Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
- Elisabethstraße (Mühlhof)
- Wiedigsburg, Knoten Hohensteiner Straße
- Körnerstraße
- Parkallee
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Lieferung, Einbau und Aushärtung eines lichthärtenden Schlauchliners DN 250: 176 m
Lieferung, Einbau und Aushärtung eines lichthärtenden Schlauchliners DN 300: 45 m
Lieferung, Einbau und Aushärtung eines lichthärtenden Schlauchliners DN 350: 257 m
Lieferung, Einbau und Aushärtung eines lichthärtenden Schlauchliners DN 400: 75 m
Lieferung, Einbau und Aushärtung eines lichthärtenden Schlauchliners DN 450: 32 m
Lieferung, Einbau und Aushärtung eines lichthärtenden Schlauchliners DN 700: 113 m
Lieferung, Einbau und Aushärtung eines lichthärtenden Schlauchliners DN 800: 46 m
Sanierung eines Anschlusses mit Hutprofil: 50 Stück
Kurzliner in Rohrleitungen bis DN 450 setzen: 33 Stück
Sanierung von defekten Zulaufleitungen bis DN 800: 39 Stück
Spülen, TV-Befahrung, Wasserhaltung bis DN 800: 1.157 m
SW-RW Kanalreinigung, Anschlussleitungen STZ/Beton/Kunststoff bis DN 200, l bis 10 m: 171 Stück
Gesamt: SW-RW-Kanal, 25 Haltungen, Gesamtlänge: 1.030 m
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis!
s)
Öffnung der Angebote
Teilnehmer: nur Vertreter des AG
t)
Geforderte Sicherheiten
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v. H. der Abrechnungssumme
oder jeweils eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gütesicherung Kanalbau I, R, D oder vergleichbar, RAL-GZ 961, Fremdüberwachungsvertrag
Beurteilungsgruppen S27, S15.1, S15.2, S16.1 und S10.1, S10.3, S10.4
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
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Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach §14, Abs. 2 ThürVgG und Kostenfolge nach §14, Abs. 5 ThürVgG wird verwiesen.
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WEITERE HINWEISE:
Nebenangebote sowie Nebenangebote ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes (VOB/A 2019 § 8 Abs. 2 Nr. 3) sind zugelassen.
Für Nebenangebote als Pauschalangebote (ohne Abgabe eines Hauptangebotes) ist die Abgabe von Einheitspreisen für jede einzelne Position zwingend erforderlich.