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Ausschreibungsdetails

N2-/Ar-Untersuchungen an Grundwassermessstellen

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14.10.2025 (letzte Änderung am 14.10.2025)

06.11.2025 11:00

25/S/0248/HAL

Sachsen-Anhalt: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft

14.10.2025 11:35

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: Willi-Brundert-Straße 14
Postleitzahl (PLZ): 06132
Ort: Halle (Saale)
Telefon: 0345-5484-0

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

25/S/0248/HAL

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

06.11.2025 - 11:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

10.12.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=809095

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

06.11.2025 - 11:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Aufgrund aktueller gesetzlicher Anforderungen der Grundwasserverordnung (GrwV) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) wird die Berücksichtigung der Denitrifikation einschließlich der Ermittlung der Nitrateintragskonzentration in das Grundwasser in Sachsen-Anhalt zukünftig eine wesentliche Rolle in der Gewässerüberwachung einnehmen.
Daher soll mittels Membran-Inlet-Massenspektrometrie (MIMS-Methode) im Jahr 2026 eine N2-Argon-Analytik an 475 Grundwasserproben zur Ermittlung der aktuellen Denitrifikation im Grundwasser im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.
Die Analyseergebnisse sollen im Anschluss ausgewertet und interpretiert werden und sind in einem Abschlussbericht zu dokumentieren.

c)
Ort der Leistungserbringung

Grundwassermessstellen im Land Sachsen-Anhalt

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

01.01.2026 - 31.12.2026

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis Ihrer Eignung durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis mit Angebotsabgabe.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Einsatz präqualifizierter Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Bei Einsatz nicht präqualifizierter Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen für diese ebenfalls die jeweilige "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch die Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen. Dies betrifft folgende Bescheinigungen:
+ Gewerbeanmeldung
+ Handelsregisterauszug
+ Eintragung in ein Berufsregister (IHK, Handwerksrolle, Ingenieurkammer etc.)
+ Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
+ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Die Bescheinigungen müssen aktuell sein. Falls es bei einem der genannten Punkte keine Eintragung / Anmeldung / Mitgliedschaft gibt, ist dies anzugeben.
Den Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
........................................................................................................
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) sh. Vergabeunterlagen.
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In Sachsen-Anhalt gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Dementsprechend sind von jedem Bieter mit dem Angebot (vollständig ausgefüllt) einzureichen:
+ Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
+ PQ-/ULV-Nachweis von präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
............................................................................................
Außerdem sind für die Wertung der Zuschlagskriterien von jedem Bieter mit dem Angebot einzureichen:
+ Namen der für die Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personen
+ Nachweise zur Fachkompetenz dieser Personen und des Unternehmens entsprechend Punkt 8 der Leistungsbeschreibung
+ Angebotskonzept entsprechend Punkt 8 der Leistungsbeschreibung
Die für die Zuschlagswertung relevanten Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden!
............................................................................................
Vom Bestbieter sind auf gesondertes Verlangen außerdem einzureichen:
+ TVergG.11 (Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt) - vom Bieter, allen BieGe-Mitgliedern und NUN
+ TVergG.14 (Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz) - vom Bieter und allen BieGe-Mitgliedern (auch wenn aktuell kein NUN-Einsatz vorgesehen ist)
+ Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von seinen nicht präqualifizierten NUN
+ PQ-/ULV-Nachweis von seinen präqualifizierten NUN
+ Nachweise gemäß Formblatt 124 von den nicht präqualifizierten Bietern, BieGe-Mitgliedern und NUN
............................................................................................
Hinweise:
+ Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit die nach dem TVergG LSA verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des TVergG LSA widersprechen.
+ Die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 11, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA und ggf. geforderte Eignungsnachweise) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 bis maximal 5
Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
+ Ein Angebot wird gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 8 Absatz 4 TVergG LSA).
+ Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
+ Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
+ Die Eigenerklärungen gemäß § 11 und 14 TVergG LSA (Formblatt TVergG.11 und Formblatt TVergG.14) können freiwillig bereits mit dem Angebot ausgefüllt eingereicht werden.

12.
Zuschlagskriterien

1. Preis (30 % Gewichtung)
2. Fachkompetenz (60 % Gewichtung)
3. Angebotskonzept (10 % Gewichtung)
Details zur Gewichtung finden Sie in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 8.
Die für die Zuschlagswertung relevanten Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden!

14.
Sonstige Angaben

[+] ACHTUNG! SCHRIFTLICHE ANGEBOTE SIND NICHT ZUGELASSEN! DIE ANGEBOTSABGABE ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH ÜBER DIE VERGABEPLATTFORM WWW.EVERGABE-ONLINE.DE
.
1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u. a. die Angebots- / Vergabeunterlagen).
.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte EMail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben.
.
4) Teilnehmerinformationen: Teilnehmer-Anfragen werden vom AG anonymisiert und mit Antwort der Vergabestelle allen Teilnehmern über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Teilnehmerinformationen sind bei der Erstellung des
Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
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5) Nachforderungen: Es werden alle Unterlagen nachgefordert, außer dem Angebotsschreiben, dem vollständig ausgefüllten LV/Honorarblatt und den/dem vollständig ausgefüllten Bieterangaben/-verzeichnis (falls vorhanden). Von einer Nachforderung ausgenommen sind außerdem die für die Zuschlagswertung relevanten Unterlagen (hier: Namen der für die Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personen, Nachweise zur Fachkompetenz dieser Personen und des Unternehmens entsprechend Punkt 8 der Leistungsbeschreibung sowie Angebotskonzept entsprechend Punkt 8 der Leistungsbeschreibung)
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6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
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8) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden den Interessenten/ Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
.
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
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10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.


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