Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 190-25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
27.10.2025 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.12.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=802294
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=802294
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
27.10.2025 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung sind Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen. Zum Leistungsumfang gehören insgesamt 3 Gebietslose.
Der Bundesforstbetrieb Niedersachsen (AG) benötigt im Bereich der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) in Meppen mit den Forstrevieren Hahnenberg, Hohenheide und Hümmling (Los 1) sowie in den Forstrevieren Schepsdorf (Lingen, Los 2) und Friesenland (Landkreis Aurich, Los 3) Leistungen zu Verkehrssicherungsarbeiten. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag.
Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig zweimal jährliche Begehungen im Rahmen der Verkehrssicherung statt (August/ September und Januar/ Februar), denen die geplanten Verkehrssicherungsmaßnahmen folgen. Diesen Begehungen folgt zeitnah die Beauftragung der durchzuführenden Maßnahmen, die in aller Regel im Zeitraum 01. Oktober bis 28. Februar vollständig abzuarbeiten sind. Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen erfolgt zeitnah die Abnahme durch die AG.
---
Die zu bearbeitenden Bäume/Flächen befinden sich überwiegend auf militärisch genutzten Liegenschaften auf denen dauerhafter Schießbetrieb stattfindet. Die militärische Nutzung hat Vorrang (Hauptnutzung) und wird den Ablauf der benötigten Arbeiten beeinflussen. Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese sind auch im öffentlich zugänglichen Raum.
Es ist ständig ein gültiger Personalausweis mitzuführen. Aufgrund der militärischen Sicherheit erhalten Mitarbeiter, welche aus Ländern stammen, die auf der Staatenliste (C-03d_Staatenliste_VOEK_190-25) stehen, keinen Zutritt in die Liegenschaft. Die Staatenliste ist zu beachten und einzuhalten.
Es gilt die BVB Bundesforst, die Belehrung über die Gefahren gemäß BVB muss einzeln unterzeichnet und mitgeführt werden. Eine Einweisung/Belehrung/Sicherheitsunterweisung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
---
Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen zu entnehmen.
Der Bundesforstbetrieb Niedersachsen (AG) benötigt im Bereich der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) in Meppen mit den Forstrevieren Hahnenberg, Hohenheide und Hümmling (Los 1) sowie in den Forstrevieren Schepsdorf (Lingen, Los 2) und Friesenland (Landkreis Aurich, Los 3) Leistungen zu Verkehrssicherungsarbeiten. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag.
Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig zweimal jährliche Begehungen im Rahmen der Verkehrssicherung statt (August/ September und Januar/ Februar), denen die geplanten Verkehrssicherungsmaßnahmen folgen. Diesen Begehungen folgt zeitnah die Beauftragung der durchzuführenden Maßnahmen, die in aller Regel im Zeitraum 01. Oktober bis 28. Februar vollständig abzuarbeiten sind. Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen erfolgt zeitnah die Abnahme durch die AG.
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Die zu bearbeitenden Bäume/Flächen befinden sich überwiegend auf militärisch genutzten Liegenschaften auf denen dauerhafter Schießbetrieb stattfindet. Die militärische Nutzung hat Vorrang (Hauptnutzung) und wird den Ablauf der benötigten Arbeiten beeinflussen. Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese sind auch im öffentlich zugänglichen Raum.
Es ist ständig ein gültiger Personalausweis mitzuführen. Aufgrund der militärischen Sicherheit erhalten Mitarbeiter, welche aus Ländern stammen, die auf der Staatenliste (C-03d_Staatenliste_VOEK_190-25) stehen, keinen Zutritt in die Liegenschaft. Die Staatenliste ist zu beachten und einzuhalten.
Es gilt die BVB Bundesforst, die Belehrung über die Gefahren gemäß BVB muss einzeln unterzeichnet und mitgeführt werden. Eine Einweisung/Belehrung/Sicherheitsunterweisung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
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Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen zu entnehmen.
b)
CPV-Codes
Baumpflege (77211500-7)
c)
Ort der Leistungserbringung
Los 1
Bereich der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91), Landkreis Emsland, Forstreviere Hahnenberg, Hohenheide und Hümmling.
Los 2
Forstreviere Schepsdorf (Lingen)
Los 3
Friesenland (Landkreis Aurich)
Bereich der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91), Landkreis Emsland, Forstreviere Hahnenberg, Hohenheide und Hümmling.
Los 2
Forstreviere Schepsdorf (Lingen)
Los 3
Friesenland (Landkreis Aurich)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
3 Lose
Los 1:
Bereich der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91), Landkreis Emsland, Forstreviere Hahnenberg, Hohenheide und Hümmling.
