Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183331538
Telefax: +49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08313/3625S72445
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
21.10.2025 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.11.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=800662
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=800662
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
21.10.2025 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die fortschreitende Digitalisierung führt zu einem vermehrten Einsatz von Virtual Reality (VR)-Geräten, wie VR-Brillen (head-mounted displays, HMDs) in denen Leuchtdioden (LEDs) verbaut sind. Daraus ergibt sich ein neues Expositionsszenario, bei dem das Auge täglich bis zu 8 h sichtbarem Licht (400 nm - 780 nm) niedriger Strahlungsintensität aus kurzer Distanz ausgesetzt sein könnte.
Es ist bekannt, dass Blaulicht (400 nm - 500 nm) photochemische Schäden im Auge, insbesondere der Netzhaut (Retina), setzen kann. Studien zeigen, dass die Exposition gegenüber weißen oder blauen LEDs hoher Strahlungsintensität in vitro und in vivo zu akuten Effekten wie oxidativen Stress, Zelltod und Entzündungsreaktionen führen kann. Die Interpretation der Studien gestaltet sich jedoch schwierig, da u.a. die verwendeten Lichtquellen unzureichend beschrieben werden und biologische Modelle verwendet werden, die die humane Retina nicht adäquat darstellen. Untersuchungen zu den Effekten von Blaulicht bei Expositionsbedingungen, wie sie realistisch bei Benutzung von VR-HMDs auftreten, liegen nicht vor.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Beantwortung der Frage, ob Blaulicht von VR-HMDs die Netzhaut des Auges schädigen kann. Dazu ist die Literaturrecherche zu den photochemischen und gesundheitlichen Wirkungen von Blaulicht auf die Netzhaut durchzuführen. Darauf aufbauend sind ein geeignetes Studiendesign und Expositionsszenario zu entwerfen. Das verwendete biologische Modell (in vitro oder ex vivo) muss der menschlichen Netzhaut möglichst nahekommen. Mit der Expositionseinheit muss es möglich sein, die Bedingungen auf die Netzhaut, wie sie bei der Ver-wendung von VR-Geräten vorkommen, realistisch abzubilden. Die tatsächlich im biologischen Modell wirkenden photometrischen und radiometrischen Größen sind unabhängig von Herstellerangaben zu messen. Wiederholte und langanhaltende Expositionen mit Blaulichtquellen, die VR-Geräten entsprechen, sind durchzuführen. Nach den Expositions-Experimenten sind die Zellviabilität, Biomarker für Apoptose, entzündliche Prozesse und oxidativen Stress, sowie die Genotoxizität oder Mutagenität zu untersuchen. Änderungen in der Gen- und Proteinexpression des verwendeten biologischen Modells sind ebenfalls zu bestimmen.
Anhand der im Projekt gewonnen, statistisch relevanten Ergebnisse ist abzuschätzen, ob es aufgrund der Exposition gegenüber Blaulicht aus VR-HMDs zu strahlenschutz-relevanten biologischen Wirkungen in der Netzhaut des Auges kommt.
Es ist bekannt, dass Blaulicht (400 nm - 500 nm) photochemische Schäden im Auge, insbesondere der Netzhaut (Retina), setzen kann. Studien zeigen, dass die Exposition gegenüber weißen oder blauen LEDs hoher Strahlungsintensität in vitro und in vivo zu akuten Effekten wie oxidativen Stress, Zelltod und Entzündungsreaktionen führen kann. Die Interpretation der Studien gestaltet sich jedoch schwierig, da u.a. die verwendeten Lichtquellen unzureichend beschrieben werden und biologische Modelle verwendet werden, die die humane Retina nicht adäquat darstellen. Untersuchungen zu den Effekten von Blaulicht bei Expositionsbedingungen, wie sie realistisch bei Benutzung von VR-HMDs auftreten, liegen nicht vor.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Beantwortung der Frage, ob Blaulicht von VR-HMDs die Netzhaut des Auges schädigen kann. Dazu ist die Literaturrecherche zu den photochemischen und gesundheitlichen Wirkungen von Blaulicht auf die Netzhaut durchzuführen. Darauf aufbauend sind ein geeignetes Studiendesign und Expositionsszenario zu entwerfen. Das verwendete biologische Modell (in vitro oder ex vivo) muss der menschlichen Netzhaut möglichst nahekommen. Mit der Expositionseinheit muss es möglich sein, die Bedingungen auf die Netzhaut, wie sie bei der Ver-wendung von VR-Geräten vorkommen, realistisch abzubilden. Die tatsächlich im biologischen Modell wirkenden photometrischen und radiometrischen Größen sind unabhängig von Herstellerangaben zu messen. Wiederholte und langanhaltende Expositionen mit Blaulichtquellen, die VR-Geräten entsprechen, sind durchzuführen. Nach den Expositions-Experimenten sind die Zellviabilität, Biomarker für Apoptose, entzündliche Prozesse und oxidativen Stress, sowie die Genotoxizität oder Mutagenität zu untersuchen. Änderungen in der Gen- und Proteinexpression des verwendeten biologischen Modells sind ebenfalls zu bestimmen.
