Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Stadtverwaltung Genthin
Straße, Hausnummer: Marktplatz 3
Postleitzahl (PLZ): 39307
Ort: Genthin
Telefon: +49 3933 876203
Telefax: +49 3933 876140
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de
Internet-Adresse: www.stadt-genthin.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
62.30.01B2025-07
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- schriftlich (nicht elektronisch)
- auf dem Postweg
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.10.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
28.11.2025
c)
Sprache
deustch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=804907
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=804907
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.10.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gemäß dem Abfallgesetz LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 44) sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 01.06.2012, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 G v. 20.07.2017 I 2808, sind nicht vermiedene Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Die Eintragung der vom Bieter verwendeten Verwertungs/Entsorgungsanlage in die dafür vorgesehene Zeile ist aus diesem Grund zwingend vorgeschrieben. Die Entsorgung/Verwertung hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für die Verwertung des kompostierbaren Materials wird seitens des Auftraggebers ausschließlich die stoffliche Verwertung vorgeschrieben.
Weiterhin ist zu beachten, dass in jeder Position für den Regelfall eine Containergröße sowie eine geschätzte Abfallmenge vorgegeben sind, diese können jedoch ggf. im Bedarfsfalle auch abweichen, so dass grundsätzlich beim Einzelpreis der Preis je m³ anzugeben ist.
Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich im Container enthaltenen Abfallmenge nach m³.
Nach Anforderung durch den AG sind die Container innerhalb von 2 Werktagen zu leeren bzw. zu tauschen.
Die beschriebene Leistung wird für die Dauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vergeben mit einer zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils 1 Kalenderjahr. Für diesen Zeitraum gelten die angegebenen Preise als verbindlich.
Mengenmehrungen oder -minderungen berechtigen nicht zu Preisänderungen. Eine konkrete Mengenangabe lässt sich im Vorfeld nicht ermitteln. Die im LV angegebenen Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die angegebenen Mengen sind auf 2 Jahre hochgerechnet.
Weiterhin ist zu beachten, dass in jeder Position für den Regelfall eine Containergröße sowie eine geschätzte Abfallmenge vorgegeben sind, diese können jedoch ggf. im Bedarfsfalle auch abweichen, so dass grundsätzlich beim Einzelpreis der Preis je m³ anzugeben ist.
Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich im Container enthaltenen Abfallmenge nach m³.
Nach Anforderung durch den AG sind die Container innerhalb von 2 Werktagen zu leeren bzw. zu tauschen.
Die beschriebene Leistung wird für die Dauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vergeben mit einer zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils 1 Kalenderjahr. Für diesen Zeitraum gelten die angegebenen Preise als verbindlich.
Mengenmehrungen oder -minderungen berechtigen nicht zu Preisänderungen. Eine konkrete Mengenangabe lässt sich im Vorfeld nicht ermitteln. Die im LV angegebenen Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die angegebenen Mengen sind auf 2 Jahre hochgerechnet.
c)
Ort der Leistungserbringung
Genthin und Ortsteile
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen
12.
Zuschlagskriterien
das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag
39babd99-fae7-41c0-b8f6-bc53f32abaea