Ausschreibungsdetails
---
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
• Wartung, Inspektion und Dokumentation,
• Funktionsprüfung der Feststellanlagen,
• Sicherheitstechnische Prüfung,
• Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4.
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
• Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher,
• Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart,
• Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart.
• Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart.
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
• 504x handbetätigte Drehflügeltüren, davon:
- 216x 1 TF; ohne FSA,
- 268x 2 TF; ohne FSA,
- 1x 1 TF; mit FSA,
- 19X 2 TF; mit FSA.
• 9x kraftbetätigte Drehflügeltüren, davon:
- 5x 1 TF; ohne FSA,
- 1x 2 TF; ohne FSA,
- 2x 1 TF; mit FSA,
- 1x 2 TF; FSA.
• 1x kraftbetätigtes Sektionaltor; ohne FSA.
2. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson Herrn Kemmer; E-Mail: Martin.Kemmer@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Es wird eine Ortsbesichtigung dringend empfohlen, da die Liegenschaft sehr groß, weitläufig und der Zustand der Anlagen schlecht ist (siehe Bemerkungen im LV, Punkt 6: Weitere Informationen zu den Anlagen in diesem LV). Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum 27.10.2025 bis 30.10.2025 (09.00 bis 16:00 Uhr) durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 23.10.2025 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 03.11.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
---
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation,
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen,
•Sicherheitstechnische Prüfung,
•Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4.
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher,
•Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart,
•Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart.
•Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart.
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
•504x handbetätigte Drehflügeltüren, davon:
••216x 1 TF; ohne FSA,
••268x 2 TF; ohne FSA,
••1x 1 TF; mit FSA,
••19X 2 TF; mit FSA.
•9x kraftbetätigte Drehflügeltüren, davon:
••5x 1 TF; ohne FSA,
••1x 2 TF; ohne FSA,
••2x 1 TF; mit FSA,
••1x 2 TF; FSA.
•1x kraftbetätigtes Sektionaltor; ohne FSA.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €;
Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 500.000 €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen!
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
-- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
-- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.
--- dass das Unternehmen für die zu erbringende Leistung „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV - Vorschrift 3 bzw. 4“ in der Handwerksrolle eingetragen ist. Zuständige Handwerkskammer: "Eintragung notwendig"
- Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen:
•Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“,
•Nachweis: Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7,
•Nachweis: befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100).
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Referenz Nr. 1 über Wartung und Prüfung von hand- und / oder kraftbetätigten Türen mit oder ohne Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 170 Anlagen.
Referenz Nr. 2 über Wartung von kraftbetätigten Türen oder Toranlagen mit Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 3 Anlagen.
Referenz Nr. 3 über DGUV-Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 10 Anlagen.
Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen im Tabellenkopf mindestens den in den Tabellenköpfen enthaltene Leistungsumfang erreicht (Mindestanforderung)!
Diese gilt jedoch nur für den Bereich in der Nutzung des Zollfahndungsamtes (ZFA) Berlin. Für Liegenschaftsbereiche außerhalb des ZFA Berlin und sofern kein Zugang zum ZFA Berlin erforderlich ist, ist keine Sicherheitsüber-prüfung notwendig. Geheimschutz / Sicherheitsüberprüfung / Sicherheitsüberprüfung des Personals
(1) Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich der BImA befindet. Der AN verpflichtet sich, unverzüglich, nach Aufforderung durch die AG dem Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabs-bereich Geheimschutz der AG übersendet dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Ausschreibungsunterlagen der AG, z. B. in den besonderen Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung formuliert und durch den AN zwingend zu beachten. Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die AG weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen / den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u. a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien
für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vor-zuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
35670599-40f9-4626-ad37-5b6bb7cd6fc3