Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183331538
Telefax:+49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08313/3625S72541
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
16.10.2025 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.11.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=799426
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=799426
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
16.10.2025 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
In ihren Empfehlungen aus dem Jahr 2007 hat die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) den Schutz nicht-menschlicher Spezies in ihr System aufgenommen (ICRP-Publikation 103). Darauf aufbauend wurden verschiedene Empfehlungen und Konzepte zum Strahlenschutz der belebten Umwelt auf nationaler und internationaler Ebene erarbeitet. Diese Entwicklung spiegelt ein wachsendes globales Engagement für den Umweltschutz und eine Bewegung hin zu einer ganzheitlichen Sichtweise des Strahlenschutzes wider, die die belebte Umwelt ausdrücklich einschließt.
Das Ressortforschungsvorhaben widmet sich daher der Grundsatzfrage des Strahlenschutzes, ob in Deutschland die belebte Umwelt bereits dadurch ausreichend vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung geschützt ist, wenn die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung in Verbindung mit den geltenden Berechnungsvorschriften zur Ermittlung der Strahlenexposition der Bevölkerung eingehalten werden.
Das Forschungsvorhaben ist in drei aufeinander aufbauende Arbeitspakete gegliedert, die eine Literaturrecherche, die Berechnung der maximalen Umweltkontaminationen bei Einhaltung der Dosisgrenzwerte für den Menschen und letztlich die Berechnung und Bewertung der Strahlenexposition der belebten Umwelt beinhalten. Für die Durchführung des Forschungsvorhabens sind die aktuell geltenden Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition der Bevölkerung, die nationalen wie internationalen Empfehlungen zum Strahlenschutz der belebten Umwelt sowie Konzepte aus dem sektoralen Umweltschutz anzuwenden.
Das Ressortforschungsvorhaben widmet sich daher der Grundsatzfrage des Strahlenschutzes, ob in Deutschland die belebte Umwelt bereits dadurch ausreichend vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung geschützt ist, wenn die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung in Verbindung mit den geltenden Berechnungsvorschriften zur Ermittlung der Strahlenexposition der Bevölkerung eingehalten werden.
Das Forschungsvorhaben ist in drei aufeinander aufbauende Arbeitspakete gegliedert, die eine Literaturrecherche, die Berechnung der maximalen Umweltkontaminationen bei Einhaltung der Dosisgrenzwerte für den Menschen und letztlich die Berechnung und Bewertung der Strahlenexposition der belebten Umwelt beinhalten. Für die Durchführung des Forschungsvorhabens sind die aktuell geltenden Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition der Bevölkerung, die nationalen wie internationalen Empfehlungen zum Strahlenschutz der belebten Umwelt sowie Konzepte aus dem sektoralen Umweltschutz anzuwenden.
b)
CPV-Codes
Strahlenschutz (90721600-3)
c)
Ort der Leistungserbringung
Neuherberg (Oberschleißheim)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 24 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter muss zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 31 UVgO i. V. m. §§ 123,124 GWB die Eigenerklärung "3625S72541_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO.docx" mit dem Angebot ausgefüllt abgeben.
Die nachzuweisenden Eignungsanforderungen lauten wie folgt:
Der Auftragnehmer muss einschlägige Erfahrungen mit den Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition der Bevölkerung (AVV Tätigkeiten) nachweisen. Zusätzlich sind Erfahrungen im Strahlenschutz der belebten Umwelt sowie grundlegende Kenntnisse im (sektoralen) Umweltschutz für die Durchführung des Vorhabens vorteilhaft.
Entsprechende Nachweise können anhand bereits bearbeiteter Projekte oder/und der Angabe einschlägiger Publikationen erbracht werden.
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Auftragnehmer Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal für die konzeptionelle Arbeit am Vorhaben, für die fachliche Begleitung der rechenintensiven Arbeiten und für die Erstellung der wissenschaftlichen Veröffentlichung muss über ein wissenschaftliches Hochschulstudium verfügen. Die rechenintensiven Arbeiten des Vorhabens selbst sollen durch wissenschaftliches Hilfspersonal erfolgen. Am Projekt Beteiligte sind mit Angaben zu ihren projektspezifischen Funktionen, Qualifikationen und Erfahrungen im Formblatt „Fachkräfte“ zu benennen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Die nachzuweisenden Eignungsanforderungen lauten wie folgt:
Der Auftragnehmer muss einschlägige Erfahrungen mit den Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition der Bevölkerung (AVV Tätigkeiten) nachweisen. Zusätzlich sind Erfahrungen im Strahlenschutz der belebten Umwelt sowie grundlegende Kenntnisse im (sektoralen) Umweltschutz für die Durchführung des Vorhabens vorteilhaft.
Entsprechende Nachweise können anhand bereits bearbeiteter Projekte oder/und der Angabe einschlägiger Publikationen erbracht werden.
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss der Auftragnehmer Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal für die konzeptionelle Arbeit am Vorhaben, für die fachliche Begleitung der rechenintensiven Arbeiten und für die Erstellung der wissenschaftlichen Veröffentlichung muss über ein wissenschaftliches Hochschulstudium verfügen. Die rechenintensiven Arbeiten des Vorhabens selbst sollen durch wissenschaftliches Hilfspersonal erfolgen. Am Projekt Beteiligte sind mit Angaben zu ihren projektspezifischen Funktionen, Qualifikationen und Erfahrungen im Formblatt „Fachkräfte“ zu benennen; der Auftraggeber behält sich vor, u. U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
ca19d7b4-d040-4527-92c4-8304406e2563