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Ausschreibungsdetails

Evaluationskonzept für Maßnahmen der EU Wiederherstellungs-Verordnung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.10.2025

27.11.2025 10:00

3525831200-La

Bundesamt für Naturschutz

21.11.2025 17:11

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

3525831200-La

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

27.11.2025 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

08.01.2026

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=811587

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

27.11.2025 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO, EU 2024/1991) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu fördern und geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Sie setzt verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten, um natürliche Lebensräume zu schützen und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandel und anderen Belastungen zu stärken. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und erfordert die Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne (Artikel 14 und 15). Bereits 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung (September 2026) müssen in einem ersten Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit der Wiederherstellungsmaßnahmen gemacht werden. Anschließend wird ein Evaluierungskonzept für die fortlaufende Überwachung und Optimierung der ergriffenen Maßnahmen benötigt (Artikel 20), sowie für die anstehenden Berichtspflichten. Vor diesem Hintergrund soll ein bundesweit einheitliches Evaluierungskonzept für die Wirksamkeit von Wiederherstellungsmaßnahmen der W-VO erarbeitet werden. Kurzfristig ist die Ausarbeitung eines Verfahrens zur Bewertung der Wirksamkeit der zu ergreifenden Maßnahmen für den ersten Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplan notwendig. Anschließend soll durch die Entwicklung eines umfassenden Evaluierungskonzeptes die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen für die einzelnen Artikel gewährleistet werden. Dieses Konzept soll wo möglich Synergien nutzen und auf bestehende maßnahmenbezogenen Evaluierungskonzepte aufbauen. Hierzu sollen etablierte Evaluierungskonzepte, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und innovative Ansätze verschränkt werden, um eine optimale und effiziente Evaluierung zu gewährleisten. Das Evaluierungskonzept für Maßnahmen der Wiederherstellungsverordnung soll mit verschiedenen Akteuren, insbesondere mit den zuständigen Stellen auf Bundes- und Länderebene diskutiert und abgestimmt werden.

c)
Ort der Leistungserbringung

Bonn

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Gesamtleistung ist bis zum 15.12.2027 zu erbringen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"

14.
Sonstige Angaben

Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.


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