Ausschreibungsdetails
Die AG beabsichtigt, die bestehende Bebauung aus vier Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstücken 2840/23 und 2840/40 Römerstraße / Steinlestraße in Weilheim in Oberbayern (Weilheim i. O.) abzureißen und den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage zu realisieren, wodurch eine Modernisierung des Gebäudebestands und eine maßvolle innerörtliche Nachverdichtung angestrebt wird.
Die mit der Stadt Weilheim i. O. abgestimmte Planung sieht die Errichtung von insgesamt 4 Mehrfamilienhäusern mit 60 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vor. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Quartierstiefgarage untergebracht.
Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan erstellt, welcher sich derzeit in Auslegung befindet und im Januar 2026 beschlossen werden soll. Dieser ist als Grundlage der weiteren Planung zu verstehen.
Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll durch einen Totalunter- bzw. -übernehmer erfolgen.
Als Bundesanstalt ist die AG angehalten, ihre Bauvorhaben gemäß den Klimazielen der Bundesregierung möglichst nachhaltig umzusetzen. Die neuen Wohngebäude sollen daher - über den gesamten Lebenszyklus betrachtet - möglichst klimaneutral geplant, errichtet und betrieben werden können.
Die Baumaterialien sollen so eingesetzt werden, dass ihre Wiederverwertung mit geringstem Aufwand möglich ist. Serielle Bauweisen aus möglichst nachhaltigen Baustoffen werden bevorzugt.
Die Ausführung der Neubauten kann sowohl in modularer als auch konventioneller Bauweise erfolgen. Die BImA bevorzugt eine Ausführung in Holzbauweise bzw. mit nachhaltigen Baustoffen. Die planerische Voruntersuchung verwendet ein Achsmaß, das flexible und funktional Grundrisse sowie vielfältige Bauweisen zulässt. Die Massivbauteile der Neubauten sollen so geplant werden, dass auch diese in Serie vorgefertigt werden können (z.B. Treppenhäuser, Aufzugsschächte).
Die zu planenden Gebäude müssen mindestens die Anforderungen an das Effizienzhaus 40, sowie die Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden mit dem Siegel QNGplus erfüllen. Die Dächer sollen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ein Mieterstrommodell kann durch die BImA nicht angeboten werden. Die elektrische Anlagenausstattung der Wohnungen ergibt sich aus der aktuell gültigen DIN. Es ist ein mittlerer Ausstattungsstandard zu planen. Die Planung hat sich grundsätzlich an die Empfehlungen des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ in der gültigen Fassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu orientieren.
Das Projekt unterliegt innerhalb der BImA während der Planungs- und Bauphase primär der Sparte Portfoliomanagement. In Bezug auf die Inbetriebnahme der Gebäude und Außenanlagen sowie Mieterangelegenheiten ist die Sparte Wohnen integriert.
Dies soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Diese Ausschreibung umfasst beide Bauabschnitte.
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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Anfragen zu den Teilnahmeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 29.10.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen,
Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Die AG beabsichtigt, die bestehende Bebauung aus vier Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstücken 2840/23 und 2840/40 Römerstraße / Steinlestraße in Weilheim in Oberbayern (Weilheim i. O.) abzureißen und den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage zu realisieren, wodurch eine Modernisierung des Gebäudebestands und eine maßvolle innerörtliche Nachverdichtung angestrebt wird.
Die mit der Stadt Weilheim i. O. abgestimmte Planung sieht die Errichtung von insgesamt 4 Mehrfamilienhäusern mit 60 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vor. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Quartierstiefgarage untergebracht.
Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan erstellt, welcher sich derzeit in Auslegung befindet und im Januar 2026 beschlossen werden soll. Dieser ist als Grundlage der weiteren Planung zu verstehen.
Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll durch einen Totalunter- bzw. -übernehmer erfolgen.
Als Bundesanstalt ist die AG angehalten, ihre Bauvorhaben gemäß den Klimazielen der Bundesregierung möglichst nachhaltig umzusetzen. Die neuen Wohngebäude sollen daher - über den gesamten Lebenszyklus betrachtet - möglichst klimaneutral geplant, errichtet und betrieben werden können.
