Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Harzer Schmalspurbahnen GmbH
Straße, Hausnummer:Friedrichstraße 151
Postleitzahl (PLZ):38855
Ort:Wernigerode
Telefon:+49 3943 558251
E-Mail: vSchliemann@hsb-wr.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
HSB-nat. 09/2025
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
27.11.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
02.01.2026
c)
Sprache
deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=813900
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=813900
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
27.11.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Ausschreibung Lieferung von Gleisbaumaterialien
c)
Ort der Leistungserbringung
Bahnhof Drei Annen Hohne, Sachsen-Anhalt
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Ja
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.04.2026
Ende: 15.09.2026
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Lieferung LV-Pos. 200, 210 ab 01.04.2026
Lieferung LV-Pos. 10-190 ab 01.08.2026
Ende: 15.09.2026
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Lieferung LV-Pos. 200, 210 ab 01.04.2026
Lieferung LV-Pos. 10-190 ab 01.08.2026
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Sicherheitsleistung von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge), sofern die Auftragssumme mindestens 50.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) - vorzulegen von jedem Bieter, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Nachunternehmen
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt - vorzulegen von jedem Bieter, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Nachunternehmen
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis höchstens 10 Kalendertagen dem Auftraggeber vorzulegen.
- Vorlage von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
- Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten sowie Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
- Vorlage einer Bescheinigung über die Eintragung ins Berufsregister
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweis der Haftpflichtversicherung einschl. der Angabe der Deckungssummen
- Eigenerklärungen gemäß §§ 11 und 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt - vorzulegen von jedem Bieter, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Nachunternehmen
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis höchstens 10 Kalendertagen dem Auftraggeber vorzulegen.
- Vorlage von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
- Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten sowie Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
- Vorlage einer Bescheinigung über die Eintragung ins Berufsregister
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweis der Haftpflichtversicherung einschl. der Angabe der Deckungssummen
- Eigenerklärungen gemäß §§ 11 und 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA
12.
Zuschlagskriterien
Preis 100%
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
keine Vorgabe einer Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
Zu Punkt 7 Nebenangebote:
Nebenangebote sind möglich für die gesamte Leistung, jedoch nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere etwaige Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal des Bundes veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
Datenschutzhinweis:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Nebenangebote sind möglich für die gesamte Leistung, jedoch nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere etwaige Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal des Bundes veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
Datenschutzhinweis:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
26123c43-ba95-4fea-b112-778924c32434