Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer: Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ): 53179
Ort: Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3525810800-La
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
30.10.2025 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
08.12.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805146
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805146
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
30.10.2025 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Ein intakter, naturnaher Landschaftswasserhaushalt bildet die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Er ist daher von besonderer Bedeutung für den Natur-, Klima- und Ressourcenschutz sowie bei der Anpassung an den Klimawandel. Feuchtgebiete wie Auen und Moore sowie Wälder spielen bei der Klimaanpassung aufgrund ihrer den Wasserhaushalt ausgleichenden Wirkung und wegen ihrer Fähigkeit, große Mengen Kohlendioxid zu speichern, eine herausragende Rolle. Derzeit ist der Landschaftswasserhaushalt jedoch massiv anthropogen überprägt. Eine flächenhafte Entwässerung hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Wasserhaushalt in der Landschaft. Es kommt zu erhöhter und beschleunigter Wasserableitung aus der Landschaft, i. d. R zu Tiefenerosionen der Gewässer, Entkopplungen der Auen und umliegenden Bereichen in der Höhenlage zueinander und damit unterbundener vertikaler und lateraler Konnektivität und verminderter Grundwasserneubildung mit negativen Einflüssen auf die Ökosysteme. Für einen naturnahen Landschaftswasserhaushalt sind naturnahe und intakte Ökosysteme, die Wasser in höherem Maße speichern können, jedoch essentiell. Dafür bedarf es einer Umkehrung der Entwässerungslandschaft hin zu vermehrter Wasserrückhaltung in der Landschaft („Schwammlandschaft“). In Deutschland fehlt bislang eine bundesweite, einheitliche Übersicht über den Entwässerungszustand der Landschaft als wesentliche Datenbasis und Bewertungsgrundlage, die mit diesem Vorhaben geschaffen werden soll. Ziel dieses Vorhabens ist es, durch eine geeignete oder ggf. weiterentwickelte Methode eine bundesweite Übersicht über den Entwässerungszustand in Deutschland zu ermitteln und zu beurteilen. Weiterhin werden die ökologischen Auswirkungen von flächenhafter Entwässerung herausgearbeitet.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist bis zum 14.12.2028 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"
14.
Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.
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