Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH
Straße, Hausnummer: OT Wolfen, Greppiner Str. 25
Postleitzahl (PLZ): 06766
Ort: Bitterfeld-Wolfen
Telefon: +49 3494 6656173
Telefax: +49 3494 6656101
E-Mail: L.Beierl@mdse.de
Internet-Adresse: https://mdse.de/
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
MDSE B 25 463
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
01.12.2025 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.01.2026
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=812837
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=812837
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
01.12.2025 - 11:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Leistungen eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheit (SiGeKo) für die nächsten Jahre ab 2026 (2026 -2028 mit Option 2029-2030).
Der SiGe-Koordinator hat die Koordination und Überwachung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß
-Baustellenverordnung (BauStellV) und
-DGUV Regel 101-004
zu übernehmen und entsprechend die Sachkunde RAB 30 und die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 vorzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die arbeitsmedizinische Eignung des vor
Ort eingesetzten Personals gegeben sein muss.
Der SiGe-Koordinator nach BaustellV hat grundsätzlich folgende Aufgaben wahrzunehmen:
-Sichtung der Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen
-Überarbeitung / Anpassung / Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) bei ErfordernisAbstimmungen mit AG und zuständigen Behörden und -Berufsgenossenschaften
-Prüfung der Betriebsanweisungen des AN Bau
-Festlegen von Meldepflichten aller am Bau Beteiligten durch den SiGe-Koordinator
-Durchführung von Unterweisungen des AN Bau sowie erforderlichenfalls Erst- und Folgeunterweisung weiterer Projektbeteiligter
-Optimierung des Bauablaufes bezüglich Sicherheit in Abstimmung mit allen Beteiligten
-Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung und Absicherung der Baustelle
-Regelmäßige Begehungen der Baustelle zur Überwachung der Einhaltung der im SiGe-Plan und in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen - ca. alle 2 Wochen und ggf.
zusätzliche Termine nach Abstimmung und auf Anforderung AG
-Berichterstattung in Bauberatungen - ca. alle 4 Wochen
-Führen des Nachweisbuches über die Sicherheitsunterweisungen
-Etablierung sicherheitstechnischer Standards nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei Erfordernis
-Organisation von Sicherheitsbegehungen, inkl. deren Auswertung und Überwachung der Mängelbeseitigung
-Prüfung von Nachweisen, Prüfzertifikaten etc. und von Geräten
-Überprüfen von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen
-Einschreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen
-Dokumentationspflichten
Im Rahmen der Überarbeitung / Anpassung / Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) ist die Gültigkeit der dort erfassten Vorschriften, Regeln und Informationen zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Vom sicherheitstechnischen Koordinator ist eine laufende Dokumentation und Auswertung in Form von Wochenberichten und eine Berichterstattung in Bauberatungen vorzunehmen. Folgende
Vorgänge sind zu dokumentieren:
-Unterweisung der Beschäftigten und Kontrolle der Einhaltung von Betriebsanweisungen
-Erlassene Schutzmaßnahmen
-Kontrolle / Vorkommnisse bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
-Zustand / Vollständigkeit der persönlichen Schutzausrüstung
-Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen der Maschinen und Geräte
-Besuche / Anweisungen des Bauherrn und der zuständigen Behörden
-Arbeitsunfälle und Vorkommnisse
-Abschlussbericht über die Bauzeit (vorab als Entwurf an den AG MDSE zur Prüfung; Korrekturhinweise sind einzuarbeiten; Wiedervorlage des korrigierten Exemplars zur endgültigen Freigabe)
Der SiGe-Koordinator hat die Koordination und Überwachung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß
-Baustellenverordnung (BauStellV) und
-DGUV Regel 101-004
zu übernehmen und entsprechend die Sachkunde RAB 30 und die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 vorzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die arbeitsmedizinische Eignung des vor
Ort eingesetzten Personals gegeben sein muss.
Der SiGe-Koordinator nach BaustellV hat grundsätzlich folgende Aufgaben wahrzunehmen:
-Sichtung der Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen
-Überarbeitung / Anpassung / Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) bei ErfordernisAbstimmungen mit AG und zuständigen Behörden und -Berufsgenossenschaften
-Prüfung der Betriebsanweisungen des AN Bau
-Festlegen von Meldepflichten aller am Bau Beteiligten durch den SiGe-Koordinator
-Durchführung von Unterweisungen des AN Bau sowie erforderlichenfalls Erst- und Folgeunterweisung weiterer Projektbeteiligter
-Optimierung des Bauablaufes bezüglich Sicherheit in Abstimmung mit allen Beteiligten
-Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung und Absicherung der Baustelle
-Regelmäßige Begehungen der Baustelle zur Überwachung der Einhaltung der im SiGe-Plan und in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen - ca. alle 2 Wochen und ggf.
