Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt, Referat Z 1.5
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 37K2 54 302 0 // AZ 10 236/00003
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
12.11.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.12.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=806196
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=806196
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.11.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Ausschreibung steht unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
KliFoPlan: „Analyse und Fortentwicklung des CBAM mit Blick auf dessen Wirkung in Drittstaaten“
Der Europäische Emissionshandel für stationäre Energie- und Industrieanlagen, Luft- und Seeverkehr (EU-ETS 1) hat sich seit seiner Einführung 2005 Schritt für Schritt zum zentralen Klimaschutzinstrument in Europa entwickelt, insbesondere weil er kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Zuletzt wurde der EU-ETS 1 im Rahmen des Fit-for-55-Pakets reformiert und unter anderem das Cap verschärft, um das EU-Klimaziel 2030 zu erreichen. Außerdem wurde in diesem Rahmen der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeführt. Ziel dieses Mechanismus ist es, sogenannte „Carbon Leakage-Effekte“ zu vermeiden, bei denen Produktion und damit verbundene Emissionen in Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzstandards verlagert werden. Damit soll insbesondere die kostenlose Zuteilung als bisheriges Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage im EU-ETS 1 abgelöst werden, da aufgrund der sinkenden Caps keine Emissionsberechtigungen in ausreichendem Umfang mehr vorhanden sein werden. Als national zuständige Stelle für den Vollzug des CBAM und des EU-ETS 1 unterstützt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) das BMUKN als federführendes Ressort innerhalb der Bundesregierung bei der fortlaufenden Evaluierung und Weiterentwicklung des CBAM und des EU-ETS 1. Das Vorhaben soll UBA/DEHSt in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Dies umfasst Fragen zu Umgehungsrisiken im CBAM, insbesondere Resource Shuffling, die Anrechenbarkeit von CO2-Preisen in Drittstaaten, die Wirkung des CBAM in Drittstaaten, sowie Kernfragen der Weiterentwicklung des EU-ETS 1.
KliFoPlan: „Analyse und Fortentwicklung des CBAM mit Blick auf dessen Wirkung in Drittstaaten“
Der Europäische Emissionshandel für stationäre Energie- und Industrieanlagen, Luft- und Seeverkehr (EU-ETS 1) hat sich seit seiner Einführung 2005 Schritt für Schritt zum zentralen Klimaschutzinstrument in Europa entwickelt, insbesondere weil er kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Zuletzt wurde der EU-ETS 1 im Rahmen des Fit-for-55-Pakets reformiert und unter anderem das Cap verschärft, um das EU-Klimaziel 2030 zu erreichen. Außerdem wurde in diesem Rahmen der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeführt. Ziel dieses Mechanismus ist es, sogenannte „Carbon Leakage-Effekte“ zu vermeiden, bei denen Produktion und damit verbundene Emissionen in Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzstandards verlagert werden. Damit soll insbesondere die kostenlose Zuteilung als bisheriges Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage im EU-ETS 1 abgelöst werden, da aufgrund der sinkenden Caps keine Emissionsberechtigungen in ausreichendem Umfang mehr vorhanden sein werden. Als national zuständige Stelle für den Vollzug des CBAM und des EU-ETS 1 unterstützt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) das BMUKN als federführendes Ressort innerhalb der Bundesregierung bei der fortlaufenden Evaluierung und Weiterentwicklung des CBAM und des EU-ETS 1. Das Vorhaben soll UBA/DEHSt in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Dies umfasst Fragen zu Umgehungsrisiken im CBAM, insbesondere Resource Shuffling, die Anrechenbarkeit von CO2-Preisen in Drittstaaten, die Wirkung des CBAM in Drittstaaten, sowie Kernfragen der Weiterentwicklung des EU-ETS 1.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 33 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartner*innen sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartner*innen sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgaben (möglichst Benennung der Bearbeiter*innen).
Im Einzelnen sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Insgesamt zwei Veröffentlichungen/abgeschlossene Projekte zur Wirkung des EU-ETS 1 oder eines Grenzausgleichsmechanismus auf die Wettbewerbssituation der Industrie in der EU oder in Drittstaaten mit ökonomischem Schwerpunkt seit 2020. Hierbei soll mindestens eine Veröffentlichung/ein abgeschlossenes Projekt aus dem Themenbereich Grenzausgleichsmechanismus angegeben werden.
- Eine Veröffentlichung/ein abgeschlossenes Projekt seit 2020 mit einem unmittelbaren Bezug zu internationalen Handelsbeziehungen oder Produktionsstrukturen/- Kapazitäten in Drittstaaten in mindestens einer vom EU-CBAM erfassten Industriebranche, unter Verwendung von Handelsstatistiken oder Produktionsdaten.
- Eine Veröffentlichung/ein abgeschlossenes Projekt im Bereich Monitoring, Reporting and Verification (MRV) im Zusammenhang mit CO2-Bepreisungssystemen im internationalen Kontext.
- Eine Veröffentlichung/ein abgeschlossenes Projekt mit Bezug zur Integration von CDR in den EU-ETS 1.
- Eine Veröffentlichung/ ein abgeschlossenes Projekt zu mindestens einem dieser Themen: a) Marktdesign des EU-ETS 1 mit Schwerpunkt auf Marktstabilisierung seit 2020, oder b) EU-Klimaschutzarchitektur (v.a. Interaktion von Emissionsminderungsstrategien zwischen Sektoren und Ländern).
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartner*innen sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgaben (möglichst Benennung der Bearbeiter*innen).
Im Einzelnen sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Insgesamt zwei Veröffentlichungen/abgeschlossene Projekte zur Wirkung des EU-ETS 1 oder eines Grenzausgleichsmechanismus auf die Wettbewerbssituation der Industrie in der EU oder in Drittstaaten mit ökonomischem Schwerpunkt seit 2020. Hierbei soll mindestens eine Veröffentlichung/ein abgeschlossenes Projekt aus dem Themenbereich Grenzausgleichsmechanismus angegeben werden.
- Eine Veröffentlichung/ein abgeschlossenes Projekt seit 2020 mit einem unmittelbaren Bezug zu internationalen Handelsbeziehungen oder Produktionsstrukturen/- Kapazitäten in Drittstaaten in mindestens einer vom EU-CBAM erfassten Industriebranche, unter Verwendung von Handelsstatistiken oder Produktionsdaten.
- Eine Veröffentlichung/ein abgeschlossenes Projekt im Bereich Monitoring, Reporting and Verification (MRV) im Zusammenhang mit CO2-Bepreisungssystemen im internationalen Kontext.
- Eine Veröffentlichung/ein abgeschlossenes Projekt mit Bezug zur Integration von CDR in den EU-ETS 1.
- Eine Veröffentlichung/ ein abgeschlossenes Projekt zu mindestens einem dieser Themen: a) Marktdesign des EU-ETS 1 mit Schwerpunkt auf Marktstabilisierung seit 2020, oder b) EU-Klimaschutzarchitektur (v.a. Interaktion von Emissionsminderungsstrategien zwischen Sektoren und Ländern).
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die summierte Gesamtgröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten.
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