Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Straße, Hausnummer: Friedrich-Henkel-Weg 1-25
Postleitzahl (PLZ): 44149
Ort: Dortmund
E-Mail: vergabestelle@baua.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BAuA-öA-557216-De
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.11.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
19.12.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=808787
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=808787
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.11.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Mindestlohnkommission ist nach dem Mindestlohngesetz für die regelmäßige Anpassung sowie die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns zuständig. Daher beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres sechsten Berichts, der bis Juni 2027 vorzulegen ist, eine Reihe von Studien zu beauftragen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Projekt soll mit unterschiedlichen Methoden die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit evaluieren.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Auftraggeberin prüft die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesamthaft unter Berücksichtigung der vom Bieter eingereichten Nachweise und Angaben. Als geeignet gilt ein Unternehmen, wenn auf Grundlage der von ihm eingereichten Nachweise und
Angaben damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen die zu erbringenden Leistungen vertragsgemäß ausführen wird. Die Eignungsprüfung wird in einem einstufigen Verfahren durchgeführt (Ausschlussprüfung). Können Sie nicht den Nachweis erbringen, dass Sie die
aufgeführten Kriterien erfüllen, wird Ihr Angebot vom weiteren Verfahren leider ausgeschlossen:
Geeignet ist, wer alle Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfüllt. Die Details dazu entnehmen Sie bitte der Anlage 5. Ebenso erfolgt die Prüfung geeigneter Angebote nach den Bewertungskriterien der Anlage 4a.
Das Erreichen von 2 oder weniger Punkten der möglichen Bewertungspunkte bei einem Zuschlagskriterium (Unterkriterium) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Angaben damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen die zu erbringenden Leistungen vertragsgemäß ausführen wird. Die Eignungsprüfung wird in einem einstufigen Verfahren durchgeführt (Ausschlussprüfung). Können Sie nicht den Nachweis erbringen, dass Sie die
aufgeführten Kriterien erfüllen, wird Ihr Angebot vom weiteren Verfahren leider ausgeschlossen:
Geeignet ist, wer alle Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfüllt. Die Details dazu entnehmen Sie bitte der Anlage 5. Ebenso erfolgt die Prüfung geeigneter Angebote nach den Bewertungskriterien der Anlage 4a.
Das Erreichen von 2 oder weniger Punkten der möglichen Bewertungspunkte bei einem Zuschlagskriterium (Unterkriterium) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hierzu werden die zu jedem Angebot der Angebotspreis und die erreichten Gesamtpunkte ins Verhältnis zueinander gesetzt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wert erhält den Zuschlag (siehe Anlage 4b).
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