Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5
Straße, Hausnummer: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ): 06844
Ort: Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 37K2 54 303 0 // AZ 10236/00002
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.11.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.12.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805814
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805814
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.11.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Klifoplan: „Implikationen des EU-ETS 2 auf Haushalte und Unternehmen aus ökonomischer Perspektive“
Die Ausschreibung steht unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Seit 2021 erfolgt durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine Bepreisung der CO2-Emissionen von in Verkehr gebrachten Brennstoffen. Neben den Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und den Emissionen aus Kraftstoffen im Verkehrsbereich umfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) die Emissionen von Energie- und Industrieanlagen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1). Ab voraussichtlich 2027 wird das nEHS in den neuen Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt, welcher im Rahmen des Fit-for-55-Pakets beschlossen wurde. Der EU-ETS 2 ist analog zum nEHS als Upstream-System ausgestaltet und auch in vielen Designelementen mit dem nEHS vergleichbar. Es gibt jedoch auch wesentliche Unterschiede wie die vollständige Auktionierung aller Berechtigungen von Beginn an, sodass direkt eine freie Preisbildung über den Markt erfolgt. Als zuständige Stelle für den Vollzug des BEHG unterstützt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bzw. künftig das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bei der fortlaufenden Evaluierung der Implikationen des EU-ETS 2 auf Haushalte und Unternehmen. Das Vorhaben soll UBA/DEHSt als zuständige Stelle sowie BMWE als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Dies umfasst insbesondere Fragen zur finanziellen Belastungswirkung und Kleinstunternehmen durch den EU-ETS 2 sowie soziale Verteilungswirkungen privater Haushalte.
Die Ausschreibung steht unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Seit 2021 erfolgt durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine Bepreisung der CO2-Emissionen von in Verkehr gebrachten Brennstoffen. Neben den Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und den Emissionen aus Kraftstoffen im Verkehrsbereich umfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) die Emissionen von Energie- und Industrieanlagen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1). Ab voraussichtlich 2027 wird das nEHS in den neuen Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt, welcher im Rahmen des Fit-for-55-Pakets beschlossen wurde. Der EU-ETS 2 ist analog zum nEHS als Upstream-System ausgestaltet und auch in vielen Designelementen mit dem nEHS vergleichbar. Es gibt jedoch auch wesentliche Unterschiede wie die vollständige Auktionierung aller Berechtigungen von Beginn an, sodass direkt eine freie Preisbildung über den Markt erfolgt. Als zuständige Stelle für den Vollzug des BEHG unterstützt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bzw. künftig das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bei der fortlaufenden Evaluierung der Implikationen des EU-ETS 2 auf Haushalte und Unternehmen. Das Vorhaben soll UBA/DEHSt als zuständige Stelle sowie BMWE als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Dies umfasst insbesondere Fragen zur finanziellen Belastungswirkung und Kleinstunternehmen durch den EU-ETS 2 sowie soziale Verteilungswirkungen privater Haushalte.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 35 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- zwei Veröffentlichungen zur Wirkungsabschätzung von CO2-Preisen auf Unternehmen im Bereich Dienstleistungen und verarbeitendes Gewerbe seit 2022, eine davon mit Bezug auf KMU
- zwei Veröffentlichungen zur Verteilungswirkung von CO2-Preisen auf private Haushalte im Gebäude- und Mobilitätsbereich seit 2022
- eine Veröffentlichung zur Ausgestaltung des klimapolitischen Policy-Mix im Gebäude- und Mobilitätsbereich seit 2022
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
- zwei Veröffentlichungen zur Verteilungswirkung von CO2-Preisen auf private Haushalte im Gebäude- und Mobilitätsbereich seit 2022
- eine Veröffentlichung zur Ausgestaltung des klimapolitischen Policy-Mix im Gebäude- und Mobilitätsbereich seit 2022
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die summierte Gesamtgröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten.
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