Ausschreibungsdetails
Zum Leistungsumfang gehören u. a.:
- Medientechnische Grundausstattung (u.a. Monitore, Beamer, Soundanlagen, Zentralen- und Steuerungstechnik)
- Interaktive Stationen (u.a. Touchscreens, Sensorik)
- Content-Produktion (u.a. Animationen, Filme, Tonspuren)
- Programmierung und Systemintegration
- Inbetriebnahme, Tests, Dokumentation, Einweisung
Die Installation erfolgt im sensiblen Umfeld eines denkmalgeschützten Gebäudes mit gestalterisch hochwertiger musealer Ausstattung. Die Systeme müssen sich gestalterisch zurückhaltend in die Räume einfügen, langlebig und wartungsarm sein sowie dem konservatorischen Umfeld angepasst werden (z. B. kontrollierte Abwärme, keine Schadstoffemissionen).
Grobmengen
Medientechnische Grundausstattung und Content-Produktion für folgende Medienstationen:
1 Stk. interaktiver Medientisch mit integrierter Sensorik und Körperschall-Lautsprechern;
2 Stk. interaktive Medienstationen mit Touchscreens/Screens;
4 Stk. Projektionen, je Film und Audio, Narrativ Dienstbarkeit;
1 Stk. Filmstation (Kleinformat);
1 Stk. Audio-Station;
2 Stk. Info-Monitore Empfangstresen.
Sowie in Zusammenhang mit o.g. Medienstationen:
- Zentralen- und Steuerungstechnik
- Programmierung und Systemintegration
- Inbetriebnahme, Tests, Dokumentation, Einweisung
- Wartungs- und Service-Leistungen
Zum Leistungsumfang gehören u. a.:
- Medientechnische Grundausstattung (u.a. Monitore, Beamer, Soundanlagen, Zentralen- und Steuerungstechnik)
- Interaktive Stationen (u.a. Touchscreens, Sensorik)
- Content-Produktion (u.a. Animationen, Filme, Tonspuren)
- Programmierung und Systemintegration
- Inbetriebnahme, Tests, Dokumentation, Einweisung
Die Installation erfolgt im sensiblen Umfeld eines denkmalgeschützten Gebäudes mit gestalterisch hochwertiger musealer Ausstattung. Die Systeme müssen sich gestalterisch zurückhaltend in die Räume einfügen, langlebig und wartungsarm sein sowie dem konservatorischen Umfeld angepasst werden (z. B. kontrollierte Abwärme, keine Schadstoffemissionen).
Grobmengen
Medientechnische Grundausstattung und Content-Produktion für folgende Medienstationen:
1 Stk. interaktiver Medientisch mit integrierter Sensorik und Körperschall-Lautsprechern;
2 Stk. interaktive Medienstationen mit Touchscreens/Screens;
4 Stk. Projektionen, je Film und Audio, Narrativ Dienstbarkeit;
1 Stk. Filmstation (Kleinformat);
1 Stk. Audio-Station;
2 Stk. Info-Monitore Empfangstresen.
Sowie in Zusammenhang mit o.g. Medienstationen:
- Zentralen- und Steuerungstechnik
- Programmierung und Systemintegration
- Inbetriebnahme, Tests, Dokumentation, Einweisung
- Wartungs- und Service-Leistungen
5.1.6.1 ) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
5.1.6.2 ) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter 5.1.11) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A (3) endet spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweisführung zur Eignung:
- Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl. 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend § 6b EU auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 vorliegen, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter- /Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicher zu stellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Nachweisführung zur Eignung:
- Nachweisführung zur Eignung. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
- Angabe, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben sollen werden
- Nachweisführung zur Eignung: siehe 5.1.9.2) Nachweisführung zur Eignung
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Anforderungen:
• Es ist nicht erforderlich, dass jedes Referenzprojekt sowohl Hardware als auch Contentproduktion umfasst. Allerdings muss jeder der beiden Bereiche durch die Referenzen abgedeckt werden. Bei Referenzprojekten im Bereich Contentproduktion ist darauf zu achten, dass mindestens ein Projekt die Produktion einer räumlichen filmischen Inszenierung beinhaltet.
Die angegebenen Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sein.
Als vergleichbar angesehen werden Referenzen nur, wenn die Leistung:
• einen ähnlichen Umfang (Auftragsvolumen) und ein ähnliches Leistungsprofil wie die ausgeschriebene Leistung aufweist;
• im Zusammenhang mit musealen Dauerausstellungen steht;
• in einem denkmalgeschützten Gebäude durchgeführt wurde (mindestens eine Referenz);
• mit der gestalterischen Qualität der Medienproduktion vergleichbar ist;
• mit der Inhaltstiefe und Komplexität der Ausführung vergleichbar ist;
• nachweisbare Erfahrungen mit Drehbuchausarbeitungen umfasst (mindestens eine Referenz);
• ein Mindestauftragsvolumen von 150.000 € aufweist (im Falle der Hardware und Standard Contentproduktionen).
• ein Mindestauftragsvolumen von 70.000 € aufweist (im Falle separat benannter aufwändiger Contentproduktionen mit Filmproduktionen)
Zusätzlich zu dem Formblatt (Fbl_Eignung_Referenzen.pdf) können die ausgewählten Referenzprojekte jeweils auf maximal zwei DIN A4-Seiten pro Referenz mit einer Fotodokumentation und einer textlichen Beschreibung dargestellt werden.
Hinweis: Allgemeine Werbematerialien und Marketingbroschüren sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
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