Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg (30-ZV-0146/25)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

23.09.2025 (letzte Änderung am 24.09.2025)

21.10.2025 08:00

30-ZV-0146/25

Sachsen-Anhalt: Landeshauptstadt Magdeburg - Zentrale Vergabestelle

24.09.2025 08:46

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: (Sitz) Katzensprung 2
Postleitzahl (PLZ): 39090
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 5402685
Telefax: +49 391 5405323

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

30-ZV-0146/25

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

21.10.2025 - 08:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

16.01.2026

c)
Sprache

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=803873

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

21.10.2025 - 08:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg
Mietlwerterhebung einschließlich Fortschreibung und webbasierter Datenbank für Angebotsmieten
Ermittlung der abstrakt-angemessenen Richtwerte für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg für die Rechtskreise: Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Kosten der Grundmiete
- kalte Betriebskosten
- Kosten für Heizung und Warmwasser
jedoch sollte die Höhe der Kosten "angemessen" sein (eine "angemessene" Höhe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, weshalb diese durch ein "schlüssiges Konzept" bestimmt werden soll).
Die Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft und Heizung unterliegt der richterlichen Kontrolle, weshalb folgende Punkte im Prüfschema berücksichtigt werden müssen:
- die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung)
- es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, z. B. welche Art von Wohnungen werden betrachtet- Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße
- Angaben über den Beobachtungszeitraum
- Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, z. B. Mietspiegel)
- Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten
- Validität der Datenerhebung
- Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung
- Angaben über die gezogenen Schlüsse (z. B. Spannoberwert oder Kappungsgrenze)
Hinsichtlich der Vorgehensweise hat das Bundessozialgericht ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung und unter Einbeziehung der Rechtsentwicklung festgestellt, dass die Ermittlung der Angemessenheitsrichtwerte in einem mehrstufigen Verfahren erfolgen soll: „(1) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), (2) Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, (3) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten.“

b)
CPV-Codes

Softwarepaket und Informationssysteme (48000000-8)


Datenbanksysteme (48610000-7)


Statistische Dienstleistungen (79330000-6)

c)
Ort der Leistungserbringung

Landeshauptstadt Magdeburg
Sozial- und Wohnungsamt
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39116 Magdeburg

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Ja

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn der Ausführung: 01.06.2026
Ende der Ausführung: 31.08.2026
Die Erhebung der Neuvertrags- und Bestandsmieten erfolgt zum Stichtag 01.07.2026.
Die Angebotsmieten werden vom Anbieter für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 01.07.2026 erhoben und verwertet.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B).

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Formblatt 633 (Angebotsschreiben)
- 0146_25 Leistungsverzeichnis mit Mietspiegel
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern, sofern zutreffend
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern, sofern zutreffend
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Bieter/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) von allen Mitgliedern
- Eigenerklärung gem. FB 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
- Alternativ: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 35 Abs. 6 UVgO (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
-Benennung von mindestens drei mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren (Mindestangaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- Benennung der Zahl, der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen für die ausgeschriebene Leistung vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- eine entsprechende Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und von jedem nicht präqualifizierten Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) gemäß FB 124 LD
----------------------------------------
WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124-LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.

12.
Zuschlagskriterien

100% Preis

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.

14.
Sonstige Angaben

Die nicht fristgerechte Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise führen zum Wertungsausschluss des Angebotes.
----------------------------------------
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
----------------------------------------
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal.
----------------------------------------
Die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen.
----------------------------------------
Die Zuschlagserteilung erfolgt elektronisch.
----------------------------------------
Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Nachprüfungsbehörde ist:
das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - 3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
---------------------------------------
Es gilt deutsches Recht.


42a5198d-21fb-4963-9781-633e383b27c4