamt. Es ist mit ca. 5 Veranstaltungen pro Jahr (2x ca. 80 Personen und 3x ca. 30 Personen) zu rechnen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU)
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Für die Vergabeentscheidung sind folgende Zuschlagskriterien mit der jeweils anzugebenden Gewichtung maßgebend:
- Preis (50 %): Das Preis-Kriterium umfasst die wirtschaftliche Angemessenheit der angebotenen Preise für Mittagessen, sonstige Speisen und Getränke. Bewertet wird die Gesamtkalkulation, die die Bieter zusammen mit ihrem Angebot vorlegen. Dabei werden insbesondere die Preise für die Hauptmahlzeiten berücksichtigt, um ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen. Die Preisbewertung erfolgt anhand eines Punktesystems, bei dem das günstigste Angebot die volle Punktzahl (10) erhält, und die übrigen Angebote proportional abgewertet werden.
- Qualität des Speisenangebots (25 %): Die Qualität wird anhand des vorgelegten Musterspeiseplans und der Speisenbeschreibung beurteilt. Dabei fließen folgende Aspekte ein:
- Vielfältigkeit und Ausgewogenheit des Angebots (vegetarische/vegane Optionen, saisonale und regionale Produkte).
- Geschmackliche und ernährungsphysiologische Qualität.
Bewertet wird die Plausibilität und Qualität des Konzeptes auf einer Skala von 1 bis 10 durch das Bewertungsteam.
- Nachhaltigkeit und Hygiene (25 %): Dieses Kriterium berücksichtigt Umweltaspekte und die Einhaltung von Hygieneanforderungen:
- Nachhaltigkeit umfasst u. a. den Einsatz regionaler und ökologischer Produkte, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Vermeidung von Verpackungsmüll und ressourcenschonende Betriebsabläufe.
- Hygiene wird anhand der vorgelegten Hygienekonzepte, Schulungsnachweise des Personals und Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften bewertet.
- Preis (50 %): Das Preis-Kriterium umfasst die wirtschaftliche Angemessenheit der angebotenen Preise für Mittagessen, sonstige Speisen und Getränke. Bewertet wird die Gesamtkalkulation, die die Bieter zusammen mit ihrem Angebot vorlegen. Dabei werden insbesondere die Preise für die Hauptmahlzeiten berücksichtigt, um ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen. Die Preisbewertung erfolgt anhand eines Punktesystems, bei dem das günstigste Angebot die volle Punktzahl (10) erhält, und die übrigen Angebote proportional abgewertet werden.
- Qualität des Speisenangebots (25 %): Die Qualität wird anhand des vorgelegten Musterspeiseplans und der Speisenbeschreibung beurteilt. Dabei fließen folgende Aspekte ein:
- Vielfältigkeit und Ausgewogenheit des Angebots (vegetarische/vegane Optionen, saisonale und regionale Produkte).
- Geschmackliche und ernährungsphysiologische Qualität.
Bewertet wird die Plausibilität und Qualität des Konzeptes auf einer Skala von 1 bis 10 durch das Bewertungsteam.
- Nachhaltigkeit und Hygiene (25 %): Dieses Kriterium berücksichtigt Umweltaspekte und die Einhaltung von Hygieneanforderungen:
- Nachhaltigkeit umfasst u. a. den Einsatz regionaler und ökologischer Produkte, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Vermeidung von Verpackungsmüll und ressourcenschonende Betriebsabläufe.
- Hygiene wird anhand der vorgelegten Hygienekonzepte, Schulungsnachweise des Personals und Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften bewertet.
14.
Sonstige Angaben
nähere Informationen zur Ausschreibung dieser Dienstleistungskonzessionen entnehmen Sie bitte Punkt 7 der Anlage 01 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
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