Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:(Sitz) Katzensprung 2
Postleitzahl (PLZ):39090
Ort:Magdeburg
Telefon:+49 391 5402685
Telefax:+49 391 5405323
E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
30-ZV-0148/25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
30.10.2025 - 08:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
13.02.2026
c)
Sprache
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805846
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805846
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
30.10.2025 - 08:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Softwarelösung für das kommunale Liquiditätsmanagement in der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Landeshauptstadt Magdeburg möchte eine Software für das Liquiditätsmanagement einsetzen.
Es soll eine Digitalisierung der Planung, Steuerung und Auswertung der Liquiditätsprognose vorgenommen werden.
Gewünscht ist eine Digitalisierung der Grundfunktionalitäten im Liquiditätsmanagement und eine weitestgehende Vermeidung von Papierablagen. Die Grundlage bildet dabei der
Planungs-, Steuerungs- und Auswertungsprozess.
Die Software für das Liquiditätsmanagement wird im Rahmen der Förderrichtlinie „Sachsen- Anhalt Digital“ vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales gefördert und soll als
Blaupause für die Umsetzung ähnlicher Vorhaben in anderen Kommunen und Landkreisen in Sachsen-Anhalt genutzt werden. Deswegen ist bei der Konzeption, sowie der
Implementierung der Lösung auf die Schaffung von Potentialen zur Nachnutzung zu achten. Die Nachnutzung muss im Rahmen eines Lizenzmodells für andere Kommunen zur
Verfügung gestellt werden.
Maßgeblich für die Erfüllung der Aufgaben einer Kommune ist eine moderne
Finanzverwaltung, insbesondere der Teilbereich des Liquiditätsmanagements gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Primäres Ziel des Projekts ist es, eine digitale
Lösung zur Abbildung des Liquiditätsmanagements in der Landeshauptstadt Magdeburg zu implementieren, welches den Prozess der Planung, Steuerung und Auswertung für alle
Involvierten optimiert und zugänglicher gestaltet.
Die Liquiditätsplanung ist in ihrer Durchführung gesetzlich vorgeschrieben, in ihrer
Ausgestaltung jedoch variabel. Folgende Ziele sollen weiterhin durch das Projekt erreicht werden:
- Verkürzung von Bearbeitungszeiten bei der Erstellung der Liquiditätsplanung
- Etablierung effizienter Workflows zur Bearbeitung von Ein- und Auszahlungen und Unterstützung von Anträgen und Begleitung des Zahlungsverkehrs
- barrierearme Gestaltung
- Teilautomatisierung von Arbeitsschritten in der Bearbeitung von Liquiditätsprognosen
Die Landeshauptstadt Magdeburg möchte eine Software für das Liquiditätsmanagement einsetzen.
Es soll eine Digitalisierung der Planung, Steuerung und Auswertung der Liquiditätsprognose vorgenommen werden.
Gewünscht ist eine Digitalisierung der Grundfunktionalitäten im Liquiditätsmanagement und eine weitestgehende Vermeidung von Papierablagen. Die Grundlage bildet dabei der
Planungs-, Steuerungs- und Auswertungsprozess.
Die Software für das Liquiditätsmanagement wird im Rahmen der Förderrichtlinie „Sachsen- Anhalt Digital“ vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales gefördert und soll als
Blaupause für die Umsetzung ähnlicher Vorhaben in anderen Kommunen und Landkreisen in Sachsen-Anhalt genutzt werden. Deswegen ist bei der Konzeption, sowie der
Implementierung der Lösung auf die Schaffung von Potentialen zur Nachnutzung zu achten. Die Nachnutzung muss im Rahmen eines Lizenzmodells für andere Kommunen zur
Verfügung gestellt werden.
Maßgeblich für die Erfüllung der Aufgaben einer Kommune ist eine moderne
Finanzverwaltung, insbesondere der Teilbereich des Liquiditätsmanagements gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Primäres Ziel des Projekts ist es, eine digitale
Lösung zur Abbildung des Liquiditätsmanagements in der Landeshauptstadt Magdeburg zu implementieren, welches den Prozess der Planung, Steuerung und Auswertung für alle
Involvierten optimiert und zugänglicher gestaltet.
