Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Straße, Hausnummer:Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl (PLZ):53175
Ort:Bonn
E-Mail: vergabestelle@bmukn.bund.de
Internet-Adresse: https://www.bundesumweltministerium.de/
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z I 3-VSt. 1936/2025
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
28.10.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
02.12.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805521
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805521
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
28.10.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Bundesumweltministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bedarf rechtswissenschaftlicher Unterstützung zu Möglichkeiten, Nachhaltigkeitsaspekte in Freihandelsabkommen zu verbessern. Ziel des Auftrags ist es, politisch umsetzbare, im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte effektive und rechts-sichere Optionen zu erarbeiten, um Nachhaltigkeitsverpflichtungen und Durchsetzungsmechanismen in unterschiedlichen Handelsverträgen zu stärken. Dies betrifft sowohl Handelsabkommen die derzeit verhandelt werden (u.a. mit Indien und Indonesien) als auch solche die in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte überarbeitet werden (u.a. mit Chile und Kenia).
Für die Erarbeitung einer langfristigen Strategie im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte in internationalen Handelsverträgen bedarf es rechtswissenschaftlicher und politischer Expertise. Nur dann, wenn unterschiedliche Handlungsoptionen in Hinblick auf juristische Wirksamkeit und Machbarkeit untersucht werden, kann sich die Bundesregierung über den Rat mit eigenen Ideen und Positionen einbringen und die europäische Diskussion mitprägen.
Auch auf multilateraler Ebene werden im Rahmen der WTO die Themen Handel und Umwelt beziehungsweise Handel und Nachhaltigkeit immer wieder diskutiert, allerdings ohne dass dabei in jüngerer Vergangenheit nennenswerte Fortschritte erzielt werden konnten. Die WTO befindet sich aktuell in einer schwierigen Phase. Auf der 13. Ministerkonferenz in 2024 konnte bei wichtigen Themen zur sog. WTO- Reform keine Einigung erzielt werden. Hauptgrund dafür waren Interessengegensätze, u.a. innerhalb des globalen Südens sowie mit den USA, die eine Einigung bei Agrar und Fischereiabkommen oder bei der Reform der Streitbeilegung verhinderten. Im Rahmen von plurilateralen UmweltInitiativen wird gleichwohl an gemeinsamen (unverbindlichen) Lösungsansätzen (u.a. im Bereich Kreislaufwirtschaft) gearbeitet.
Zu den anstehenden Fragen aus dem Komplex „Umwelt und Handel“ möchte BMUKN einen konkreten Beitrag leisten. Eine fundierte rechtswissenschaftliche Analyse der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragestellungen ist hierfür eine unabdingbare Voraussetzung. Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1 RDG).
Leistungsumfang
Die Leistung dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Im Einzelnen sind auf Abruf aus der Ramenvereinbarung folgende Leistungen zu erbringen:
1. Erarbeitung von rechtswissenschaftlichen Analysen und Hintergrundpapieren zu Fragen des Wirtschaftsvölkerrechts (Recht der WTO) sowie damit zusammenhängend des internationalen und europäischen Umweltrechts, institutionellen Europarechts und allgemeinen Völkerrechts (insb. Völkervertragsrecht). (ca. 20% des geschätzen Umfangs)
2. Rechtswissenschaftliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Positionspapieren und Stellungnahmen zur Ausgestaltung von Freihandelsabkommen und anderen handelspolitischen Instrumenten sowie zu einer möglichen Reform der WTO. (ca. 30% des geschätzten Umfangs)
3. Evaluierung von Vorschlägen der Europäischen Kommission sowie anderer Mitgliedstaaten sowohl zu Freihandelsabkommen als auch zu anderen handelspolitischen Instrumenten. (ca. 30% des geschätzten Umfangs)
4. (Völker)Rechtliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Positionen und Verhandlungspaketen der EU (ca. 10% des geschätzten Umfangs)
5. Optional: Vorbereitung und Teilnahme an max. 3 eintägigen Expertenrunden/ Workshops, davon möglicherweise einer in Brüssel (dann vsl. in Räumlichkeiten der StÄV), die restlichen in Räumlichkeiten des BMUKN in Berlin (10%)
Die Durchführung des Vorhabens erfordert die kurzfristige Erstellung von Papieren und die ad-hoc-Prüfung von Rechtsfragen, je nachdem, welche Vorschläge auf Ebene der EU oder WTO gerade diskutiert werden und an politischer Brisanz gewinnen. Zu den möglichen Themenfeldern gehören u.a.:
> Analysen insb. von Nachhaltigkeitsstandards und -mechanismen in Freihandelsabkommen der EU, um in Hinblick auf noch zu verhandelnde Abkommen passgenaue Handlungsoptionen zu identifizieren und zu bewerten. Auf dieser Grundlage könnten Optionen erarbeitet werden, mit denen sog. „Trade-and-Sustainable-Development“-Kapitel (TSD), ausgerichtet auf den jeweiligen Handelspartner, erweitert und verstärkt werden können. Auch Vorschläge anderer Mitgliedstaaten (zB die Gewährung von Zollerleichterungen von der Einhaltung bestimmter Umweltstandards abhängig zu machen) müssen ggf. auf ihre Umsetzbarkeit und Vereinbarkeit mit dem WTO-Recht analysiert werden.
