Ausschreibungsdetails
1. Reinigung der Dachentwässerung
- Reinigung der Dachrinnen
- Reinigung der Fallrohre inkl. Laubfangsiebe, Fallrohrabläufe, Sinkkästen, Bodensiebe, Kehleinläufe und Dacheinläufe
- Reinigung der Dachflächen
2. Fachgerechte Entsorgung von Laub/Unrat
b) Bedarfsleistungen
1. Austausch der Laubfangsiebe
Los 2; 39 Liegenschaften im östlichen Schleswig- Holstein (Rendsburg, Kiel, Kronshagen, Altenholz, Schwentintal, Preetz, Surendorf , Sehestedt, Levensau, Schacht-Audorf, Olderup, Neustadt, Lübeck, Eckernförde, Heiligenhafen, Bordesholm, Großenbrode)
Los 3; 23 Liegenschaften im nördlichen Schleswig-Holstein (Flensburg, Harrislee, Sylt, Helgoland, Schleswig, Hörnum, Westerland, List)
Los 4; 20 Liegenschaften in Hamburg und im zentralen Schleswig-Holstein ( Appen, Geesthacht, Alt-Duvenstedt, Behlendorf)
Los 5; 16 Liegenschaften in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Region Lüneburg, Rehlingen, Ratzeburg, Scharnebeck)
Los 6; 4 Liegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern (Wismar, Schwerin)
einzureichen.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie
zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV
nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1
Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden
Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung
zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer
Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden
solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie
durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es
keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im
Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über
Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige
Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit
des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der
Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum
Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck
"Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden
grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 08.12.2025 bei der e-
Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern
rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die
Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 05.12.2025 durchgeführt
werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 02.12.2025
vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein
gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
1. Reinigung der Dachentwässerung
- Reinigung der Dachrinnen
- Reinigung der Fallrohre inkl. Laubfangsiebe, Fallrohrabläufe, Sinkkästen, Bodensiebe, Kehleinläufe und Dacheinläufe
- Reinigung der Dachflächen
2. Fachgerechte Entsorgung von Laub/Unrat
b) Bedarfsleistungen
1. Austausch der Laubfangsiebe
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2030.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
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2.2 Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1.1 Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
Angebotsaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
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2.3 Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
4.2.1 Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2 Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Reinigung der Dachentwässerung
- Reinigung der Dachrinnen
- Reinigung der Fallrohre inkl. Laubfangsiebe, Fallrohrabläufe, Sinkkästen, Bodensiebe, Kehleinläufe und Dacheinläufe
- Reinigung der Dachflächen
2. Fachgerechte Entsorgung von Laub/Unrat
b) Bedarfsleistungen
1. Austausch der Laubfangsiebe
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2030.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
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2.2 Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1.1 Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
Angebotsaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
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2.3 Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
4.2.1 Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2 Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Reinigung der Dachentwässerung
- Reinigung der Dachrinnen
- Reinigung der Fallrohre inkl. Laubfangsiebe, Fallrohrabläufe, Sinkkästen, Bodensiebe, Kehleinläufe und Dacheinläufe
- Reinigung der Dachflächen
2. Fachgerechte Entsorgung von Laub/Unrat
b) Bedarfsleistungen
1. Austausch der Laubfangsiebe
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2030.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
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2.2 Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1.1 Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
Angebotsaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
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2.3 Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
4.2.1 Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2 Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Reinigung der Dachentwässerung
- Reinigung der Dachrinnen
- Reinigung der Fallrohre inkl. Laubfangsiebe, Fallrohrabläufe, Sinkkästen, Bodensiebe, Kehleinläufe und Dacheinläufe
- Reinigung der Dachflächen
2. Fachgerechte Entsorgung von Laub/Unrat
b) Bedarfsleistungen
1. Austausch der Laubfangsiebe
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2030.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
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2.2 Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1.1 Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
Angebotsaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
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2.3 Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
4.2.1 Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2 Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Reinigung der Dachentwässerung
- Reinigung der Dachrinnen
- Reinigung der Fallrohre inkl. Laubfangsiebe, Fallrohrabläufe, Sinkkästen, Bodensiebe, Kehleinläufe und Dacheinläufe
- Reinigung der Dachflächen
2. Fachgerechte Entsorgung von Laub/Unrat
b) Bedarfsleistungen
1. Austausch der Laubfangsiebe
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2030.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
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2.2 Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1.1 Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
Angebotsaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3 Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
4.2.1 Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2 Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Reinigung der Dachentwässerung
- Reinigung der Dachrinnen
- Reinigung der Fallrohre inkl. Laubfangsiebe, Fallrohrabläufe, Sinkkästen, Bodensiebe, Kehleinläufe und Dacheinläufe
2. Fachgerechte Entsorgung von Laub/Unrat
b) Bedarfsleistungen
1. Austausch der Laubfangsiebe
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2030.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2 Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1.1 Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 200.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
Angebotsaufforderungsschreiben (Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3 Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
4.2.1 Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2 Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
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