Tendering Procedure Details
Tendering Documents are subject to restrictions of confidentiality
You can only access the documents as a registered user via the e-Vergabe Website for bidders. Follow this link to find out how:
Next Steps.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Unter anderem umfassen die Aufgaben:
a) das Ein- und Aussetzen sowie Schleppen verschiedenster Erprobungsgeräte,
b) Erprobungen von (bzw. mit) Sonargeräten,
c) Erprobungen verschiedenster Anlagen und Geräte, wie beispielsweise Kommunikations-, Aufklärungsanlagen oder auch Vortriebs- oder Navigationsanlagen für Marineschiffe,
d) die Nutzung als Taucherplattform und
e) die militärische Kommunikation mit anderen Teilnehmern, z.B. bei NATO-Manövern.
2. Die zu liefernden Erprobungsboote müssen insbesondere eine hohe Manövrierbarkeit für ihre Aufgabenerfüllung aufweisen.
3. Der Auftragnehmer soll zivile bzw. bewährte Standards wo immer möglich anwenden.
4. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten und zulässigen Ausnahmen von Gesetzen bzw. Verordnungen ist nicht vorgesehen.
5. Der Auftragnehmer muss den Ersatz- und Austauschteile-Erstbedarf für die Erprobungsboote liefern.
6. Der Auftragnehmer muss die Dokumentationen zu den Liefer- und Leistungsgegenständen übergeben.
7. Der Auftragnehmer muss die Ausbildung des Bedienerpersonals des Auftraggebers sicherstellen.
8. Die Liefer- und Leistungsgegenstände sollen voraussichtlich in den Jahren 2030 bis 2031 geliefert werden.
2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
3. Bewerberfragen sind über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen und werden gegenüber allen Bewerbern beantwortet. Es wird darum gebeten, Bewerberfragen spätestens bis zum 06.11.2025 zu stellen, um diese rechtzeitig beantworten zu können.
Hier Auszug:
II. 3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Abschnitt II dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Der Bewerber muss zudem eine Erklärung der Drittunternehmer beibringen, dass diese ihm die Fähigkeiten, auf die sich der Bewerber beruft, für die Umsetzung des hier bekanntgemachten Auftrages zur Verfügung stellen.
Der Bewerber muss außerdem für die Unterauftragnehmer, auf deren Leistungsfähigkeit er sich beruft, die Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen gem. Formular BAAINBw B-V-032 vorlegen.
2. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er für die Bereiche seines Managements, der Konstruktion und Fertigung einen Nachweis über die Zertifizierung gem. ISO 9001:2015 oder gleichwertig beibringt.
Im Falle des Nachweises mittels gleichwertiger Zertifizierung muss der Bewerber die Gleichwertigkeit darlegen.
Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist mit seinem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats einzureichen bzw. die Bereitschaft zur Zertifizierung seines Managements sowie seiner Konstruktion und Fertigung gem. ISO 9001:2025 oder gleichwertig zu erklären. Es ist zusätzlich eine
Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats abzugeben, wenn das Zertifikat seine Gültigkeit vor Beginn oder während des Leistungszeitraumes verliert.
3. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er für die gemäß dieser Auftragsbekanntmachung zu beschaffenden Leistungen Referenzen nachweisen kann.
Dazu legt der Bewerber vor:
a. Erklärung und Nachweis über mindestens zwei vergleichbare Referenzboote für öffentliche oder private Auftraggeber aus dem Spezialschiffbau (z.B. Forschungsschiffe, Versorger von Bohrinseln oder Offshore-Windanlagen) in den letzten fünf Jahren. Die Vergleichbarkeit muss erkennbar dargestellt werden.
b. Erklärung und Nachweis über die Erstellung einer Dokumentation nach ASD S1000D und ASD S2000M für ein vergleichbar komplexes Produkt für öffentliche Auftraggeber in den Jahren seit 2020. Die vergleichbare Komplexität muss erkennbar dargestellt werden. Ein vergleichbares komplexes Produkt muss mindestens einen Technischen Aufbruch mit mehreren, dazugehörigen Equipments und Instandhaltungsaufgaben ausweisen. Auf die oben genannte Möglichkeit, sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen zu bedienen, wird ausdrücklich hingewiesen.
c. Pro Referenz sind außerdem anzugeben: Aufgabe des Bewerbers im Projekt, Leistungszeitraum, ungefährer Auftragswert (Größenordnung).
d. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die kumulierten Nachweise der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für das Vorliegen der Eignung ausreichen.
4. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er über hinreichend qualifiziertes Personal in hinreichender Anzahl zur Durchführung des Auftrags bereits verfügt oder dieses im Falle der Auftragserteilung bereitstellen wird.
Der Bewerber hat zum Nachweis darzulegen, welches Personal in welcher Qualität und Quantität er für die Ausführung des Auftrags einsetzen wird und ob diese Ressourcen bereits bei ihm vorhanden sind.
Falls das Personal beim Bewerber nicht vorhanden ist, hat der Bewerber darzustellen, wie/woher er das Personal heranziehen wird.
Eine Benennung konkreter Personen sowie die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber ist ausdrücklich nicht erwünscht.
5. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er nachweist, über mindestens eine Person zu verfügen, die eine mindestens dreijährige Erfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre in der Leitung der Fertigung von Spezialschiffen für die Seeschifffahrt aufweisen kann. Der Nachweis kann dabei durch Darstellung der Qualifikation und der beruflichen Erfahrung der Person erfolgen.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber ist im Rahmen dieser Erklärung ausdrücklich nicht erwünscht.
6. Sprachqualifikation
a. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag formlos erklärt, über Schlüsselpersonal zu verfügen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift hinreichend mächtig ist, um im Vergabeverfahren sowie im Rahmen der Auftragsausführung mit dem Auftraggeber kommunizieren zu können.
b. Schlüsselperson ist, wer als Bevollmächtigter im Vergabeverfahren Erklärungen für das Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber abgibt und von diesem entgegennimmt. Schlüsselpersonal ist auch, wer in leitender Funktion im Falle einer Auftragserteilung als Projekt- und/oder Fertigungsleiter die Auftragsdurchführung überwacht und koordiniert.
c. Schlüsselpersonal ist dann der deutschen Sprache hinreichend mächtig, wenn es entweder Muttersprachler ist oder mindestens über eine Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzahmen (GER) oder gleichwertig verfügt und dies nachweist.
7. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Unterlagen - soweit zutreffend - für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen. Es werden Kopien akzeptiert.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen, dabei genügt eine einfache Übersetzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln über die inhaltliche Richtigkeit von Unterlagen beglaubigte Übersetzungen und/oder Originale anzufordern.
Unter II. 3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe oben
Unter II. 3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe oben
Unter II. 3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe oben
Unter II. 3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe oben
Unter II. 3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe oben
III. Sonstige Bedingungen für das weitere Verfahrens
Der Bewerber muss im Falle einer Angebotsaufforderung als Bieter über die Möglichkeit verfügen, mit dem Auftraggeber Informationen bis zur Geheimhaltungsstufe "VS-Nur für den Dienstgebrauch" im elektronischen Verkehr mittels der Software GnuPG VS-Desktop - Kleopatra austauschen zu können.
Dafür legt der Bewerber zunächst eine Eigenerklärung vor, dass für die verschlüsselte Kommunikation mit der Vergabestelle das Verschlüsselungsprogramm "Kleopatra" (als Bestandteil der Gpg4win-Suite; bereitgestellt durch das BSI) verwendet wird. Das Programm ist kostenlos verfügbar unter: https://www.bsi.bund.de/dok/6621560
Später beizubringender Nachweis:
Nach der möglichen Zulassung des Teilnahmeantrags sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber mindestens zwei gültige öffentliche PGP-Schlüssel (jeweils im ASCII-Format) durch den Bieter zu übermitteln, die zur verschlüsselten Kommunikation mit der Vergabestelle verwendet werden können.
Unter III. Sonstige Bedingungen für das weitere Verfahrens, siehe oben
II.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Abschnitt II dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Der Bewerber muss zudem eine Erklärung der Drittunternehmer beibringen, dass diese ihm die Fähigkeiten, auf die sich der Bewerber beruft, für die Umsetzung des hier bekanntgemachten Auftrags zur Verfügung stellen.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
2. Vorlage einer formlosen Erklärung über die Höhe des jeweiligen Jahresumsatzes des Bewerbers mit Produkten der Kategorie Schiffe / Boote für die Seeschifffahrt für die Jahre 2022, 2023 & 2024.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn der durchschnittliche Jahresumsatz aus den genannten drei Jahren mindestens 65 Mio. EUR betragen hat und einen Umsatz von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die betrachteten Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kumuliert den geforderten Mindestumsatz ergeben.
3. Der Bewerber muss erklären, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz (industrieübliche Betriebshaftpflicht) besteht, deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro
4. Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebenden Vermögensschäden nicht unterschreitet.Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Unterlagen - soweit zutreffend - für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen. Es werden Kopien akzeptiert.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen, dabei genügt eine einfache Übersetzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln über die inhaltliche Richtigkeit von Unterlagen beglaubigte Übersetzungen und/oder Originale anzufordern.
Unter II.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe oben
Unter II.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe oben
II. 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
1. Der Bewerber muss die Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift angeben und einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner mit E- Mail und Telefonnummer benennen.
2. Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate bei Ablauf der Bewerbungsfrist) des Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern vorlegen. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen. Es werden Kopien akzeptiert.
3. Der Bewerber muss die unterzeichnete * Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formular BAAINBw B-V 034 vorlegen.
4. Der Bewerber muss die von ihm unterzeichnete * Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen, Formular BAAINBw-B-V-031 vorlegen. (Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Vertragsdurchführung wird Zugang zu Informationen bis zum geheimhaltungsgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" gewährt.)
5. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zusätzlich die ausgefüllte und unterzeichnete * Erklärung zur Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, Formular BAAINBw-B-V 047 vorzulegen und die genannten Unterlagen sind - soweit zutreffend - für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.
* mind. fortgeschritten elektronisch signiert
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen, dabei genügt eine einfache Übersetzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln über die inhaltliche Richtigkeit von Unterlagen beglaubigte Übersetzungen und/oder Originale anzufordern.
Unter II. 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, siehe oben
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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