Ausschreibungsdetails
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR)
nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo-
dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef-
fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten
MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von
Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die
Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige
MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen
zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi-
schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im
Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen.
Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh-
merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe-
schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt
der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews
durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die
Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla-
nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni-
gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung
von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im
weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer-
den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied-
liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von
der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo-
dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich
möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen.
Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh-
lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung
sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert
werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä-
gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
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mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
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bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
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bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
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§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
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(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
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ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
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werden.
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Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
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bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
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vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
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ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
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ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo-
dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef-
fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten
MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von
Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die
Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige
MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen
zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi-
schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im
Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen.
Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh-
merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe-
schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt
der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews
durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die
Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla-
nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni-
gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung
von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im
weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer-
den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied-
liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von
der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo-
dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich
möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen.
Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh-
lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung
sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert
werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä-
gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.
Vergabe"
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR)
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