Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Stadtverwaltung Genthin
Straße, Hausnummer: Marktplatz 3
Postleitzahl (PLZ): 39307
Ort: Genthin
Telefon: +49 3933 876203
Telefax: +49 3933 876140
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de
Internet-Adresse: www.stadt-genthin.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
62.30.01B2025-03
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- schriftlich (nicht elektronisch)
- auf dem Postweg
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.10.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
28.11.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=804886
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=804886
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.10.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
0.1. Allgemeine Festlegungen
Alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sind im Falle der Auftragserteilung vom Bieter zwingend einzuhalten und zu erfüllen. Alle sich daraus ergebenen Kostenbelastungen etc. sind in der Kalkulation des Anbieters zu erfassen. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen der Gewerbe- und Handwerksordnung, der öffentlich- rechtlichen Einrichtungen wie Berufsgenossenschaft, Kranken- und Sozialversicherungsträger.
Der Auftragnehmer gewährleistet die vollständige Erfüllung der ausgeschriebenen Bedingungen. Der Bieter erklärt, dass er über die gestellte Aufgabe und die Bedingungen, unter welchen die Arbeiten ausgeführt werden sollen, informiert ist.
Für Auskünfte und Erläuterungen steht das Sachgebiet Bauverwaltung der Stadt Genthin zur Verfügung.
0.2. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Versorgung mit Strom und Wasser wird nicht vom AG zur Verfügung gestellt. Sollte seitens des AN der Bedarf bestehen, ist das mit den jeweiligen Leitungsträgern abzustimmen. Die Kosten für die Anschlüsse, den Wasser- und Stromverbrauch trägt der AN.
0.3. Kostenkalkulation
In die Einheitspreise sind folgende Kosten einzukalkulieren:
Sonn- und Feiertagszuschlag
An- und Abfahrt
Bereitstellung des notwendigen Materials
Betriebskosten
Treibstoffkosten
Versicherungen
Steuern
Erschwerniszulage
0.4. Abgabe der Angebotspreise
Der Einzelpreis ist für die Reinigung eines m² pro Reinigung anzugeben. Der Gesamtpreis pro Reinigung ergibt sich aus der Multiplikation mit der angegebenen Flächengröße.
Die Anzahl der Reinigungen im gesamten Ausführungszeitraum bleiben hierbei unberücksichtigt.
0.5. Anzahl der Reinigungen im Jahr
0.5.1 Tunnelanlage Bahnhof
Die Grobreinigung (Fegeleistungen) der Tunnelflächen und der Treppenanlagen soll wöchentlich zweimal erfolgen. Die Grobreinigung ist jeweils mittwochs und sonntags durchzuführen.
Die Nass- und Glasreinigung der Fahrstühle erfolgt wöchentlich einmal. Diese Reinigungen sind ebenfalls mittwochs durchzuführen.
Die Nassreinigung der Tunnelflächen und der Treppenanlagen, sowie die Nassreinigung der Wände (Fliesen) erfolgt alle zwei Wochen. (14- tägig)
Diese Nassreinigungen sind jeweils montags durchzuführen.
Fallen die festgelegten Termine auf einen Feiertag, so sind die Reinigungen am darauffolgenden Werktag durchzuführen.
0.5.2 Tunnelanlage Magdeburger- /Poststraße
Die Grobreinigung (Fegeleistungen) der Tunnelflächen und der Treppenanlagen, sowie die Grobreinigung (Fegeleistungen) der Vorfläche (Südrampe) soll wöchentlich zweimal erfolgen. Die Grobreinigung ist jeweils mittwochs und sonntags durchzuführen.
Die Nassreinigung der Tunnelflächen und der Treppenanlagen, sowie die Nassreinigung der Wände (Fliesen) erfolgt alle zwei Wochen. (14- tägig)
Diese Nassreinigungen sind jeweils montags durchzuführen.
Fallen die festgelegten Termine auf einen Feiertag, so sind die Reinigungen am darauffolgenden Werktag durchzuführen.
Punkt 3.3. der Sonderleistungen ist nur nach Aufforderung durch den Fachbereich BAU der Stadt Genthin zu leisten. Aufgrund des wachsenden Höhenunterschiedes im Verlauf des Tunnels sind die Arbeiten in teilweise 3 m Höhe durchzuführen. Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften sowie Erschwerniszulagen sind in den Einheitspreis entsprechend einzukalkulieren.
