Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: (Sitz) Katzensprung 2
Postleitzahl (PLZ): 39090
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 5402275
Telefax: +49 391 5405323
E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
30-ZV-0145/25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
08.10.2025 - 23:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
19.12.2025
c)
Sprache
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=804056
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=804056
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
08.10.2025 - 23:59 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Bedarf an Toner- und Tintenpatronen der Landeshauptstadt Magdeburg für 2 Jahre
b)
CPV-Codes
Toner für Fotokopierer (30125120-8)
Tonerpatronen (30125100-2)
Farbquellen für Druckgeräte (30192112-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
Diverse Ämter/Fachbereiche im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg (die entsprechende Lieferadressenliste erhält der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung, siehe auch Leistungsbeschreibung)
6.
Angaben zu Losen
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur für alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
01.04.2026 - 31.03.2028
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Die Lieferungen haben jeweils innerhalb von drei Werktagen nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Die Abrufmengen werden Artikelbezogen mit den Einzelaufträgen bekannt gegeben.
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Die Lieferungen haben jeweils innerhalb von drei Werktagen nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Die Abrufmengen werden Artikelbezogen mit den Einzelaufträgen bekannt gegeben.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B).
Die Abrufmengen werden artikelbezogen mit den Einzelaufträgen vom Auftraggeber bekannt gegeben.
Der Auftragnehmer erstellt zu jedem Einzelauftrag eine separate Rechnung laut Auftragssumme im pdf-Format und sendet diese an: rechnung@kas.magdeburg.de, mit der entsprechenden Lieferanschrift, Rechnungsanschrift ist gleich Lieferanschrift.
Die Zahlung erfolgt binnen 30 Tagen ohne Abzug gemäß § 17 VOL/B (Keine Sammelrechnung).
Die Abrufmengen werden artikelbezogen mit den Einzelaufträgen vom Auftraggeber bekannt gegeben.
Der Auftragnehmer erstellt zu jedem Einzelauftrag eine separate Rechnung laut Auftragssumme im pdf-Format und sendet diese an: rechnung@kas.magdeburg.de, mit der entsprechenden Lieferanschrift, Rechnungsanschrift ist gleich Lieferanschrift.
Die Zahlung erfolgt binnen 30 Tagen ohne Abzug gemäß § 17 VOL/B (Keine Sammelrechnung).
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Formblatt 633 (Angebotsschreiben)
- Leistungsverzeichnis
- Wenn nicht das Leitfabrikat eingereicht wird, sondern ein gleichwertiges Produkt, ist diese Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Dies gilt für jede Position in der Leistungsbeschreibung mit einer Leitfabrikatsvorgabe.
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Bieter/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- mindestens 3 Referenzen über die Erbringung von, nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen, die abgeschlossen und nicht älter als drei Jahre sind, anzugeben. Jede Referenzleistung ist im Umfang vergleichbar, wenn diese Referenz einen Mindestauftragswert von 55.000,00 Euro (brutto) hat. Die Art der Leistung ist vergleichbar, wenn die angegebenen Leistungen die der Leistungsbeschreibung entsprechen. Jede einzelne Referenz enthält mindestens Angaben über den Referenzgeber, die durchgeführte Leistung, das eigene Auftragsvolumen, den Zeitraum der Leistungserbringung sowie den Ansprechpartner mit Telefonnummer.
- Der Bieter muss Fachhandelsvertragspartner für die Produkte im Leistungsverzeichnis sein bzw. alternativ eine Erklärung abgeben (und ggf. der entsprechenden Nachweis führen), dass er die Originalprodukte bei einem Handelspartner der Hersteller bezieht und als Wiederverkäufer angemeldet ist bzw. sich im Fall der Auftragserteilung angemeldet ist. Die Anmeldung ist nachzuweisen.
- Bei Toner-NEW-Rebuiltprodukten und Rebuiltprodukten ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Produkte gemäß DIN 33870 produziert werden oder alternativ die Nachweise des negativ bestandenen Ames-Test sowie des bestandenen Anschreibtests.
- Bei Tinten-NEW-Rebuiltprodukten und Rebuiltprodukten ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Produkte nach DIN 33871 produziert werden.
- Für Alternativprodukte (Lasertoner und Tintenpatronen) ist der Nachweis zu führen, dass die Produkte von einem Unternehmen produziert werden, dass nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) und nach DIN EN ISO 14001 (oder vergleichbar) zertifiziert sind.
