Ausschreibungsdetails
Los 2; Grünpflege für drei Bundesliegenschaften in Münster
Los 3; Grünpflege und Grauflächenreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Essen
Los 4; Grünpflege und Grauflächenreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Essen
WE 149295; Reihenhäuser des BWZ, Lilienthalweg 20 – 52, 48167 Münster
WE 149296; Reihenhäuser des BWZ, Torminweg 17 – 75, 48155 Münster
WE 149297; Reihenhäuser des BWZ , Köhlweg 1 – 29, 48155 Münster
WE 141558; Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Cheruskerring 10 – 18, 48147 Münster
WE 142966; Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Grevener Str. 129, 48159 Münster
WE 144834; Bundesnetzagentur Münster (BNetzA), Hansaring 66, 48155 Münster
WE 126408; Zollfahndungsamt Essen, Weiglestraße 11 – 13, 45128 Essen
WE 143000; Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Essen, Hachestraße 61, 45127 Essen
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage
B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 21.11.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 18.11.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 13.11.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Los 3 – Besondere Sicherheitsanforderungen (SÜ1)
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund - VOEK 416-25 -
Grünpflege und Grauflächenreinigungsleistungen für drei Bundesliegenschaften in Münster
a) WE 149295; Reihenhäuser des BWZ, Lilienthalweg 20-52, 48167 Münster
1. Grünpflegearbeiten
1.1 Pflanzflächen
- Pflanzflächen durchputzen, ca. 920 m²
- Pflanzflächen säubern mit lockern, ca. 920 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 920 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 920 m² - BEDARFSPOSITION
1.2 Rückschnitt an Sträuchern
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 50 m²
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 50 m² - BEDARFSPOSITION
1.3 Wiesen-/Rasenflächen
- Rasenflächen mähen, ca. 11.954 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 11.954 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 11.954 m² - BEDARFSPOSITION
- Laubaufnahme und -entsorgung
2. Grauflächenreinigung
2.1 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 825 m²
- Reinigung Treppen (Handreinigung), ca. 99 m²
- Reinigung Müllplatz, ca. 20 m²
- Lichtschächte reinigen, 33 Stück
b) WE 149296; Reihenhäuser des BWZ, Torminweg 17 – 75, 48155 Münster
1. Grünpflegearbeiten
1.1 Pflanzflächen
- Pflanzflächen durchputzen, ca. 150 m²
- Pflanzflächen säubern mit lockern, ca. 150 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 150 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 150 m² - BEDARFSPOSITION
1.2 Rückschnitt an Sträuchern
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 50 m²
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 50 m² - BEDARFSPOSITION
1.3 Wiesen-/Rasenflächen
- Rasenflächen mähen, ca. 9.607 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 9.607 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 9.607 m² - BEDARFSPOSITION
- Laubaufnahme und -entsorgung
2. Grauflächenreinigung
2.1 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 468 m²
- Reinigung Treppen (Handreinigung), ca. 429 m²
- Reinigung Müllplatz, ca. 20 m²
- Lichtschächte reinigen, 39 Stück
c) WE 149297; Reihenhäuser des BWZ, Köhlweg 1 – 29, 48155 Münster
1. Grünpflegearbeiten
1.1 Pflanzflächen
- Pflanzflächen durchputzen, ca. 150 m²
- Pflanzflächen säubern mit lockern, ca. 150 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 150 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 150 m² - BEDARFSPOSITION
1.2 Rückschnitt an Sträuchern
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 50 m²
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 50 m² - BEDARFSPOSITION
1.3 Wiesen-/Rasenflächen
- Rasenflächen mähen, ca. 6.081 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 6.081 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 6.081 m² - BEDARFSPOSITION
- Laubaufnahme und -entsorgung
2. Grauflächenreinigung
2.1 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 384 m²
- Reinigung Treppen (Handreinigung), ca. 264 m²
- Reinigung Müllplatz, ca. 20 m²
- Lichtschächte reinigen, 24 Stück
WE 149295; Reihenhäuser des BWZ, Lilienthalweg 20 – 52, 48167 Münster
WE 149296; Reihenhäuser des BWZ, Torminweg 17 – 75, 48155 Münster
WE 149297; Reihenhäuser des BWZ , Köhlweg 1 – 29, 48155 Münster
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
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6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grünpflege
und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
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Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen
Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund - VOEK 416-25 -
Grünpflege für drei Bundesliegenschaften in Münster
a) WE 141558; Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Cheruskerring 10 – 18, 48147 Münster
1. Grünpflegearbeiten
1.1 Pflanzflächen
- Pflanzflächen säubern mit lockern, ca. 780 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 780 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 780 m² - BEDARFSPOSITION
1.2 Rückschnitt an Sträuchern
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 1.977 m²
1.3 Wiesen-/Rasenflächen
- Rasenflächen mähen, ca. 7.700 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 7.700 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 7.700 m² - BEDARFSPOSITION
- Laubaufnahme und -entsorgung
- Rasenflächen vertikutieren, ca. 7.700 m² - BEDARFSPOSITION
- Rasenflächen nachsäen, ca. 500 m² - BEDARFSPOSITION
1.4 Rückschnitt an Kletterpflanzen
- Kletterpflanzen Höhe bis ca. 2 m Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt, ca. 45 lfm
b) WE 142966; Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Grevener Straße 129, 48159 Münster
1. Grünpflegearbeiten
1.1 Pflanzflächen
- Pflanzflächen säubern mit lockern, ca. 920 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 920 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 920 m² - BEDARFSPOSITION
1.2 Rückschnitt an Sträuchern
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 350 m²
