Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundeskanzleramt
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 1
Postleitzahl (PLZ): 10557
Ort: Berlin
E-Mail: 131-Beschaffung@bk.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
131- 023 03/00003/0006
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
30.10.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
21.11.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=808988
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=808988
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
30.10.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Wasserspendern und die Belieferung des Bundeskanzleramtes in Berlin mit Tafelwasser in Gallonen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) und dem Leistungsverzeichnis, zugleich Angebot (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
b)
CPV-Codes
Alkoholfreie Getränke (15980000-1)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 30.11.2027. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.12.2025 und endet mit Ablauf des 30.11.2027.
Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt vier Jahre, d. h. der Vertrag endet spätestens am 30.11.2029.
Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt vier Jahre, d. h. der Vertrag endet spätestens am 30.11.2029.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung und Zahlung erfolgen jeweils nach Ausführung der Leistung und gem. § 17 VOL/B.
Die Zahlung erfolgt nach Erbringung der Leistungen sowie binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto.
Die Rechnungen sind elektronisch im Standard „XRechnung“ zu übersenden. Die Einreichung von elektronischen Rechnungen erfolgt über den kostenfreien Service der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE).
Sofern Skonto angeboten wird, beginnt die Skontofrist mit dem Tage des Zugangs der Rechnung beim Auftraggeber.
Die Zahlung erfolgt nach Erbringung der Leistungen sowie binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto.
Die Rechnungen sind elektronisch im Standard „XRechnung“ zu übersenden. Die Einreichung von elektronischen Rechnungen erfolgt über den kostenfreien Service der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE).
Sofern Skonto angeboten wird, beginnt die Skontofrist mit dem Tage des Zugangs der Rechnung beim Auftraggeber.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
U. a. zur Feststellung der Befähigung zur Berufsausübung sind Angaben zur Rechtsform und zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister in der Anlage „Registerabfragen_KMU“ zu machen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Bundeskanzleramt hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu ist die Eigenerklärungen zu § 31 UVgO zu verwenden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Es ist eine Datenschutzverpflichtung (siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Es sind mindestens zwei qualifizierte Referenzen zu in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsgegenstandes, jährlichen Auftragswertes, Leistungszeitraumes, Namen des Auftraggebers und einer Ansprechperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Anforderungen, die den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen sind, verwiesen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Bundeskanzleramt hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu ist die Eigenerklärungen zu § 31 UVgO zu verwenden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Es ist eine Datenschutzverpflichtung (siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Es sind mindestens zwei qualifizierte Referenzen zu in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsgegenstandes, jährlichen Auftragswertes, Leistungszeitraumes, Namen des Auftraggebers und einer Ansprechperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Anforderungen, die den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen sind, verwiesen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die nachfolgenden Kriterien am wirtschaftlichsten erfüllt: Es können maximal 100 Wertungspunkte erreicht werden. Bei der Wertung der Angebote wird der Angebotspreis mit maximal 60 Punkten und die Nachhaltigkeit mit maximal 40 Punkten berücksichtigt.
Die Einzelheiten der Angebotswertung können der Anlage 9 „Wertungsmatrix Vergabeunterlagen“ entnommen werden.
Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Tagen nicht unterschreiten.
Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die nachfolgenden Kriterien am wirtschaftlichsten erfüllt: Es können maximal 100 Wertungspunkte erreicht werden. Bei der Wertung der Angebote wird der Angebotspreis mit maximal 60 Punkten und die Nachhaltigkeit mit maximal 40 Punkten berücksichtigt.
Die Einzelheiten der Angebotswertung können der Anlage 9 „Wertungsmatrix Vergabeunterlagen“ entnommen werden.
Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Tagen nicht unterschreiten.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Als Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung wird der Betrag (ohne USt.), der 20 Prozent über dem Nettoangebotspreis für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren liegt, festgelegt.
97bd25fa-975c-411d-b9f3-725e34a2c5e9