Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
06242 Braunsbedra
Sachsen-Anhalt
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
g)
Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Preis 20 %
Kreativität 80 %
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Nachweis der Leistungskapazität durch Vorlage der Umsatzbilanz der letzten 3 Jahre
- Erklärung, dass Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat
- Vorlage von mindestens fünf Referenzobjekten, die ähnliche Anforderungen in Art und Umfang widerspiegeln. Die Referenzobjekte müssen durch Entwurfsdarstellungen und Fotos des fertigen Objektes belegt werden
- Auflistung der verwendeten Hauptmaterialien und Baumethoden, die für die naturgetreue und langlebige Gestaltung des Spielplatzes verwendet werden
- Bestätigung, dass die Herstellung und der Bau gemäß den Regeln der Technik und Sicherheitsnormen erfolgen. Erläuterung der Sicherheitsabnahme der Spielgeräte.
- Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
- die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Vorlage des Nachweises über Eintragung im Handelsregister bzw. über die Nichtverpflichtung
- Nachweis der Eintragung in das zuständige Berufsregister
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet oder bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes, dieser auf Verlangen vorgelegt wird
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§§ 123, 124 GWB)
- Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
- Nachweis, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
- Eigenerklärungen gemäß §§ 11 und 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhalten soll, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Sonstige Angaben
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere etwaige Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal des Bundes veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Dieser Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die mindestens das gesetzliche Vergabemindeststundenentgelt (Vergabemindestlohn) in Form eines Mindeststundenlohnes in Höhe von 15,67 EUR zahlen.
3.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
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