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Containerlieferung

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26.09.2025

23.10.2025 10:00

62.30.01B2025-07

Sachsen-Anhalt: Stadt Genthin

26.09.2025 08:03

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Stadtverwaltung Genthin
Straße, Hausnummer: Marktplatz 3
Postleitzahl (PLZ): 39307
Ort: Genthin
Telefon: +49 3933 876203
Telefax: +49 3933 876140
Internet-Adresse: www.stadt-genthin.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

62.30.01B2025-07

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
  • schriftlich (nicht elektronisch)
    • auf dem Postweg

Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

23.10.2025 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

28.11.2025

c)
Sprache

deustch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=804907

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

23.10.2025 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Gemäß dem Abfallgesetz LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 44) sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 01.06.2012, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 G v. 20.07.2017 I 2808, sind nicht vermiedene Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Die Eintragung der vom Bieter verwendeten Verwertungs/Entsorgungsanlage in die dafür vorgesehene Zeile ist aus diesem Grund zwingend vorgeschrieben. Die Entsorgung/Verwertung hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für die Verwertung des kompostierbaren Materials wird seitens des Auftraggebers ausschließlich die stoffliche Verwertung vorgeschrieben.
Weiterhin ist zu beachten, dass in jeder Position für den Regelfall eine Containergröße sowie eine geschätzte Abfallmenge vorgegeben sind, diese können jedoch ggf. im Bedarfsfalle auch abweichen, so dass grundsätzlich beim Einzelpreis der Preis je m³ anzugeben ist.
Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich im Container enthaltenen Abfallmenge nach m³.
Nach Anforderung durch den AG sind die Container innerhalb von 2 Werktagen zu leeren bzw. zu tauschen.
Die beschriebene Leistung wird für die Dauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vergeben mit einer zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils 1 Kalenderjahr. Für diesen Zeitraum gelten die angegebenen Preise als verbindlich.
Mengenmehrungen oder -minderungen berechtigen nicht zu Preisänderungen. Eine konkrete Mengenangabe lässt sich im Vorfeld nicht ermitteln. Die im LV angegebenen Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die angegebenen Mengen sind auf 2 Jahre hochgerechnet.

c)
Ort der Leistungserbringung

Genthin und Ortsteile

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

12.
Zuschlagskriterien

das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag


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