Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 1843212617
E-Mail: z6ressortforschung@base.bund.de
Internet-Adresse: https://www.base.bund.de/DE/home/home_node.html
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z5-BASE62220/4725F20001
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
29.10.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
19.12.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=802648
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=802648
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
29.10.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
In Vorbereitung auf seine Aufgaben als Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde für Endlager sowie zur Unterstützung aufsichtlicher Aufgaben treibt das BASE künftig in Abstimmung mit und im Auftrag des BMUKN die weitere Entwicklung des untergesetzlichen Regelwerks für Endlager voran. Die in Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen des Bundes enthaltenen Sicherheitsanforderungen sollen - soweit sachdienlich - in sog. sicherheitstechnischen Anforderungen an die Endlagerung (Arbeitstitel) konkretisiert werden. Damit sollen die Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren entlastet werden. Das im Rahmen von Aufsicht und Genehmigung zu überblickende, anzuwendende und weiterzuentwickelnde Regelwerk ist dabei stets Wandel und Anpassung im Rahmen von neuen Erkenntnissen und Entwicklungen zum Stand von Wissenschaft und Technik unterworfen.
Laut der Sicherheitsrichtlinie GSG-13 (General Safety Guide 13: "Functions and Processes of the Regulatory Body for Safety") der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) ist es ein wichtiges Ziel von Regelwerk, Stabilität und Konsistenz der Entscheidungen der zuständigen Behörden zu gewährleisten sowie Subjektivität und Uneindeutigkeit in der Entscheidungsfindung zu verhindern. Das Regelwerk soll ein ausgewogenes Verhältnis aufweisen zwischen dem anforderungsbasierten (performance-based) und dem vorschreibenden (prescriptive) Regelungsansatz, um den erforderlichen Sicherheitsanforderungen unter sich stetig wandelnden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu genügen.
Das hier ausgeschriebene Forschungsvorhaben soll das BASE bei der Entwicklung des Regelwerks für Endlager unterstützen und den internationalen Austausch des BASE mit ausländischen Behörden im Rahmen eines internationalen Wissenstransfers in diesem Themenbereich gezielt vorbereiten helfen. Ziel des Vorhabens ist die Gewinnung von Erkenntnissen zur Vorgehensweise bei der Erstellung von untergesetzlichem Regelwerk in Staaten mit einem möglichst ähnlichen Endlagerprogramm. Im Anschluss daran soll eine vergleichende Analyse von regulatorischen Anforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgewählter Staaten mit dem deutschen gesetzlichen und untergesetzlichen Endlagerregelwerk durchgeführt werden. Dies schließt sowohl das Vorgehen beim Umgang mit hochradioaktiven (wärmeentwickelnden) Abfällen als auch die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver (nicht-wärmeentwickelnde) Abfälle in tiefen geologischen Formationen ein. Als bevorzugte Vergleichsobjekte sollen dabei die Endlagerprogramme der Staaten Finnland, Frankreich, Schweden, Schweiz, Tschechien und Vereinigtes Königreich herangezogen werden.
Es soll untersucht werden, ob das Regelwerk dieser Staaten Themen abdeckt, die im deutschen Regelwerk ggf. nicht oder in einer anderen Regelungstiefe abgedeckt sind. Neben dem gesetzlichen Regelwerk dieser Staaten, ist auch das jeweilige relevante untergesetzliche Regelwerk (nuklearspezifisch und nicht-nuklearspezifisch) zu betrachten, das bei den jeweiligen Endlagerprogrammen zur Anwendung kommt.
Das zu betrachtende Regelwerk ist zudem auf seinen generellen Charakter bzw. Ansatz hin zu analysieren. Hiermit ist gemeint, ob es im Sinne des IAEO safety standards GSG-13 eher "anforderungsbasiert" (performance-based) ist, d.h. welche Anforderungen zu erfüllen sind, ohne vorzugeben wie diese erreicht werden, oder ob es einen für sicherheitstechnische Ausführungen verbindlichen, "vorschreibenden" (prescriptive) Charakter hat.
