Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
"3525860200 - Fe"
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
06.11.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.12.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=803821
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=803821
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
06.11.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Vorhaben dient dazu, das BfN und das BMUKN hinsichtlich des Evaluierungsauftrags nach § 74 Absatz 6 Satz 2 BNatSchG und der der Gesetzesänderung zugrundeliegenden Ziel-setzungen zu unterstützen. Dabei sind insbesondere die Wirkungen der Neuregelungen auf betroffene Arten und Lebensräume sowie der Verwaltungsvollzug zu untersuchen. Neben einer Folgenabschätzung sollen Vorschläge für Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die beizubringenden Informationen sollen den Bund befähigen, Rückschlüsse auf die Zielerreichung und sich ggf. daraus ergebende Nachsteuerungsbedarfe ziehen zu können. Dabei soll inhaltlich eine erste Einschätzung zu Beschleunigungswirkungen bei gleichzeitiger Wahrung der ökologische Schutzstandards gegeben werden. Dazu ist neben der Betrachtung des Erfüllungsaspekts der Beschleunigungs- und Vereinfachungswirkung für den Ausbau der Windenergie an Land, eine Folgenabschätzung der Regelungen auf den besonderen Artenschutz anhand unmittelbarer und mittelbarer Effekte vorzunehmen. Dies können sich beispielsweise auf den Vollzug (wie z. B. Maßnahmenanordnung nach Art und Umfang) auswirken.
Ist eine Folgenabschätzung (in Teilen) nicht möglich bzw. stehen die dafür notwendigen Daten und Grundlagen (noch) nicht zur Verfügung, soll benannt werden, welche Informationen für eine spätere Evaluierung benötigt werden und wie diese beigebracht werden können.
Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Ist eine Folgenabschätzung (in Teilen) nicht möglich bzw. stehen die dafür notwendigen Daten und Grundlagen (noch) nicht zur Verfügung, soll benannt werden, welche Informationen für eine spätere Evaluierung benötigt werden und wie diese beigebracht werden können.
Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist spätestens bis zum 31. März 2028 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlage "3525860200_04 Zuschlagskriterien"
14.
Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.
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