> Ebenfalls könnte ein Bedarf an einer rechtswissenschaftlichen Analyse der Diskussionen, die auf WTO-Ebene geführt werden, bestehen (z.B. hinsichtlich der Subventionierung fossiler Brennstoffe, der Gewährung von Zollerleichterungen von „grünen Waren und Dienstleistungen“ oder der Erweiterung der Ausnahmeregelungen von Art. XX GATT).
> Zudem können weitere Rechtsfragen im Zusammenhang mit Handel, z.B. zur Lieferkettenthematik, multilateralen Handelsabkommen oder Investitionsschutzabkommen adressiert werden.
Es wird erwartet, dass der/die AN bei Bedarf qualifizierte rechtswissenschaftliche Unterstützung für die Auftraggeberin (AG‘in) gewährleistet. Die Bereitschaft zu Reisen an den jeweiligen Veranstaltungsort ist erforderlich.
Je nach Adressat sind die Stellungnahmen, Analysen oder Positionspapiere in englischer oder deutscher Sprache zu verfassen. Die Erarbeitung und Analyse erfolgen jeweils im Hinblick auf die umweltpolitischen Interessen der AG‘in.
Für die Erarbeitung einer langfristigen Strategie im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte in internationalen Handelsverträgen bedarf es rechtswissenschaftlicher und politischer Expertise. Nur dann, wenn unterschiedliche Handlungsoptionen in Hinblick auf juristische Wirksamkeit und Machbarkeit untersucht werden, kann sich die Bundesregierung über den Rat mit eigenen Ideen und Positionen einbringen und die europäische Diskussion mitprägen.
Auch auf multilateraler Ebene werden im Rahmen der WTO die Themen Handel und Umwelt beziehungsweise Handel und Nachhaltigkeit immer wieder diskutiert, allerdings ohne dass dabei in jüngerer Vergangenheit nennenswerte Fortschritte erzielt werden konnten. Die WTO befindet sich aktuell in einer schwierigen Phase. Auf der 13. Ministerkonferenz in 2024 konnte bei wichtigen Themen zur sog. WTO- Reform keine Einigung erzielt werden. Hauptgrund dafür waren Interessengegensätze, u.a. innerhalb des globalen Südens sowie mit den USA, die eine Einigung bei Agrar und Fischereiabkommen oder bei der Reform der Streitbeilegung verhinderten. Im Rahmen von plurilateralen UmweltInitiativen wird gleichwohl an gemeinsamen (unverbindlichen) Lösungsansätzen (u.a. im Bereich Kreislaufwirtschaft) gearbeitet.
Zu den anstehenden Fragen aus dem Komplex „Umwelt und Handel“ möchte BMUKN einen konkreten Beitrag leisten. Eine fundierte rechtswissenschaftliche Analyse der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragestellungen ist hierfür eine unabdingbare Voraussetzung. Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1 RDG).