Die Baumaterialien sollen so eingesetzt werden, dass ihre Wiederverwertung mit geringstem Aufwand möglich ist. Serielle Bauweisen aus möglichst nachhaltigen Baustoffen werden bevorzugt.
Die Ausführung der Neubauten kann sowohl in modularer als auch konventioneller Bauweise erfolgen. Die BImA bevorzugt eine Ausführung in Holzbauweise bzw. mit nachhaltigen Baustoffen. Die planerische Voruntersuchung verwendet ein Achsmaß, das flexible und funktional Grundrisse sowie vielfältige Bauweisen zulässt. Die Massivbauteile der Neubauten sollen so geplant werden, dass auch diese in Serie vorgefertigt werden können (z.B. Treppenhäuser, Aufzugsschächte).
Die zu planenden Gebäude müssen mindestens die Anforderungen an das Effizienzhaus 40, sowie die Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden mit dem Siegel QNGplus erfüllen. Die Dächer sollen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ein Mieterstrommodell kann durch die BImA nicht angeboten werden. Die elektrische Anlagenausstattung der Wohnungen ergibt sich aus der aktuell gültigen DIN. Es ist ein mittlerer Ausstattungsstandard zu planen. Die Planung hat sich grundsätzlich an die Empfehlungen des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ in der gültigen Fassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu orientieren.
Das Projekt unterliegt innerhalb der BImA während der Planungs- und Bauphase primär der Sparte Portfoliomanagement. In Bezug auf die Inbetriebnahme der Gebäude und Außenanlagen sowie Mieterangelegenheiten ist die Sparte Wohnen integriert.
Dies soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Diese Ausschreibung umfasst beide Bauabschnitte.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung
und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügte Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
a) Mindestanforderung:
Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens
zweifach maximiert):
- für Personenschaden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für sonstige Schäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall).
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Gefordert ist eine Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgeschlossen wurden von jährlich durchschnittlich
mindestens 20 Mio. Euro, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt:
ab 20.000.000,00 Euro netto bis 25.000.000,99 Euro netto = 1 Punkt
ab 25.000.001,00 Euro netto bis 30.000.000,99 Euro netto = 2 Punkte
ab 30.000.001,00 Euro netto bis 35.000.000,99 Euro netto = 3 Punkte
ab 35.000.001,00 Euro netto bis 40.000.000,99 Euro netto = 4 Punkte
ab 40.000.001,00 Euro netto = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
a) Mindestanforderung:
Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Gefordert ist die Erklärung über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ sowie die Vorlage des Nachweises über die Führung der Berufsbezeichnung.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Gefordert ist die Erklärung über die Berechtigung zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen sowie die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Gefordert ist die Erklärung über die Berechtigung zur Erstellung von Brandschutznachweisen sowie die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 20 betragen.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt:
ab 20 Mitarbeiter/-innen= 1 Punkt
ab 25 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte
ab 30 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte
ab 35 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte
ab 40 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Mindestanforderung: Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten unter Nennung des
- Projektleiters
- stellvertretenden Projektleiters
- Projektmitarbeiters
anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name
- Anstellung im Unternehmen seit (Hinweis falls Inhaber/-in oder Freie/-r Mitarbeiter/-in)
- Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation
- Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
- Angaben zu etwaigen fachspezifischen Zusatzqualifikationen (falls zutreffend)
a) Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten:
(1) Bzgl. Projektleiter: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
(2) Bzgl. stellvertretender Projektleiter: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
(3) Bzgl. Projektmitarbeit: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung.
