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Ausschreibungsdetails

Elektronische Personendosimeter (EPD) für Beta- und Gammastrahlung mit Zubehör

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.09.2025

14.10.2025 09:00

0771/24-001

Bundesamt für Strahlenschutz

19.09.2025 13:16

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesamt für Strahlenschutz
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183330
E-Mail: angebote@bfs.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

0771/24-001

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

14.10.2025 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

14.11.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=802572

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

14.10.2025 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Es werden 36 TruDose Electronic Personal Dosimeter für Beta und Gamma Strahlen benötigt. Zusätzlich sollen drei passende Auslesestationen (Geräte und Software) geliefert werden.
Die TruDose Electronic Personal Dosimeter müssen einer Konformitätsbewertung unterzogen werden.
Es werden weiterhin 50 Halteclips passen zu den Dosimetern benötigt.
Die Positionen sind entsprechend im Angebotsformular aufgeführt. Bitte ein entsprechendes Produktdatenblatt dem Angebot beifügen.
Die Ausschreibung erfolgt aus technischen Gründen sowie Gründen der Produktkompatibilität gem. § 23 Abs. 5 UVgO produktfestgelegt.

c)
Ort der Leistungserbringung

10318 Berlin

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

zeitnah nach Auftragserteilung

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Lieferung. Eine Abschlagszahlung oder auch eine Vorausleistung ist nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der zentralen OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) - diese ist abrufbar unter https://xrechnung-bdr.de - vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnummer 0771/24-001 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Es werden keine gesonderten Anforderungen an die Eignung gestellt. Der Bieter hat jedoch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A - Sammel-anlage BWB“ zu erklären.

12.
Zuschlagskriterien

Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher - bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit - das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das Wertungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist zu 100% der Angebotspreis (im Falle einer Losvergabe je Los) unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos. Im Rahmen einer Losvergabe darf der in dem jeweiligen Los angebotene Preis nicht in Abhängigkeit zu einer Bezuschlagung in anderen Losen gestellt werden.
Der Angebotspreis Netto ist in den Angebotsvordruck einzutragen.


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