Leistungsumfang
Die Leistung dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Im Einzelnen sind auf Abruf aus der Ramenvereinbarung folgende Leistungen zu erbringen:
1. Erarbeitung von rechtswissenschaftlichen Analysen und Hintergrundpapieren zu Fragen des Wirtschaftsvölkerrechts (Recht der WTO) sowie damit zusammenhängend des internationalen und europäischen Umweltrechts, institutionellen Europarechts und allgemeinen Völkerrechts (insb. Völkervertragsrecht). (ca. 20% des geschätzen Umfangs)
2. Rechtswissenschaftliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Positionspapieren und Stellungnahmen zur Ausgestaltung von Freihandelsabkommen und anderen handelspolitischen Instrumenten sowie zu einer möglichen Reform der WTO. (ca. 30% des geschätzten Umfangs)
3. Evaluierung von Vorschlägen der Europäischen Kommission sowie anderer Mitgliedstaaten sowohl zu Freihandelsabkommen als auch zu anderen handelspolitischen Instrumenten. (ca. 30% des geschätzten Umfangs)
4. (Völker)Rechtliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Positionen und Verhandlungspaketen der EU (ca. 10% des geschätzten Umfangs)
5. Optional: Vorbereitung und Teilnahme an max. 3 eintägigen Expertenrunden/ Workshops, davon möglicherweise einer in Brüssel (dann vsl. in Räumlichkeiten der StÄV), die restlichen in Räumlichkeiten des BMUKN in Berlin (10%)
Die Durchführung des Vorhabens erfordert die kurzfristige Erstellung von Papieren und die ad-hoc-Prüfung von Rechtsfragen, je nachdem, welche Vorschläge auf Ebene der EU oder WTO gerade diskutiert werden und an politischer Brisanz gewinnen. Zu den möglichen Themenfeldern gehören u.a.:
> Analysen insb. von Nachhaltigkeitsstandards und -mechanismen in Freihandelsabkommen der EU, um in Hinblick auf noch zu verhandelnde Abkommen passgenaue Handlungsoptionen zu identifizieren und zu bewerten. Auf dieser Grundlage könnten Optionen erarbeitet werden, mit denen sog. „Trade-and-Sustainable-Development“-Kapitel (TSD), ausgerichtet auf den jeweiligen Handelspartner, erweitert und verstärkt werden können. Auch Vorschläge anderer Mitgliedstaaten (zB die Gewährung von Zollerleichterungen von der Einhaltung bestimmter Umweltstandards abhängig zu machen) müssen ggf. auf ihre Umsetzbarkeit und Vereinbarkeit mit dem WTO-Recht analysiert werden.
> Ebenfalls könnte ein Bedarf an einer rechtswissenschaftlichen Analyse der Diskussionen, die auf WTO-Ebene geführt werden, bestehen (z.B. hinsichtlich der Subventionierung fossiler Brennstoffe, der Gewährung von Zollerleichterungen von „grünen Waren und Dienstleistungen“ oder der Erweiterung der Ausnahmeregelungen von Art. XX GATT).
> Zudem können weitere Rechtsfragen im Zusammenhang mit Handel, z.B. zur Lieferkettenthematik, multilateralen Handelsabkommen oder Investitionsschutzabkommen adressiert werden.
Es wird erwartet, dass der/die AN bei Bedarf qualifizierte rechtswissenschaftliche Unterstützung für die Auftraggeberin (AG‘in) gewährleistet. Die Bereitschaft zu Reisen an den jeweiligen Veranstaltungsort ist erforderlich.
Je nach Adressat sind die Stellungnahmen, Analysen oder Positionspapiere in englischer oder deutscher Sprache zu verfassen. Die Erarbeitung und Analyse erfolgen jeweils im Hinblick auf die umweltpolitischen Interessen der AG‘in.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000-3)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin bzw. Sitz des/der AN
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistung ist vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 zu erbringen.
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesonde-re der angegebenen Preise, 1-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsopti-on wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesonde-re der angegebenen Preise, 1-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsopti-on wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Gemäß Vegabeunterlage 11.02 Vertrag
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird gemäß Vergabeunterlage 03.04 nach folgenden
Kriterien ermittelt:
1. Preis zu 40 %
2. Qualität Arbeitsprobe zu 60 %
Gesamt: 100 %
Kriterien ermittelt:
1. Preis zu 40 %
2. Qualität Arbeitsprobe zu 60 %
Gesamt: 100 %
14.
Sonstige Angaben
Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in
Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig,
bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle
gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in
unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig,
bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle
gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in
unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutsches Recht.
42af39cf-c293-4a80-bece-449f5a4b180a