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
- Fällung (275 Bäume)
- Kronenpflege (318 Bäume)
- Totholzentfernung (235 Bäume)
- Einkürzung (123 Bäume)
- Stubbenfräsen
- Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhergesehenen Ereignissen
- Lichtraumprofilschnitt
---
Los 2
Forstreviere Schepsdorf im Bereich Nordhorn - Range, Landkreis Grafschaft Bentheim
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
- Fällung (59 Bäume)
- Kronenpflege (24 Bäume)
- Totholzentfernung (49 Bäume)
- Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhergesehenen Ereignissen
---
Los 3:
Friesenland (Landkreis Aurich), mit den Liegenschaften in Tannenhausen, Schweinebrück, Brockzetel, Veenhusen, Rostrup und Friedrichsfeld
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
- Fällung (54 Bäume)
- Totholzentfernung (81 Bäume)
- Stubbenfräsen
- Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhergesehenen Ereignissen
Für alle Lose:
- Zusatzleistung (z. B. Teilnahme an Besprechungen).
Los 1:
Bereich der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91), Landkreis Emsland, Forstreviere Hahnenberg, Hohenheide und Hümmling.
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
- Fällung (275 Bäume)
- Kronenpflege (318 Bäume)
- Totholzentfernung (235 Bäume)
- Einkürzung (123 Bäume)
- Stubbenfräsen
- Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhergesehenen Ereignissen
- Lichtraumprofilschnitt
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Los 2
Forstreviere Schepsdorf im Bereich Nordhorn - Range, Landkreis Grafschaft Bentheim
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
- Fällung (59 Bäume)
- Kronenpflege (24 Bäume)
- Totholzentfernung (49 Bäume)
- Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhergesehenen Ereignissen
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Los 3:
Friesenland (Landkreis Aurich), mit den Liegenschaften in Tannenhausen, Schweinebrück, Brockzetel, Veenhusen, Rostrup und Friedrichsfeld
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
- Fällung (54 Bäume)
- Totholzentfernung (81 Bäume)
- Stubbenfräsen
- Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhergesehenen Ereignissen
Für alle Lose:
- Zusatzleistung (z. B. Teilnahme an Besprechungen).
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
maximale Anzahl an Losen: 3
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn des Leistungszeitraumes: 01.12.2025
Ende des Leistungszeitraumes ohne Option: 30.11.2027
Ende des Leistungszeitraumes mit Option: 30.11.2029
---
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.08.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ende des Leistungszeitraumes ohne Option: 30.11.2027
Ende des Leistungszeitraumes mit Option: 30.11.2029
---
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.08.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
---
Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend Informationen zu den einzureichenden Unterlagen aufgelistet:
---
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) -falls einschlägig-
- Nachweis der Betriebs-und Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR
- Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1) und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 2)
- Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3) und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien zzgl. Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
- Nachweis zur fachlichen Eignung der Mannschaft: SKT-B-Ausbildung (oder vergleichbaren Qualifikationen) und mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig (oder einer vergleichbaren Qualifikation)
- Nachweis zur fachlichen Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonal (Bauleiter/-in und Vorarbeiter/-in):
European Tree Worker;
European Tree Technican;
Arborist;
Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder
eine vergleichbare Qualifikation
- Organigramm für die Arbeitsorganisation der einzusetzenden Personen (Leitung, Aufsicht, Fachpersonal) zu den ausgeschriebenen Arbeiten (Angabe von Vor-/Name und Qualifikationen). Differenzierung des Personals nach Festangestellten und Subunternehmern.
---Die Nichtvorlage von geforderten Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.---
---
Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend Informationen zu den einzureichenden Unterlagen aufgelistet:
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) -falls einschlägig-
- Nachweis der Betriebs-und Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR
- Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1) und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 2)
- Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3) und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
- Bieterauskunft und Eignungskriterien zzgl. Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
- Nachweis zur fachlichen Eignung der Mannschaft: SKT-B-Ausbildung (oder vergleichbaren Qualifikationen) und mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig (oder einer vergleichbaren Qualifikation)
- Nachweis zur fachlichen Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonal (Bauleiter/-in und Vorarbeiter/-in):
European Tree Worker;
European Tree Technican;
Arborist;
Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder
eine vergleichbare Qualifikation
- Organigramm für die Arbeitsorganisation der einzusetzenden Personen (Leitung, Aufsicht, Fachpersonal) zu den ausgeschriebenen Arbeiten (Angabe von Vor-/Name und Qualifikationen). Differenzierung des Personals nach Festangestellten und Subunternehmern.
---Die Nichtvorlage von geforderten Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.---
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Bezeichnung: Als Zuschlagskriterium wird der Gesamtnettopreis (Wertungspreis) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen zu 100 % gemäß Preisblatt
bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
14.
Sonstige Angaben
Wertung
Gewertet werden die Eignungskriterien für Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen für den Bundesforstbetrieb Westbrandenburg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
---
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 33 UVgO) für die zu erbringenden
Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Poolverfahren).
---
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
---
Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 16.10.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
---
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
---
Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die spätere Preisermittlung bedeutsam sein können. ---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B. die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 01.09.2025 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr.
Gewertet werden die Eignungskriterien für Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen für den Bundesforstbetrieb Westbrandenburg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
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Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 33 UVgO) für die zu erbringenden
Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Poolverfahren).
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Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 16.10.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die spätere Preisermittlung bedeutsam sein können. ---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B. die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum 01.09.2025 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande; eine eventuelle spätere urkundliche Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes hat nur deklaratorischen Charakter.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr.
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