0.6. Vertragszeitraum
Es ist beabsichtigt, die genannten Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 zu vergeben mit der Option einer Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer an die Angebotspreise gebunden.
Alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sind im Falle der Auftragserteilung vom Bieter zwingend einzuhalten und zu erfüllen. Alle sich daraus ergebenen Kostenbelastungen etc. sind in der Kalkulation des Anbieters zu erfassen. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen der Gewerbe- und Handwerksordnung, der öffentlich- rechtlichen Einrichtungen wie Berufsgenossenschaft, Kranken- und Sozialversicherungsträger.
Der Auftragnehmer gewährleistet die vollständige Erfüllung der ausgeschriebenen Bedingungen. Der Bieter erklärt, dass er über die gestellte Aufgabe und die Bedingungen, unter welchen die Arbeiten ausgeführt werden sollen, informiert ist.
Für Auskünfte und Erläuterungen steht das Sachgebiet Bauverwaltung der Stadt Genthin zur Verfügung.
0.2. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Versorgung mit Strom und Wasser wird nicht vom AG zur Verfügung gestellt. Sollte seitens des AN der Bedarf bestehen, ist das mit den jeweiligen Leitungsträgern abzustimmen. Die Kosten für die Anschlüsse, den Wasser- und Stromverbrauch trägt der AN.
0.3. Kostenkalkulation
In die Einheitspreise sind folgende Kosten einzukalkulieren:
Sonn- und Feiertagszuschlag
An- und Abfahrt
Bereitstellung des notwendigen Materials
Betriebskosten
Treibstoffkosten
Versicherungen
Steuern
Erschwerniszulage
0.4. Abgabe der Angebotspreise
Der Einzelpreis ist für die Reinigung eines m² pro Reinigung anzugeben. Der Gesamtpreis pro Reinigung ergibt sich aus der Multiplikation mit der angegebenen Flächengröße.
Die Anzahl der Reinigungen im gesamten Ausführungszeitraum bleiben hierbei unberücksichtigt.
0.5. Anzahl der Reinigungen im Jahr
0.5.1 Tunnelanlage Bahnhof
Die Grobreinigung (Fegeleistungen) der Tunnelflächen und der Treppenanlagen soll wöchentlich zweimal erfolgen. Die Grobreinigung ist jeweils mittwochs und sonntags durchzuführen.
Die Nass- und Glasreinigung der Fahrstühle erfolgt wöchentlich einmal. Diese Reinigungen sind ebenfalls mittwochs durchzuführen.
Die Nassreinigung der Tunnelflächen und der Treppenanlagen, sowie die Nassreinigung der Wände (Fliesen) erfolgt alle zwei Wochen. (14- tägig)
Diese Nassreinigungen sind jeweils montags durchzuführen.
Fallen die festgelegten Termine auf einen Feiertag, so sind die Reinigungen am darauffolgenden Werktag durchzuführen.
0.5.2 Tunnelanlage Magdeburger- /Poststraße
Die Grobreinigung (Fegeleistungen) der Tunnelflächen und der Treppenanlagen, sowie die Grobreinigung (Fegeleistungen) der Vorfläche (Südrampe) soll wöchentlich zweimal erfolgen. Die Grobreinigung ist jeweils mittwochs und sonntags durchzuführen.
Die Nassreinigung der Tunnelflächen und der Treppenanlagen, sowie die Nassreinigung der Wände (Fliesen) erfolgt alle zwei Wochen. (14- tägig)
Diese Nassreinigungen sind jeweils montags durchzuführen.
Fallen die festgelegten Termine auf einen Feiertag, so sind die Reinigungen am darauffolgenden Werktag durchzuführen.
Punkt 3.3. der Sonderleistungen ist nur nach Aufforderung durch den Fachbereich BAU der Stadt Genthin zu leisten. Aufgrund des wachsenden Höhenunterschiedes im Verlauf des Tunnels sind die Arbeiten in teilweise 3 m Höhe durchzuführen. Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften sowie Erschwerniszulagen sind in den Einheitspreis entsprechend einzukalkulieren.
0.6. Vertragszeitraum
Es ist beabsichtigt, die genannten Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 zu vergeben mit der Option einer Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer an die Angebotspreise gebunden.
c)
Ort der Leistungserbringung
Tunnel Bahnhofstr. / Bebelstr.
Tunnel Magdeburgerstr./ Poststr.
Tunnel Magdeburgerstr./ Poststr.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen
12.
Zuschlagskriterien
das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag
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