Ausschreibungsdetails
Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
4. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen.
5. Die Bieter unterliegen der Meldepflicht finanzieller Zuwendungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren gemäß Art. 29 der Verordnung (EU) 2022/2560.
6. Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der
Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden,
Einrichtungen und Organe:
Arolsen-Archives
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesarchiv
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt Wiesbaden
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundespolizeipräsidium
Bundesrechnungshof
Bundessozialgericht
Bundesverwaltungsgericht
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutscher Bundestag
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Rotes Kreuz
Deutsches Weininstitut GmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Erdölbevorratungsverband
FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (alle Standorte)
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Informationstechnikzentrum Bund
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Max Rubner-Institut
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Robert Koch-Institut
Umweltbundesamt
Unabhängiger Kontrollrat
Xecuro GmbH
Sie sind Hersteller der vertragsgegenständlichen Leistungen oder Sie verfügen über mindestens den HPE Partner-Status "Solution Provider Platinum" oder gleichwertig (Nachweis durch Zertifizierung oder gleichwertig). Der Status muss aktuell bestehen und ebenfalls für die Jahre 2023 und 2024 bestanden haben. Ein entsprechender Nachweis wird erbracht.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindes-tens einer (1) geeigneten Referenz in Bezug auf (Hardwareprodukte und zugehörige Dienstleistungen des Herstellers HPE, hier Storageprodukte) ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegen-stand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenz dar.
Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die zu benennende Referenz gestellt:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte Referenz:
- Im Referenzprojekt haben Sie in Bezug auf Storageprodukte u. zugehörige Dienstleistungen ein Pro-jektvolumen in Höhe von 200.000,- € an einen Auftraggeber geliefert und integriert.
- Im Referenzprojekt musste an unterschiedliche Standorte geliefert werden.
- Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt.
Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenz ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden.
Es ist nur eine (1) Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Nutzen Sie in diesem Fall die Vorlage "Vordruck Referenzen" bitte mehrfach (1x je Referenz). Da das Austau-schen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzu-reichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 45 Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert, die bezogen auf den Leistungsgegenstand eingesetzt wurden.
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Mitarbeitendenzahlen aller Unternehmen addiert. Die Min-destanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjah-ren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 50.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zusätzlich geben Sie bitte den Umsatz an, den Sie im Bereich Hardwareprodukte und zugehörige Dienstleistungen des Herstellers HPE, inkl. Storageprodukte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Hierbei wird ein Mindestumsatz von 30.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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