Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Straße, Hausnummer: Dorotheenstraße 84
Postleitzahl (PLZ): 10117
Ort: Berlin
Telefon: +49 000
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
14022#00001#0033
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
12.11.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.12.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=808945
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=808945
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.11.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Bundespresseamt wertet täglich rund um die Uhr mehrere tausend Meldungen von Nachrichtenagenturen sowie zahlreiche nationale und internationale Medienberichte aus. Zur Unterstützung dieser Aufgaben stehen den zuständigen Mitarbeitern mehr als 50 inländische und ausländische Fernsehprogramme zur Verfügung. Um diese anspruchsvolle Medienauswertung sicherzustellen, betreibt das BPA in Berlin eine moderne Empfangstechnik und Übertragungstechnik, bestehend aus Satellitenempfängern sowie stationären und drehbaren Antennenanlagen. Eine zentrale Rolle in dieser Infrastruktur nimmt die L Band Matrix ein. Sie ist ein wesentliches Schaltelement, das die unterschiedlichen Satellitensignale auf die angeschlossenen Empfangsgeräte verteilt und so die flexible Auswahl, Umschaltung und Weiterleitung von TV Sendern ermöglicht. Ohne diese Komponente wäre ein zuverlässiger, kontinuierlicher Empfang der vielfältigen Sender nicht gewährleistet. Die letzte Modernisierung der L Band Matrix erfolgte im Jahr 2014.
Für die präzise Einstellung und Überprüfung von Satellitensignalen wird zudem ein Spectrumanalyzer benötigt. Dieses Gerät misst und visualisiert Frequenzen sowie Signalstärken und ist damit unverzichtbar für die Optimierung des Empfangs. Dieser Spectrumanalyzer soll in der neuen L Band Matrix mit integriert sein und in der Weboberfläche betrieben werden. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Für die präzise Einstellung und Überprüfung von Satellitensignalen wird zudem ein Spectrumanalyzer benötigt. Dieses Gerät misst und visualisiert Frequenzen sowie Signalstärken und ist damit unverzichtbar für die Optimierung des Empfangs. Dieser Spectrumanalyzer soll in der neuen L Band Matrix mit integriert sein und in der Weboberfläche betrieben werden. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
b)
CPV-Codes
Bild- und Tonübertragungseinrichtung (32210000-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Ein Verstoß gegen diese Vergabeunterlagen oder formale Kriterien führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Unzulässig ist/sind insbesondere:
- verspätet eingehende Teilnahmeanträge und Angebote, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- eine Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote in unzulässiger Form,
- nicht zweifelsfrei erkennbare Änderungen an den bietereigenen Eintragungen,
- Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen,
- wettbewerbsbeschränkendes Verhalten,
- Nichtgebrauch der vorgegebenen Formblätter,
- fehlende (bzw. fehlende nachgeforderte) Erklärungen/Nachweise und Unterlagen,
- Nichtberücksichtigung der Vorgaben zur Preisgestaltung.
Unzulässig ist/sind insbesondere:
- verspätet eingehende Teilnahmeanträge und Angebote, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- eine Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote in unzulässiger Form,
- nicht zweifelsfrei erkennbare Änderungen an den bietereigenen Eintragungen,
- Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen,
- wettbewerbsbeschränkendes Verhalten,
- Nichtgebrauch der vorgegebenen Formblätter,
- fehlende (bzw. fehlende nachgeforderte) Erklärungen/Nachweise und Unterlagen,
- Nichtberücksichtigung der Vorgaben zur Preisgestaltung.
12.
Zuschlagskriterien
Preis
84768cf4-6523-424b-bf8f-31506439f027