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Ausschreibungsdetails

Auftragsgegenstand ist die Montage von zwei Wärmemengenzähler an Fernwärmeübergabestationen in Offenbach am Main

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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22.09.2025

08.10.2025 23:59

OeA-60026/25-KRI

Deutscher Wetterdienst

22.09.2025 14:14

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Deutscher Wetterdienst - Referat Beschaffung
Straße, Hausnummer:Frankfurter Str. 135
Postleitzahl (PLZ):63067
Ort:Offenbach am Main
Telefon:+49 69 80629930

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: OeA-60026/25-KRI

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Deutscher Wetterdienst (DWD)
Frankfurter Straße 135
63067 Offenbach am Main

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Der Deutsche Wetterdienst betreibt an seinen Liegenschaften Fernwärmeübergabestationen, über welche die Gebäude mit Wärme versorgt werden. Zur Optimierung des Energiemanagements und zur Anbindung an die Gebäudeautomation (GA) ist es erforderlich, an zwei Übergabestationen Wärmemengenzähler zu installieren.
Die Wärmemengenzähler müssen für den Einsatz in Fernwärmeleitungen ausgelegt sein, die Betriebstemperaturen von über 100 °C erreichen können. Sie müssen den einschlägigen europäischen und deutschen Normen entsprechen und mit einem M-Bus-Ausgang ausgestattet sein, um die Einbindung in die bestehende GA sicherzustellen.
Ziel ist es, die Wärmemengen an den Übergabestationen Küche (Leitung DN 32, Schwarzrohr, geschweißt) und Übergabestation Labore (Leitung DN 25, Schwarzrohr, geschweißt) zuverlässig zu erfassen.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
22.10.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
21.11.2025
Weitere Fristen
Leistungsbeginn: umgehend nach Zuschlagserteilung
Ende und Abnahme der Arbeiten: spätestens am 21.11.2025

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
08.10.2025 - 23:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
21.11.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Preis
Unter der Voraussetzung, dass alle Eignungs- und Leistungskriterien erfüllt sind, entscheidet der niedrigste Preis (Angebotssumme) über den Zuschlag.
Gibt es einen Gleichstand in der Höhe des Angebotspreises, erfolgt der Zuschlag nach Auslosung durch die Vergabestelle.

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Rechnungsstellung:
Lieferanten und Dienstleister der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Rechnungen über die Onlinezugangsgesetz konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) einzureichen.
Link zur Anmeldung an die OZG-RE: https://xrechnung-bdr.de
Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, der Registrierung und der Nutzung finden Sie unter www.dwd.de/auftragsvergabe.

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers werden Fachkundenachweis(e) (s. Eignungs- und Leistungskriterien) nachgefordert.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Unterabteilung Wasserstraßen
Postfach 200 100
53170 Bonn
Telefax: +49 22899/300-1458


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