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 350 m² - BEDARFSPOSITION
1.3 Wiesen-/Rasenflächen
- Rasenflächen mähen, ca. 220 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 220 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 220 m² - BEDARFSPOSITION
- Laubaufnahme und -entsorgung
- Rasenflächen vertikutieren, ca. 220 m² - BEDARFSPOSITION
- Rasenflächen nachsäen, ca. 50 m² - BEDARFSPOSITION
c) WE 144834; Bundesnetzagentur Münster (BNetzA), Hansaring 66, 48155 Münster
1. Grünpflegearbeiten
1.1 Pflanzflächen
- Pflanzflächen säubern mit lockern, ca. 130 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 130 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 130 m² - BEDARFSPOSITION
1.2 Rückschnitt an Sträuchern
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 20 m²
- Sträucher Höhe > 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 20 m² - BEDARFSPOSITION
1.3 Rückschnitt an Hecken
- Hecke Höhe > 2 m, Formschnitt, ca. 20 lfm
- Hecke Höhe > 2 m, Formschnitt, ca. 20 lfm - BEDARFSPOSITION
WE 141558; Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Cheruskerring 10 – 18, 48147 Münster
WE 142966; Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Grevener Str. 129, 48159 Münster
WE 144834; Bundesnetzagentur Münster (BNetzA), Hansaring 66, 48155 Münster
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
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6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Nur Los 2 & Los 3:
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grünpflege
und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
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Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen
Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund - VOEK 416-25 -
Grünpflege und Grauflächenreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Essen
1. Grünpflegearbeiten
1.1 Pflanzflächen
- Pflanzflächen durchputzen, ca. 380 m²
1.2 Rückschnitt an Sträuchern
- Sträucher Höhe < 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 60 m²
1.3 Rückschnitt an Hecken
- Hecke Höhe > 1,5 m, Formschnitt, ca. 240 lfm
- Hecke Höhe > 1,5 m, Verkehrssicherungsschnitt, ca. 65 lfm
1.4 Wiesen-/Rasenflächen
- Rasenflächen mähen, ca. 280 m²
- Rasenflächen (Hangfläche 45% Neigung) mähen, ca. 100 m²
2. Grauflächenreinigung
2.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 464 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.327 m²
- Laubaufnahme Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.327 m²
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 10 Stück
WE 126408; Zollfahndungsamt Essen, Weiglestraße 11 – 13, 45128 Essen
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Los 3 – Besondere Sicherheitsanforderungen (SÜ1)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
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6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Nur Los 2 & Los 3:
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grünpflege
und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
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Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen
Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, innerhalb von 8 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin dieser die durch sie oder ihre/n Unterauftragnehmer einzusetzende/n Person/en zu benennen, welche bereit ist/ sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfung/en bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWE durchgeführt worden ist/ sind (unter Angabe der Art und des Datums der SÜ). Gleichzeitig hat sie einen Personalkoordinator aus ihrem Unternehmen zu benennen.
Der Stabsbereich Innenrevision und Governance - Aufgabegebiet Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator der Auftragnehmerin die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung/en erforder-lichen Unterlagen, die diese dann an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Falle von Änderungen zwischen Bekanntmachung und Zuschlagserteilung die ausgehändigte „Sicherheitserklärung Ü1“ ggf. Abweichungen aufweisen kann. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Stabsbereich Innenrevision und Governance - Aufgabegebiet Geheimschutz - der Auftraggeberin innerhalb von 14 Kalendertagen die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zurück zu senden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft und/ oder den vertragsgegenständlichen Gebäuden erhält. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen aus dem EU-Ausland kann, je nach Herkunftsland, mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen aus dem EU-Ausland kann, je nach Herkunftsland, mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund - VOEK 416-25 -
Grünpflege und Grauflächenreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Essen
1. Grünpflegearbeiten
1.1 Pflanzflächen
- Pflanzflächen durchputzen, ca. 409 m²
- Pflanzflächen Laubaufnahme, ca. 409 m²
1.2 Rückschnitt an Sträuchern
- Sträucher Höhe < 2 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 250 m²
- Sträucher Höhe < 2 m, Verkehrssicherungsschnitt, ca. 30 lfm
1.3 Wiesen-/Rasenflächen
- Rasenflächen mähen, ca. 32 m²
- Rasenflächen zusätzliche Laubaufnahme, ca. 32 m²
1.4 Sonstige Grünpflegeleistungen
- Säubern der Randbereiche, ca. 350 lfm
- Freischneiden der Überwachungskameras, 2 Stück – BEDARFSPOSITION
2. Grauflächenreinigung
2.1 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.293 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 32 m²
- Laubaufnahme Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.325 m²
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 9 Stück
WE 143000; Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Essen, Hachestraße 61, 45127 Essen
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach
Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der
Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grünpflege
und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen
Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
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