Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Solestadt Bad Dürrenberg
Straße, Hausnummer: Hauptstraße 27
Postleitzahl (PLZ): 06231
Ort: Bad Dürrenberg
E-Mail: vergabestelle@badduerrenberg.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2025-24-MTW-FF
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.10.2025 - 08:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
24.11.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=807630
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=807630
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.10.2025 - 08:59 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Im Vorfeld zu dieser Ausschreibung erfolgte Anfang des Jahres 2025 eine öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von zwei Mannschaftstransportfahrzeugen zur Zuführung von bis zu 9 Einsatzkräften und Transport von Sicherungs- & Kleineinsatzmaterial bzw. dem Transport von nachgeforderten Einsatzmitteln zur oder von der Einsatzstelle weg. Die Ausschreibung bezog sich ausschließlich auf die Beschaffung der Grundfahrzeuge. Als Abschluss der stattgefundenen Ausschreibung wurde der Zuschlag für zwei "Mercedes Sprinter Tourer PRO 315 CDI Standard" erteilt. Im Rahmen der nun folgenden Ausschreibung sollen die vorhandenen Fahrzeuge u. a. mit einer Sondersignalanlage, einer Funkanlage beladen bzw. ausgestattet werden. Die Funkanlagen selbst werden durch den Auftraggeber gestellt. Die Überführung der Fahrzeuge zum Auftragnehmer hin und vom Auftragnehmer weg ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
b)
CPV-Codes
Personenkraftwagen (34110000-1)
Kleinbusse (34114400-3)
Ausrüstung für Rettungsfahrzeuge (42415320-7)
c)
Ort der Leistungserbringung
Der Ausbau der zwei Fahrzeuge soll am Ort des Auftragnehmers erfolgen.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Fahrzeuge sollen im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.03.2026 ausgebaut werden.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 31 UVgO. Danach findet die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen die nicht in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbeschränkung (GWB) ausgeschlossen werden statt. Entsprechende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach den §§ 125 und 126 GWB werden hierbei berücksichtigt.
---
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie durch die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
---
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
---
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
---
In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen (§ 8 TVergG-LSA Bestbieterprinzip).
---
Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 33 UVgO zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen (dies gilt auch für gegebenenfalls in Anspruch genommene Nachunternehmer und/ oder im Falle der Eignungsleihe):
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
2.
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder ggf. anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
3.
Gewerbeanmeldung oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
4.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
5.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
6.
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend),
7.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
8.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
9.
aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen,
10.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019),
11.
aktueller Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme.
---
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
---
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
---
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie durch die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
---
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
---
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
---
In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen (§ 8 TVergG-LSA Bestbieterprinzip).
---
Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 33 UVgO zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen (dies gilt auch für gegebenenfalls in Anspruch genommene Nachunternehmer und/ oder im Falle der Eignungsleihe):
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
2.
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder ggf. anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
3.
Gewerbeanmeldung oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
4.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
5.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
6.
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend),
7.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
8.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
9.
aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen,
10.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019),
11.
aktueller Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme.
---
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
---
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
12.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis.
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen (gem. Checkliste mit dem Angebot einzureichende Unterlagen):
1. Angebotsschreiben (VHB Formblatt 633)
2. Leistungsverzeichnis
3. Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) ODER Präqualifizierungsnachweis
4. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
5. Formblatt 1_Eigenerklaerung-Tariftreue-Mindeststundenentgelt_08.08.2024
6. Formblatt 2_Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (sofern zutreffend)
7. Formblatt 3_ILO Kernarbeitsnorm
8. Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234) (sofern zutreffend)
9. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) (sofern zutreffend)
---
Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 40 UVgO statt.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
---
Hinweis zur Kommunikation:
Die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle, einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendungen von weiteren Unterlagen zum Verfahren, erfolgt während des Vergabeverfahrens bis zur Submission ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso das Stellen und Beantworten von Bieterfragen während der Angebotsphase.
Nach der Angebotsöffnung ist die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle auch elektronisch (E-Mail), in Textform oder schriftlich zugelassen.
---
Allgemeine Hinweise:
a)
Die Teilnehmer des Verfahrens verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, Angebotsassistent (AnAWeb).
Es liegt in alleiniger Verantwortung des Teilnehmers, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen bzw. Informationen der Vergabestelle und dergleichen auf dem Laufenden zu halten.
b)
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
c)
Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
---
Hinweis gemäß § 8 TVergG-LSA:
a)
Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter) vorzulegen.
b)
Die Form der Übermittlung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt elektronisch bzw. im Original, sofern Erklärungen und Nachweise nur im Original gültig sind.
c)
Der Bestbieter hat verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 bis 5 Werktagen vorlegen, die Frist wir in der Nachforderung benannt.
d)
Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
---
Hinweis zur Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022:
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Die Solestadt Bad Dürrenberg hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022.pdf".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
---
Nachprüfungsbehörde gem. § 24 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
1. Angebotsschreiben (VHB Formblatt 633)
2. Leistungsverzeichnis
3. Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) ODER Präqualifizierungsnachweis
4. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
5. Formblatt 1_Eigenerklaerung-Tariftreue-Mindeststundenentgelt_08.08.2024
6. Formblatt 2_Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (sofern zutreffend)
7. Formblatt 3_ILO Kernarbeitsnorm
8. Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234) (sofern zutreffend)
9. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) (sofern zutreffend)
---
Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 40 UVgO statt.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
---
Hinweis zur Kommunikation:
Die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle, einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendungen von weiteren Unterlagen zum Verfahren, erfolgt während des Vergabeverfahrens bis zur Submission ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso das Stellen und Beantworten von Bieterfragen während der Angebotsphase.
Nach der Angebotsöffnung ist die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle auch elektronisch (E-Mail), in Textform oder schriftlich zugelassen.
---
Allgemeine Hinweise:
a)
Die Teilnehmer des Verfahrens verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, Angebotsassistent (AnAWeb).
Es liegt in alleiniger Verantwortung des Teilnehmers, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen bzw. Informationen der Vergabestelle und dergleichen auf dem Laufenden zu halten.
b)
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
c)
Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
---
Hinweis gemäß § 8 TVergG-LSA:
a)
Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter) vorzulegen.
b)
Die Form der Übermittlung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt elektronisch bzw. im Original, sofern Erklärungen und Nachweise nur im Original gültig sind.
c)
Der Bestbieter hat verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 bis 5 Werktagen vorlegen, die Frist wir in der Nachforderung benannt.
d)
Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
---
Hinweis zur Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022:
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Die Solestadt Bad Dürrenberg hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022.pdf".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
---
Nachprüfungsbehörde gem. § 24 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
967530d8-32fa-4d90-bb0a-aa040da0eed7