Anhand der im Projekt gewonnen, statistisch relevanten Ergebnisse ist abzuschätzen, ob es aufgrund der Exposition gegenüber Blaulicht aus VR-HMDs zu strahlenschutz-relevanten biologischen Wirkungen in der Netzhaut des Auges kommt.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000-3)
c)
Ort der Leistungserbringung
Neuherberg (Oberschleißheim)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 33 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter muss zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 31 UVgO i. V. m. §§ 123,124 GWB die Eigenerklärung "3625S72445_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO.docx" mit dem Angebot ausgefüllt abgeben.
Die Anbietenden bzw. das Bieterkonsortium müssen anhand von vergleichbaren Referenzaufträgen, d.h. einschlägigen Projektberichten, wissenschaftlichen Publikationen, Patenten und/oder anderweitig geeigneten Nachweisen, ihre berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck haben sie das ausgefüllte Formblatt "Referenz" einzureichen; die Auftraggeberin behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
- Nachweis einschlägiger Erfahrung in der Durchführung von in vitro Experimenten mit relevanten Zellen der humanen Netzhaut, retinalen Organoiden oder von ex vivo-Experimenten mit isolierten Netzhäuten. Falls für die Expositionsstudien Organoide verwendet werden sollen, ist zusätzlich eine belegbare Expertise in der gerichteten Differenzierung der Ausgangszellen zu retinalen Organoiden erforderlich. Falls ein ex vivo Modell der Retina eingesetzt werden soll, müssen die Anbietenden und das von ihnen eingesetzte Personal sowohl Erfahrungen in der ex vivo Kultivierung der Retina von Versuchs- oder Schlachttieren, als auch den Zugang zu Spenderaugen nachweisen.
- Zugang zu einem Expositionssystem für die Exposition des biologischen Modells mit optischer Strahlung im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 500 nm. Das Expositionssystem muss die Bestrahlung der Netzhaut des menschlichen Auges bei VR-Anwendungen möglichst realistisch wiedergeben. Technische Spezifikationen sind dem Angebot beizulegen.
- Nachweis entsprechender Erfahrung in der Durchführung und Auswertung der erforderlichen Methoden für die Messung der Endpunkte und Biomarker sowie gegebenenfalls in Genexpressions- und Proteinanalysen.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt u.a. vor bei:
- von den Anbietenden durchgeführten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage (Forschungsprojekte zur Erforschung biologischer Wirkungen optischer Strahlung oder gegebenenfalls ionisierender Strahlung auf die Netzhaut des Auges und die Analyse biologischer Wirkungen (Zellviabilität, Genotoxizität/Mutagenität, Oxidativer Stress, Entzündungsreaktionen, Genexpressionsanalyse Proteinanalytik) nach Bestrahlung).
- Aufträgen, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.
Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie folgendes belegt:
- Die fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlagen (Exposition von biologischen Modellen mit optischer Strahlung, Messung von Zellviabilität, Genotoxizität/Mutagenität, Entzündungsreaktionen und oxidativem Stress, Analyse der Genexpression, Proteinanalytik) bei vergleichbarem Umfang.
Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und / oder Referenzstudien ergeben, sollen die Anbietenden alle einschlägigen Projekte und / oder Studien benennen.
Anforderungen und Nachweise der beruflich-technischen Leistungsfähigkeit:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen müssen die Anbietenden über Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellungen erforderlichen beruflichen Qualifikation (Biologie/Biomedizin/Biochemie/Biotechnologie, Physik/Biophysik oder verwandte Fächer) und der erforderlichen beruflichen Erfahrung mit der Durchführung von Forschungsprojekten verfügen. Das zur Erfüllung der Aufgabe vorgesehene Personal ist unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Angabe entsprechender Universitätsabschlüsse) und Berufserfahrung (Projektleiter - mind. 5 Jahre, Bearbeiter*innen - mind. 2 Jahre) zu benennen.
Zu diesem Zweck haben sie das ausgefüllte Formblatt "Fachkräfte" einzureichen; die Auftraggeberin behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Die Anbietenden haben den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen, durch die Benennung mindestens eines Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen vorhanden sein.
Hinweise zur Eignungsleihe:
Soweit die Anbietenden im eigenen Unternehmen nicht über die o. g. Eignung verfügen und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen müssen, haben sie die Möglichkeit der "Eignungsleihe". Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen die Eignung an die Anbietenden verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt "Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer" abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung "Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO" abgeben.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die die Anbietenden im eigenen Unternehmen nicht verfügen (bspw. Formblatt "Referenz").
(4) Die Anbietenden reichen die Erklärungen zu (1) bis (3) mit ihrem Angebot ein.
Beispiel:
Der Bieter benötigt den Nachweis über fundierte Kenntnisse hinsichtlich der Durchführung von Experimenten mit dem zu verwendenden biologischen Modell, z.B. der Durchführung von in vitro Experimenten mit retinalen Organoiden oder ex vivo Experimenten mit Netzhäuten, von einem weiteren Institut. Dazu gibt das Institut die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt "3625S72445_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer", die Erklärung "3625S72445_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO" und die Erklärung "3625S72445_Formblatt Referenz" ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, indem die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfüllt.