(4) Nachweise zu den Qualifikationen aller für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten in Form einer Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc./M.Eng./M.A. oder B.Sc./B.Eng./B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die Berufserfahrung der für das Projekt benannten Projektleitung
ab 5 Jahre = 1 Punkt
ab 7 Jahre = 2 Punkte
ab 10 Jahre = 3 Punkte
ab 15 Jahre = 4 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,5 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in, Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname), Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der Planungsleistung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung (Einzelauftragnehmer / ARGE-Partner / Nachunternehmer)
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Baukosten (KG 300+400, in Euro netto)
- Auftragssumme (Honorar, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Bearbeitete Leistungsphasen HOAI
- Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise
- Neubauprojekt im Wohnungsbau
- Planung mit Tiefgarage
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angabe von mindestens einer Planungsreferenz der Objektplanung Gebäude in Bezug auf realisierte Projekte mit vergleichbarer Planungs- oder Beratungsanforderung. Als vergleichbar werden Projekte angesehen mit folgenden Merkmalen:
- Erbringung der Leistungsphasen mind. 2 bis 8 HOAI möglichst in Eigenleistung
- Bauvolumen mind. 15 Mio. EUR netto für KG 300 und 400
- Neubauprojekt im Wohnungsbau
- Planung mit Tiefgarage
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 05/2015), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Leistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden.
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zu dieser Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die eingereichte Referenz Anlage B-03, Ref. 1) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare planerische und bauliche Ausgangssituation. Die Referenz gilt als besonders vergleichbar, wenn folgende Bedingungen gegeben waren:
- Neubau in einer Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad = je 1 Punkt
- Wohnungsbau im Holzhybrid-Bau / Holz-Modulbauweise = je 1 Punkt
- Planung von mehreren Baukörpern innerhalb einer Wohnsiedlung als Nachverdichtung = je 1 Punkt
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und Ökologie (nachgewiesen durch z.B. Projekt-Zertifizierungen nach DGNB, NaWoh oder vergleichbaren Zertifizierungen im Wohnungsbau) = je 2 Punkte
Für die Referenz können somit 5 Punkte vergeben werden. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5,0 multipliziert.
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in, Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname), Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Gesamtleistung
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung (Einzelauftragnehmer / ARGE-Partner / Nachunternehmer)
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Baukosten (KG 300+400, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Bearbeitete Leistungsphasen HOAI
- Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zur Bauleistung
- Planung und Durchführung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung des energetischen Standard EGB 55
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angabe von mindestens zwei Referenzen der schlüsselfertigen Erbringung von Planungs- und Bauleistungen als Kumulativleistungsträger (z.B. im GU- oder TU-Modell) in Bezug auf fertiggestellte Projekte mit vergleichbaren Planungs- oder Bauanforderungen. Als vergleichbar werden Projekte angesehen mit folgenden Merkmalen:
- Erbringung der Leistungsphasen mind. 2 bis 5 HOAI in den Leistungsbildern Objektplanung, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung
- Bauvolumen mind. 15 Mio. EUR netto für KG 200 bis 500
- Planung und Durchführung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung des energetischen Standard EGB 55
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 05/2015), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Leistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden.
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zu dieser Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet werden die eingereichten Referenzen (Ref. 2 und 3, Anlage B-03) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Aufgabe. Die Vergleichbarkeit wird anhand folgender Merkmale wie folgt bewertet:
- Neubau in einer Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad = je 1 Punkt
- Wohnungsbau im Holzhybrid-Bau/ Holz-Modulbauweise = je 1 Punkt
- Entwicklung mehrerer Bauabschnitte innerhalb des Referenzprojekts = je 1 Punkt
- Durchführung Abbrucharbeiten als Teil des Referenzprojekts = je 1 Punkt
- Minimum von 50 Wohneinheiten erbaut = je 1 Punkt
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und Ökologie (nachgewiesen durch z.B. Projekt-Zertifizierungen nach DGNB, NaWoh oder vergleichbaren Zertifizierungen im Wohnungsbau) = je 1 Punkt
- Planungskoordination bzw. Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI über alle Leistungsbilder (Objektplanung, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutz) = je 3 Punkte
Pro Referenz können somit maximal 9 Punkte vergeben werden.
Die sich hieraus ergebende durchschnittliche Punktzahl (Arithmetisches Mittel) wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5,0 multipliziert.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
§ 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
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