Die Liquiditätsplanung ist in ihrer Durchführung gesetzlich vorgeschrieben, in ihrer
Ausgestaltung jedoch variabel. Folgende Ziele sollen weiterhin durch das Projekt erreicht werden:
- Verkürzung von Bearbeitungszeiten bei der Erstellung der Liquiditätsplanung
- Etablierung effizienter Workflows zur Bearbeitung von Ein- und Auszahlungen und Unterstützung von Anträgen und Begleitung des Zahlungsverkehrs
- barrierearme Gestaltung
- Teilautomatisierung von Arbeitsschritten in der Bearbeitung von Liquiditätsprognosen
b)
CPV-Codes
Finanzen und Liquiditätssteuerung (66600000-6)
c)
Ort der Leistungserbringung
Landeshauptstadt Magdeburg
Fachbereich Finanzservice
Julius-Bremer-Straße 8-10
39104 Magdeburg
Fachbereich Finanzservice
Julius-Bremer-Straße 8-10
39104 Magdeburg
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn der Ausführung: 16.02.2026
Ende der Ausführung: 31.07.2026
Option zur Verlängerung: Der Betrieb und die Wartung der Software umfasst eine zweifache Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Das Projekt „Softwarelösung für das kommunale Liquiditätsmanagement in der Landeshauptstadt Magdeburg“ soll bis zum 25.02.2026 eine Projektumsetzung, mindestens mit der Projektierung des
Vorhabens (Grob-Konzept) und der Bereitstellung eines Staging-Systems mit min. 2 Nutzern auf
Auftraggeberseite erreicht haben - 0148_25 Lastenheft_Softwarelösung Liquiditätsmanagement Nr. 8 (Seite 15)
Ende der Ausführung: 31.07.2026
Option zur Verlängerung: Der Betrieb und die Wartung der Software umfasst eine zweifache Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Das Projekt „Softwarelösung für das kommunale Liquiditätsmanagement in der Landeshauptstadt Magdeburg“ soll bis zum 25.02.2026 eine Projektumsetzung, mindestens mit der Projektierung des
Vorhabens (Grob-Konzept) und der Bereitstellung eines Staging-Systems mit min. 2 Nutzern auf
Auftraggeberseite erreicht haben - 0148_25 Lastenheft_Softwarelösung Liquiditätsmanagement Nr. 8 (Seite 15)
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B).
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Formblatt 633 (Angebotsschreiben)
- 0148_25 Preisblatt Liquiditätsmanagement
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern, sofern zutreffend
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Bieter/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Mindestens ein Nachweis einer Softwareentwicklung im Bereich des Finanzmanagements aus dem öffentlichen Sektor (Bund, Land, Kommune)
- Mockups gemäß 0148_25 Bewertungsmatrix_Liquiditätsmanagement
- Zertifizierungen nach ISO 27001 über die Mechanismen zur verschlüsselten Datenübertragung und zur sicheren Speicherung der Daten
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern
- Eigenerklärung gem. FB 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
-Benennung von mindestens drei mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- Benennung der Zahl, der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- eine entsprechende Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- 0148_25 EVB-IT Erstellungsvertrag
- 0148_25 EVB-IT Cloud-Vertrag
----------------------------------------
WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124-LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
- Formblatt 633 (Angebotsschreiben)
- 0148_25 Preisblatt Liquiditätsmanagement
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern, sofern zutreffend
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Bieter/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Mindestens ein Nachweis einer Softwareentwicklung im Bereich des Finanzmanagements aus dem öffentlichen Sektor (Bund, Land, Kommune)
- Mockups gemäß 0148_25 Bewertungsmatrix_Liquiditätsmanagement
- Zertifizierungen nach ISO 27001 über die Mechanismen zur verschlüsselten Datenübertragung und zur sicheren Speicherung der Daten
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern
- Eigenerklärung gem. FB 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
-Benennung von mindestens drei mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- Benennung der Zahl, der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- eine entsprechende Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- 0148_25 EVB-IT Erstellungsvertrag
- 0148_25 EVB-IT Cloud-Vertrag
----------------------------------------
WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124-LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
12.
Zuschlagskriterien
60 % Preis und
40 % Usability, Aussehen, und Struktur der Software
Gemäß 0148_25 Bewertungsmatrix_Liquiditätsmanagement
40 % Usability, Aussehen, und Struktur der Software
Gemäß 0148_25 Bewertungsmatrix_Liquiditätsmanagement
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
14.
Sonstige Angaben
Die nicht fristgerechte Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise führen zum Wertungsausschluss des Angebotes.
----------------------------------------
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
----------------------------------------
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal.
----------------------------------------
Die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen.
----------------------------------------
Die Zuschlagserteilung erfolgt elektronisch.
----------------------------------------
Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Nachprüfungsbehörde ist:
das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - 3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
---------------------------------------
Es gilt deutsches Recht.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal.
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Die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen.
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Die Zuschlagserteilung erfolgt elektronisch.
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Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Nachprüfungsbehörde ist:
das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - 3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
---------------------------------------
Es gilt deutsches Recht.
Versionsverlauf
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