Die Anbietenden bzw. das Bieterkonsortium müssen anhand von vergleichbaren Referenzaufträgen, d.h. einschlägigen Projektberichten, wissenschaftlichen Publikationen, Patenten und/oder anderweitig geeigneten Nachweisen, ihre berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck haben sie das ausgefüllte Formblatt "Referenz" einzureichen; die Auftraggeberin behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
- Nachweis einschlägiger Erfahrung in der Durchführung von in vitro Experimenten mit relevanten Zellen der humanen Netzhaut, retinalen Organoiden oder von ex vivo-Experimenten mit isolierten Netzhäuten. Falls für die Expositionsstudien Organoide verwendet werden sollen, ist zusätzlich eine belegbare Expertise in der gerichteten Differenzierung der Ausgangszellen zu retinalen Organoiden erforderlich. Falls ein ex vivo Modell der Retina eingesetzt werden soll, müssen die Anbietenden und das von ihnen eingesetzte Personal sowohl Erfahrungen in der ex vivo Kultivierung der Retina von Versuchs- oder Schlachttieren, als auch den Zugang zu Spenderaugen nachweisen.
- Zugang zu einem Expositionssystem für die Exposition des biologischen Modells mit optischer Strahlung im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 500 nm. Das Expositionssystem muss die Bestrahlung der Netzhaut des menschlichen Auges bei VR-Anwendungen möglichst realistisch wiedergeben. Technische Spezifikationen sind dem Angebot beizulegen.
- Nachweis entsprechender Erfahrung in der Durchführung und Auswertung der erforderlichen Methoden für die Messung der Endpunkte und Biomarker sowie gegebenenfalls in Genexpressions- und Proteinanalysen.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt u.a. vor bei:
- von den Anbietenden durchgeführten Projekten mit vergleichbarer methodischer Grundlage (Forschungsprojekte zur Erforschung biologischer Wirkungen optischer Strahlung oder gegebenenfalls ionisierender Strahlung auf die Netzhaut des Auges und die Analyse biologischer Wirkungen (Zellviabilität, Genotoxizität/Mutagenität, Oxidativer Stress, Entzündungsreaktionen, Genexpressionsanalyse Proteinanalytik) nach Bestrahlung).
- Aufträgen, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.
Eine wissenschaftliche Publikation ist vergleichbar, wenn sie folgendes belegt:
- Die fachliche Expertise hinsichtlich vergleichbarer methodischer Grundlagen (Exposition von biologischen Modellen mit optischer Strahlung, Messung von Zellviabilität, Genotoxizität/Mutagenität, Entzündungsreaktionen und oxidativem Stress, Analyse der Genexpression, Proteinanalytik) bei vergleichbarem Umfang.
Wenn sich die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und / oder Referenzstudien ergeben, sollen die Anbietenden alle einschlägigen Projekte und / oder Studien benennen.
Anforderungen und Nachweise der beruflich-technischen Leistungsfähigkeit:
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen müssen die Anbietenden über Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellungen erforderlichen beruflichen Qualifikation (Biologie/Biomedizin/Biochemie/Biotechnologie, Physik/Biophysik oder verwandte Fächer) und der erforderlichen beruflichen Erfahrung mit der Durchführung von Forschungsprojekten verfügen. Das zur Erfüllung der Aufgabe vorgesehene Personal ist unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Angabe entsprechender Universitätsabschlüsse) und Berufserfahrung (Projektleiter - mind. 5 Jahre, Bearbeiter*innen - mind. 2 Jahre) zu benennen.
Zu diesem Zweck haben sie das ausgefüllte Formblatt "Fachkräfte" einzureichen; die Auftraggeberin behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Die Anbietenden haben den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen, durch die Benennung mindestens eines Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen vorhanden sein.
Hinweise zur Eignungsleihe:
Soweit die Anbietenden im eigenen Unternehmen nicht über die o. g. Eignung verfügen und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen müssen, haben sie die Möglichkeit der "Eignungsleihe". Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen die Eignung an die Anbietenden verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt "Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer" abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung "Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO" abgeben.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z. B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die die Anbietenden im eigenen Unternehmen nicht verfügen (bspw. Formblatt "Referenz").
(4) Die Anbietenden reichen die Erklärungen zu (1) bis (3) mit ihrem Angebot ein.
Beispiel:
Der Bieter benötigt den Nachweis über fundierte Kenntnisse hinsichtlich der Durchführung von Experimenten mit dem zu verwendenden biologischen Modell, z.B. der Durchführung von in vitro Experimenten mit retinalen Organoiden oder ex vivo Experimenten mit Netzhäuten, von einem weiteren Institut. Dazu gibt das Institut die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt "3625S72445_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer", die Erklärung "3625S72445_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO" und die Erklärung "3625S72445_Formblatt Referenz" ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, indem die Bietergemeinschaft insgesamt die o. g. Eignungsanforderungen erfüllt.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
80b278e5-f433-4f40-8847-74f61c5e433e