Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung "Datenschutzkonforme Vernichtung und Entsorgung von Akten und Da-tenträgern in der Zentrale und den Außenstellen des BALM"

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

01.10.2025 (letzte Änderung am 28.10.2025)

03.11.2025 11:00

2025-BALM-VgSt-027

Bundesamt für Logistik und Mobilität

24.11.2025 13:52

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Straße, Hausnummer:Werderstr. 34
Postleitzahl (PLZ):50672
Ort:Köln
Telefon:022157760
Telefax:+49 221-57761777

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

2025-BALM-VgSt-027

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

03.11.2025 - 11:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

17.12.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=806380

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

03.11.2025 - 11:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Gegenstand der Leistung ist die wiederkehrende Vernichtung und Entsorgung von Akten und Datenträgern an allen Standorten des BALM in Köln, Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hannover, Kiel, Mainz, München, Müns-ter, Saarbrücken, Schwerin und Stuttgart über die Dauer von vier (4) Jahren (auf Basis von Einzelaufträgen).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch zweimal um je ein (1) Jahr, bis hin zu einer maximalen Laufzeit von sechs (6) Jahren, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf des jeweilig gültigen Vertragszeitraum gekündigt wird.
Es müssen an allen oben genannten Standorten in den entsprechenden Los-Regionen mindestens einmal, oft auch mehrmals im Jahr Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen zur datenschutzkonformen Vernichtung und Entsorgung von Akten und Datenträgern nach ihrer Befüllung durch die Mitarbeitenden vor Ort abgeholt werden. Die genauen Informationen, an welchen Standorten die Leerungen durchzuführen sind und welche Behälter dazu benötigt werden, ist Anhang B1 bis B4 zu entnehmen.

c)
Ort der Leistungserbringung

Orte der Leistungserbringung sind die Zentrale des BALM am Standort Köln sowie die zwölf (12) weiteren Standorte in Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Hannover, Kiel, Mainz, Münster, Saarbrücken, Schwerin und Stuttgart gemäß der losweisen Aufteilung in Anhang A. Die exakten Adressen für die Anlieferung und Abho-lung der Behälter sowie Anlieferbedingungen zur Aktenvernichtung und -entsorgung ergeben sich aus An-hang B1 bis B4.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Der Auftrag ist in vier regionale Lose aufgeteilt, die die unterschiedlichen Standorte des BALM abdecken

b)
Angebote für Lose

Angebote sind möglich für

maximale Anzahl an Losen: 4

c)
Vergabe von Losen

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Zur Erbringung der oben beschriebenen Leistungen übernimmt der jeweilige Auftragnehmer sämtliche nach dem erprobten Stand der Technik erforderliche Aufgaben. Der jeweilige Auftragnehmer hat seine Arbeiten beleghaft zu dokumentieren.
Der Inhalt der Behälter muss datenschutzkonform vernichtet und entsorgt werden. Dies umfasst die datenge-schützte Entsorgung von Papier (z. B. Schriftstücke, Listings, Akten, Ordner, etc.) und Datenträgervernichtung (z. B. von Disketten, Magnetbändern, Festplatten, CDs etc.) nach DIN 66399 (Schutzklasse 3 und Sicherheitsstu-fe 4 (P-4), inklusive Vermischung und Verpressung, entsprechend den Verantwortlichkeits- und Haftungsrege-lungen gemäß EU-DS-GVO/BDSG in der jeweils aktuellen Fassung.
Der jeweilige Auftragnehmer muss zu jeder Zeit in technisch-organisatorischer Hinsicht die Vorgaben der DS-GVO, des BDSG und der DIN 66399 vollumfänglich erfüllen und deren Erfüllung dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin jederzeit vollständig durch Bereitstellung eines Vernichtungszertifikats nach Abholung/Leerung der Behälter nachweisen können.
Die Datenträgervernichtung erfolgt ausschließlich in Deutschland (oder innerhalb der EU/des Geltungsbereichs der DS-GVO). Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 muss vorliegen. Das Angebot des jeweili¬gen Auftragnehmers muss die Entsorgung des vernichteten Papierakten- und Datenträgermaterials via nachhaltiger Rohstoffrückgewinnung oder fachgerechter Reststoffentsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften ohne zu-sätzliche Kosten enthalten.
Dritte bzw. Subunternehmer darf der jeweilige Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bzw. einer Einspruchsunterlassung einsetzen. Der jeweilige Auftragnehmer muss außerdem sicherstellen, dass mit den Subunternehmen dieselben Vereinbarungen getroffen werden wie mit dem jeweili-gen Auftragnehmer, um ein gleiches Schutzniveau, gleiche Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers sowie gleiche wechselseitige Unterstützungspflichten etc. zu gewährleisten. Vom jeweiligen Auftragnehmer einge-setzte Dritter oder Subunternehmer dürfen keine Unteraufträge vergeben, sofern der Auftraggeber dessen Ein-satz nicht ausdrücklich vorab zugestimmt hat.
Der Auftragnehmer muss bereit sein, das in den Vergabeunterlagen beigefügte Muster einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung zur Datenvernichtung („AVV_Datentraegervernichtung“) gemäß Artikel 28 EU-DS-GVO abzuschließen.
Die angebotenen Produkte müssen sowohl den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß § 4 Abs. 1 und 2 GPSG entsprechen. Dieses ist auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise (z. B. durch ein CE- oder GS-Zeichen) zu belegen.
Die Entsorgung unter Einhaltung aller zuvor aufgelisteten Anforderungen und Richtlinien ist durch den jewei-ligen Auftragnehmer schriftlich zu dokumentieren und dem Auftraggeber nach jeder Abholung respektive je-dem Austausch von Sicherheitsbehältern vorzulegen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

a. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
##
b. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 1.000.000,00 EUR
Sachschäden: mind. 1.000.000,00 EUR
##
c. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Das Bestehen eingerichteter Umweltmanagementmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Das Bestehen eingerichteter Qualitätssicherungsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Das Bestehen eingerichteter Informationssicherheitsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN ISO 27001:2017 oder vergleichbar nachzuweisen.
Für den Nachweis einer datenkonformen Vernichtung von Datenträgern (wie Papier und elektronischen Speichermedien) ist ein Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN66399 oder vergleichbar vorzulegen.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.

12.
Zuschlagskriterien

Preis: 100 %


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

01.10.2025


01.10.2025




73ee47ae-7e5d-40e3-84ce-ee317bfe86b0