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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

KI-gestützte Individualerkennung von CITES Anhang A-Arten als Kennzeichnungsmethode

Next Steps

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22.09.2025

31.10.2025 12:00

3525810500-Pa

Bundesamt für Naturschutz

21.10.2025 08:11

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

3525810500-Pa

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

31.10.2025 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

05.12.2025

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=803795

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

31.10.2025 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Aufgrund der geltenden gesetzlichen Regularien ist eine individuelle Kennzeichnung lebender Exemplare für die Haltung und den Handel mit geschützten Arten obligatorisch. Als Kennzeichnungsmethode für Reptilien ist in Deutschland gemäß Bundesartenschutzverordnung neben Transpondern, die individuelle fotografische Dokumentation vorgesehen. Aufgrund der gegebenen rechtlichen Bedingungen und natürlichen Artspezifischen Begebenheiten findet die Fotodokumentation als Kennzeichnungsmethode eine breite Anwendung. Die Fotodokumentation basiert auf dem Prinzip, dass jedes Tier einer Art individuelle charakteristische Körpermerkmale wie natürliche (Farb-)Muster oder Schuppenanordnungen hat. Diese Merkmale verändern sich im Laufe des Lebens nur wenig oder vorhersagbar, wodurch sie eine dauerhafte individuelle Erkennung ermöglichen.
Im Artenschutzvollzug muss derzeit die Überprüfung der Fotodokumentation durch einen manuellen, visuellen Abgleich der Bilder durchgeführt werden. In der angewandten wissenschaftlichen Forschung ist der Einsatz automatisierter Fotoidentifikationssoftware zur Unterscheidung von Individuen einer Tierart für viele Arten bereits etabliert worden.
Das Ziel des Vorhabens ist die Erprobung einer KI-Methode, die in der Lage ist, ausgewählte Reptilienarten des Anhang A-Arten der VO (EG) Nr. 338/97 auf Basis KI-gestützter Bilderken-nung anhand ihrer individuellen Muster als Individuum zu klassifizieren. Neben der Erprobung ist eine technische Dokumentation anzufertigen.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000-3)

c)
Ort der Leistungserbringung

Bonn

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Gesamtleistung ist bis zum 15.12.2027 zu erbringen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"

14.
Sonstige Angaben

Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.


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