Mit der Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen zu den geforderten Nachweisen zugelassen. Von dem Bieter der in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise/Zertifikate zu belegen. Alle Nachweise und Zertifikate sind in deutscher Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- entsprechende deutschsprachige Nachweise/Zertifikate bzgl. der eingereichten Eigenerklärungen
- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
- entsprechende Nachweise zur Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern
- Eigenerklärung gem. FB 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
- Benennung von mind. drei mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD
- Benennung der Zahl, der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- eine entsprechende Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124_LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Eigenerklärungen zu folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern.
Dieses Formblatt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
- Formblatt 633 (Angebotsschreiben)
- Leistungsverzeichnis
- Wenn nicht das Leitfabrikat eingereicht wird, sondern ein gleichwertiges Produkt, ist diese Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Dies gilt für jede Position in der Leistungsbeschreibung mit einer Leitfabrikatsvorgabe.
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Bieter/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- mindestens 3 Referenzen über die Erbringung von, nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen, die abgeschlossen und nicht älter als drei Jahre sind, anzugeben. Jede Referenzleistung ist im Umfang vergleichbar, wenn diese Referenz einen Mindestauftragswert von 55.000,00 Euro (brutto) hat. Die Art der Leistung ist vergleichbar, wenn die angegebenen Leistungen die der Leistungsbeschreibung entsprechen. Jede einzelne Referenz enthält mindestens Angaben über den Referenzgeber, die durchgeführte Leistung, das eigene Auftragsvolumen, den Zeitraum der Leistungserbringung sowie den Ansprechpartner mit Telefonnummer.
- Der Bieter muss Fachhandelsvertragspartner für die Produkte im Leistungsverzeichnis sein bzw. alternativ eine Erklärung abgeben (und ggf. der entsprechenden Nachweis führen), dass er die Originalprodukte bei einem Handelspartner der Hersteller bezieht und als Wiederverkäufer angemeldet ist bzw. sich im Fall der Auftragserteilung angemeldet ist. Die Anmeldung ist nachzuweisen.
- Bei Toner-NEW-Rebuiltprodukten und Rebuiltprodukten ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Produkte gemäß DIN 33870 produziert werden oder alternativ die Nachweise des negativ bestandenen Ames-Test sowie des bestandenen Anschreibtests.
- Bei Tinten-NEW-Rebuiltprodukten und Rebuiltprodukten ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Produkte nach DIN 33871 produziert werden.
- Für Alternativprodukte (Lasertoner und Tintenpatronen) ist der Nachweis zu führen, dass die Produkte von einem Unternehmen produziert werden, dass nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) und nach DIN EN ISO 14001 (oder vergleichbar) zertifiziert sind.
Mit der Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen zu den geforderten Nachweisen zugelassen. Von dem Bieter der in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise/Zertifikate zu belegen. Alle Nachweise und Zertifikate sind in deutscher Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- entsprechende deutschsprachige Nachweise/Zertifikate bzgl. der eingereichten Eigenerklärungen
- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
- entsprechende Nachweise zur Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern
- Eigenerklärung gem. FB 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
- Benennung von mind. drei mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD
- Benennung der Zahl, der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- eine entsprechende Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124_LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Eigenerklärungen zu folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern.
Dieses Formblatt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
12.
Zuschlagskriterien
100 % Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
14.
Sonstige Angaben
Die nicht fristgerechte Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise führen zum Wertungsausschluss des Angebotes.
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Hinweis zu § 8 TVergG:
Gem. § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die nach TVergG LSA und den einschlägigen vergaberechtlichen Formvorschriften verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber grundsätzlich innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist von drei bis fünf Werktagen in Textform oder im Original -sofern nur im Original gültig- vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal.
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Die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen.
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Die Zuschlagserteilung erfolgt elektronisch.
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Es gilt deutsches Recht.
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Hinweis zu § 8 TVergG:
Gem. § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die nach TVergG LSA und den einschlägigen vergaberechtlichen Formvorschriften verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber grundsätzlich innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist von drei bis fünf Werktagen in Textform oder im Original -sofern nur im Original gültig- vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal.
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Die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen.
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Die Zuschlagserteilung erfolgt elektronisch.
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Es gilt deutsches Recht.
f56ac126-d4d2-42f6-bf27-644aa47d1a4c