Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Wartungs- und weiteren Dienstleistungen an Aufzugsanlagen in Lübeck, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock (Vergabenummer VOEK 386-25)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

29.09.2025

11.12.2025 09:00

VOEK 386-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

29.09.2025 12:04

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 386-25

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

11.12.2025 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

03.02.2026

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805158

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

11.12.2025 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Wartung- und weitere Dienstleistungen an 13 Aufzugsanlagen.
----
Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

b)
CPV-Codes

Wartung von Aufzugsanlagen (50750000-7)

c)
Ort der Leistungserbringung

Der Ausführungsort ist
Bundespolizeiakademie Dr. Robert Lehr, Ratzeburger Landstraße 4, 23562 Lübeck,
Bundespolizeiakademie Falkenfeld, Schwartauer Landstraße 1-5, 23554 Lübeck,
WSA Lübeck Moltkeplatz, Moltkeplatz 17, 23566 Lübeck.
---
Eine Ortsbesichtigung ist nicht vorgesehen.
---
Zutritt und Anmeldung:
Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 12 Werktage) mit dem Nutzer. Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Hausregeln / Sicherheitsregeln der jeweiligen Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Haus- und Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
Wird für die Ausführung der Leistung zwingend ein Laptop/Tablet/digitale Speichermedien (o. ä.) benötigt, so ist dies stets im Vorfeld bei der Terminkoordination anzumelden (Art, Hersteller, Modell, Seriennummer).
Zusätzlich sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft entsprechend den Vorgaben der AG, des Nutzers bzw. Beauftragten der AG zwingend einzuhalten (z. B. Fremdfirmenanmeldung, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses, Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste.
Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder den Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL):
- WE 115804: Bundespolizeiakademie Dr. Robert Lehr, Ratzeburger Landstraße 4, 23562 Lübeck
- WE 115768: Bundespolizeiakademie Falkenfeld, Schwartauer Landstraße 1-5, 23554 Lübeck
Es gelten besondere Voraussetzungen, um diese betreten zu dürfen (Anmeldung aller ausführenden Mitarbeiter mit Namen und Geburtsdatum sowie Angabe der/des Kfz-Kennzeichens spätestens 7 Tage vor Auftragsausführung, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses, Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste.
Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung).
Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

keine Losaufteilung

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn des Leistungszeitraumes: 01.06.2026
Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 31.05.2030
Ende des Leistungszeitraumes (mit Option): 31.05.2032
---
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Als Zuschlagskriterium wird der jährliche Gesamtnettopreis (Wertungspreis) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen zu 100 % gemäß Preisblatt bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.

14.
Sonstige Angaben

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
---
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
---
Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 01.12.2025 gestellt werden, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
---
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
---
Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage B-02) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei Festpreisangeboten im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional in die Preisgleitklausel (Anlage C-02) einzutragen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
---
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
---
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
---
Vom Bieter ist entweder das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-02) auszufüllen, von denen das vom Bieter gewählte Formular für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
---
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 03.02.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
---
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr.


ace1f213-11d8-4f7f-844c-e1bc1d34da18