zusätzliche Termine nach Abstimmung und auf Anforderung AG
-Berichterstattung in Bauberatungen - ca. alle 4 Wochen
-Führen des Nachweisbuches über die Sicherheitsunterweisungen
-Etablierung sicherheitstechnischer Standards nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei Erfordernis
-Organisation von Sicherheitsbegehungen, inkl. deren Auswertung und Überwachung der Mängelbeseitigung
-Prüfung von Nachweisen, Prüfzertifikaten etc. und von Geräten
-Überprüfen von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen
-Einschreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen
-Dokumentationspflichten
Im Rahmen der Überarbeitung / Anpassung / Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) ist die Gültigkeit der dort erfassten Vorschriften, Regeln und Informationen zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Vom sicherheitstechnischen Koordinator ist eine laufende Dokumentation und Auswertung in Form von Wochenberichten und eine Berichterstattung in Bauberatungen vorzunehmen. Folgende
Vorgänge sind zu dokumentieren:
-Unterweisung der Beschäftigten und Kontrolle der Einhaltung von Betriebsanweisungen
-Erlassene Schutzmaßnahmen
-Kontrolle / Vorkommnisse bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
-Zustand / Vollständigkeit der persönlichen Schutzausrüstung
-Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen der Maschinen und Geräte
-Besuche / Anweisungen des Bauherrn und der zuständigen Behörden
-Arbeitsunfälle und Vorkommnisse
-Abschlussbericht über die Bauzeit (vorab als Entwurf an den AG MDSE zur Prüfung; Korrekturhinweise sind einzuarbeiten; Wiedervorlage des korrigierten Exemplars zur endgültigen Freigabe)
b)
CPV-Codes
Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit (71317210-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
Altdeponie Grube Johannes, Am Sportplatz, OT Wolfen, 06766 Bitterfeld-Wolfen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vorbereitung und Einarbeitung unmittelbar nach Beauftragung.
Die Leistungserbringung beginnt ab 01.01.2026, frühestens aber 14 Kalendertage nach Beauftragung und endet am 31.12.2028 bzw. mit optionaler Erweiterung durch den AG zum 31.12.2030.
Die Leistungserbringung beginnt ab 01.01.2026, frühestens aber 14 Kalendertage nach Beauftragung und endet am 31.12.2028 bzw. mit optionaler Erweiterung durch den AG zum 31.12.2030.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mindestkriterium für die Eignung
- Für den benannten Hauptbearbeiter oder die benannte Hauptbearbeiterin mind. zwei persönliche Referenzen als SiGe-Koordinator bei vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren (s. Formblatt Bietererklärung Projektreferenzen - Anlage 2, geforderter Mindeststandard: SiGe-Koordinator bei Bauvorhaben über Zeitraum von ≥ 2 Jahren, mit ≥ 4 gleichzeitig tätigen Gewerken und mit Bezug zu Arbeit in kontaminierten Bereichen DGUV 101-004)
- Nachweis der Sachkunde RAB 30
- Nachweis der Sachkunde nach DGUV Regel 101-004
- Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro für Personen-, Sach- und sonstige Schäden
- Der Bieter erklärt, die Leistungen des Koordinators für Sicherheit und Gesundheit im eigenen Unternehmen mit dem benannten Hauptbearbeiter oder der benannte Hauptbearbeiterin auszuführen, d.h. auch nicht mit Nachauftragnehmern oder in Bietergemeinschaften. Ein Wechsel des benannten Koordinators ist nur aus wichtigem Grund und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Die genannten Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
- Für den benannten Hauptbearbeiter oder die benannte Hauptbearbeiterin mind. zwei persönliche Referenzen als SiGe-Koordinator bei vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren (s. Formblatt Bietererklärung Projektreferenzen - Anlage 2, geforderter Mindeststandard: SiGe-Koordinator bei Bauvorhaben über Zeitraum von ≥ 2 Jahren, mit ≥ 4 gleichzeitig tätigen Gewerken und mit Bezug zu Arbeit in kontaminierten Bereichen DGUV 101-004)
- Nachweis der Sachkunde RAB 30
- Nachweis der Sachkunde nach DGUV Regel 101-004
- Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro für Personen-, Sach- und sonstige Schäden
- Der Bieter erklärt, die Leistungen des Koordinators für Sicherheit und Gesundheit im eigenen Unternehmen mit dem benannten Hauptbearbeiter oder der benannte Hauptbearbeiterin auszuführen, d.h. auch nicht mit Nachauftragnehmern oder in Bietergemeinschaften. Ein Wechsel des benannten Koordinators ist nur aus wichtigem Grund und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Die genannten Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Preis 100%
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