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Ausschreibungsdetails

Antennenumschalter nebst Zubehör

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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22.09.2025

14.10.2025 09:00

0925/25-001

Bundesamt für Strahlenschutz

22.09.2025 12:49

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesamt für Strahlenschutz
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183330
E-Mail: angebote@bfs.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

0925/25-001

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

14.10.2025 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

14.11.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=803844

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

14.10.2025 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Zur Steigerung der Effizienz im cSAR3D-Messbetrieb wird ein programmierbarer Antennenumschalter benötigt. Das automatisierte Umschalten zwischen Messpfaden (GSM, LTE, 5G, WLAN) ersetzt zeitaufwändiges, manuelles Umstecken, verkürzt Rüstzeiten und ermöglicht automatisierte sequenzielle Messungen. Gleichzeitig reduziert die feste, dokumentierte Verschaltung Fehlbedienungen, Kontaktierungsfehler und Verwechslungen von Ports; Wiederholungsmessungen und Ausfallzeiten werden minimiert. Die reproduzierbare Schaltlogik erhöht die Prozesssicherheit, schont HF-Steckverbinder und unterstützt eine konsistente Datenqualität.
Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung

c)
Ort der Leistungserbringung

03046 Cottbus

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

zeitnah nach Auftragserteilung

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Lieferung. Eine Abschlagszahlung oder auch eine Vorausleistung ist nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der zentralen OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) - diese ist abrufbar unter https://xrechnung-bdr.de - vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 925/25-001 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Es werden keine gesonderten Anforderungen an die Eignung gestellt. Der Bieter hat jedoch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A - Sammel-anlage BWB“ zu erklären.

12.
Zuschlagskriterien

Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher - bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit - das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das Wertungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist zu 100% der Angebotspreis (im Falle einer Losvergabe je Los) unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos. Im Rahmen einer Losvergabe darf der in dem jeweiligen Los angebotene Preis nicht in Abhängigkeit zu einer Bezuschlagung in anderen Losen gestellt werden.
Der Angebotspreis Netto ist in den Angebotsvordruck einzutragen.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass seine Eintragungen inhaltlich richtig sind und diese richtig dargestellt werden. Die im Formular hinterlegten Rechenfunktionen sind lediglich ein Hilfsmittel für den Bieter, welche von der Vergabestelle mit Adobe Produkten erstellt und getestet wurden. Bei Verwendung von Produkten anderer Hersteller kontrollieren Sie bitte sorgfältig, ob Ihre Eintragungen zutreffend dargestellt werden. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Unterlagen möglichst ebenfalls nur Adobe Produkte.


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