Nicht-nuklearspezifische, technische Anforderungen an die Gewährleistung vor allem der bergrechtlichen Sicherheit, gekoppelt mit vorhandenen Vorgaben außerhalb des Bergrechts für die generelle Sicherheit von industriellen bergtechnischen Anlagen, sollen dabei jeweils ebenfalls im Fokus der vergleichenden Betrachtung stehen.
Laut der Sicherheitsrichtlinie GSG-13 (General Safety Guide 13: "Functions and Processes of the Regulatory Body for Safety") der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) ist es ein wichtiges Ziel von Regelwerk, Stabilität und Konsistenz der Entscheidungen der zuständigen Behörden zu gewährleisten sowie Subjektivität und Uneindeutigkeit in der Entscheidungsfindung zu verhindern. Das Regelwerk soll ein ausgewogenes Verhältnis aufweisen zwischen dem anforderungsbasierten (performance-based) und dem vorschreibenden (prescriptive) Regelungsansatz, um den erforderlichen Sicherheitsanforderungen unter sich stetig wandelnden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu genügen.
Das hier ausgeschriebene Forschungsvorhaben soll das BASE bei der Entwicklung des Regelwerks für Endlager unterstützen und den internationalen Austausch des BASE mit ausländischen Behörden im Rahmen eines internationalen Wissenstransfers in diesem Themenbereich gezielt vorbereiten helfen. Ziel des Vorhabens ist die Gewinnung von Erkenntnissen zur Vorgehensweise bei der Erstellung von untergesetzlichem Regelwerk in Staaten mit einem möglichst ähnlichen Endlagerprogramm. Im Anschluss daran soll eine vergleichende Analyse von regulatorischen Anforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgewählter Staaten mit dem deutschen gesetzlichen und untergesetzlichen Endlagerregelwerk durchgeführt werden. Dies schließt sowohl das Vorgehen beim Umgang mit hochradioaktiven (wärmeentwickelnden) Abfällen als auch die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver (nicht-wärmeentwickelnde) Abfälle in tiefen geologischen Formationen ein. Als bevorzugte Vergleichsobjekte sollen dabei die Endlagerprogramme der Staaten Finnland, Frankreich, Schweden, Schweiz, Tschechien und Vereinigtes Königreich herangezogen werden.
Es soll untersucht werden, ob das Regelwerk dieser Staaten Themen abdeckt, die im deutschen Regelwerk ggf. nicht oder in einer anderen Regelungstiefe abgedeckt sind. Neben dem gesetzlichen Regelwerk dieser Staaten, ist auch das jeweilige relevante untergesetzliche Regelwerk (nuklearspezifisch und nicht-nuklearspezifisch) zu betrachten, das bei den jeweiligen Endlagerprogrammen zur Anwendung kommt.
Das zu betrachtende Regelwerk ist zudem auf seinen generellen Charakter bzw. Ansatz hin zu analysieren. Hiermit ist gemeint, ob es im Sinne des IAEO safety standards GSG-13 eher "anforderungsbasiert" (performance-based) ist, d.h. welche Anforderungen zu erfüllen sind, ohne vorzugeben wie diese erreicht werden, oder ob es einen für sicherheitstechnische Ausführungen verbindlichen, "vorschreibenden" (prescriptive) Charakter hat.
Nicht-nuklearspezifische, technische Anforderungen an die Gewährleistung vor allem der bergrechtlichen Sicherheit, gekoppelt mit vorhandenen Vorgaben außerhalb des Bergrechts für die generelle Sicherheit von industriellen bergtechnischen Anlagen, sollen dabei jeweils ebenfalls im Fokus der vergleichenden Betrachtung stehen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Köln
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.01.2026
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMUV (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUV finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUV finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
neben dem Nachweis der administrativen Eignung über die Selbstauskunft gibt es keine weiteren fachlichen Eignungskritien. Allerdings gibt es für die Ausführung Anforderungen an das Projektteam.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
c970a38b-5b3b-480c-b836-f4d4b8bf6683