Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer: Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ): 53179
Ort: Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3525831100-Jo
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
13.11.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.12.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=800745
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=800745
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
13.11.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Primäre Aufgabe dieses Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE) ist eine umfassende Analyse, inwiefern Naturschutzkonzepte in Deutschland angesichts des Klimawandels angepasst werden sollten und können und welcher neuen Naturschutzkonzepte es gegebenenfalls bedarf. Dabei werden diejenigen Naturschutzkonzepte identifiziert, welche im Klimawandel von besonderer Relevanz sind, z. B. da sie sich flexibel an sich verändernde Gegebenheiten anpassen lassen, einen besonderen Beitrag zur Stärkung ökologischer Resilienz leisten und wichtige Ökosystemleistungen erhalten oder explizit die Probleme adressieren, die im Klimawandel für die Erhaltung der biologischen Vielfalt besonders relevant sind. Es wird außerdem evaluiert, wo sich bei bestehenden Konzepten bereits Erfolge, beispielsweise durch flexibilisierte adaptive Managementoptionen, in der praktischen Naturschutzarbeit nachweisen lassen, wo es einer weiteren Optimierung in Anbetracht der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels bedarf und wie diese ermöglicht werden können. Es wird zudem beispielhaft aufgezeigt, wo aktuell eine geringe Flexibilität von rechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben eine an den Klimawandel angepasste Naturschutzarbeit erschwert und wie mögliche Lösungsoptionen aussehen könnten. Ziel ist eine kritische Reflexion und konstruktive Weiterentwicklung der aktuellen Naturschutzarbeit in Deutschland anhand relevanter Beispiele und die Bereitstellung von Grundlagen zur Beantwortung der Frage, wo im Naturschutz bestehende Konzepte und gesetzliche Rahmenbedingungen in Anbetracht des zunehmenden Klimawandels hinterfragt werden müssen und wie diese gezielt angepasst werden können.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist bis zum 31.01.2028 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"
14.
Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.
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