Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: Reideburgerstraße 47
Postleitzahl (PLZ): 06116
Ort: Halle (Saale)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
23.12/01/2025
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
15.09.2025 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
15.10.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=798853
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=798853
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
15.09.2025 - 11:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Der im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) verankerte Vorsorgegedanke zielt darauf ab, bereits das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu verhindern und so die natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen zu schützen. Entsprechend gilt es, die natürlichen Bodenfunktionen sowie die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte gleichberechtigt neben anderen Schutzgütern in Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen. Hierfür entwickelten aufgrund fehlender (bundes)einheitlicher Vorgaben die einzelnen Bundesländer verschiedene Bewertungsverfahren, um auf der Grundlage von Bodenkarten die in § 2 BBodSchG beschriebenen Bodenfunktionen flächendifferenziert zu bewerten.
Durch die Einbindung der Bewertungsverfahren in die Landes-, Regional- und Bauleitplanung wird die Identifikation und hinreichende Berücksichtigung der besonders schutzwürdigen Böden im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes ermöglicht.
Für die großmaßstäbige Bewertung der Bodenfunktion Regelung im Wasserhaushalt wird in Sachsen-Anhalt aktuell die Infiltrationskapazität herangezogen (Borg & Preetz 1996).
Die Ableitung der Werte erfolgt dabei für Ackerböden unter Berücksichtigung von Bodenart, Entstehungsart und Zustandsstufe, während für Grünlandböden neben der Bodenart die Bodenstufe und die Wasserverhältnisse in die Bewertung einfließen.
Die Niedersächsische Methode zur Bewertung der Regelungsfunktion im Wasserhaushalt verknüpft die Wasserdurchlässigkeit (Infiltrationskapazität) mit der nutzbaren Feldkapazität (Retentionskapazität).
Die entsprechenden Methoden zur Ermittlung der Parameter finden sich in Bug et al. (2020).
Das sich in Arbeit befindende bundesweite Bodenfunktionsbewertungsverfahren soll (sich am niedersächsischen Vorgehen orientieren und) die Bodenteilfunktion Wasserkreislauf anhand der Kriterien Retentionskapazität, Infiltrationsleistung sowie Auenböden bewerten.
In Sachsen-Anhalt wurde bereits 1996 im Auftrag des damaligen Umweltministeriums ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV LAU) veröffentlicht. Dieses Verfahren steht Behörden und anderen Nutzern zur landesweiten Bodenbewertung in jeweils aktualisierter Version zur Verfügung und kann maßstabsunabhängig eingesetzt werden.
Neben dem BFBV LAU gibt es die „Rechnergestützte Bodenbewertung nach dem Methoden-Management-System (MeMaS)“ des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt auf Basis der flächendeckend für Sachsen-Anhalt digital verfügbaren Vorläufigen Bodenkarte (VBK 50) im Maßstab 1:50.000.
Zur Stärkung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes soll in Zukunft ein gemeinsames Bodenfunktionsbewertungsverfahren auf der Basis einheitlicher Datengrundlagen mit einer maximalen Flächenabdeckung zur Anwendung kommen.
Aufgabe des Projektes ist die methodische Neuaufstellung der Bewertung der Wasserhaushaltsfunktion im Rahmen eines einheitlichen Bodenfunktionsbewertungs-verfahrens für Sachsen-Anhalt. Dafür soll sich an der Niedersächsischen Methodik („NIBIS“) sowie an dem auf Bundesebene geplanten Verfahren orientiert werden. Danach sollen in die Bewertung der Regulationsfunktion im Wasserhaushalt die Infiltrationsleistung, die Retentionskapazität sowie Auenböden einfließen. Im Rahmen dieses Projektes soll die Bewertung der Retentionskapazität erarbeitet und die Bewertung der Infiltrationsleistung gegebenenfalls erneuert werden. Die Retentionskapazität ergibt sich aus der nutzbaren Feldkapazität (nFK) und der Luftkapazität (LK), während die Infiltrationsleistung über den kf-Wert bestimmt wird (Bug et al. 2022).
Durch die Einbindung der Bewertungsverfahren in die Landes-, Regional- und Bauleitplanung wird die Identifikation und hinreichende Berücksichtigung der besonders schutzwürdigen Böden im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes ermöglicht.
Für die großmaßstäbige Bewertung der Bodenfunktion Regelung im Wasserhaushalt wird in Sachsen-Anhalt aktuell die Infiltrationskapazität herangezogen (Borg & Preetz 1996).
Die Ableitung der Werte erfolgt dabei für Ackerböden unter Berücksichtigung von Bodenart, Entstehungsart und Zustandsstufe, während für Grünlandböden neben der Bodenart die Bodenstufe und die Wasserverhältnisse in die Bewertung einfließen.
Die Niedersächsische Methode zur Bewertung der Regelungsfunktion im Wasserhaushalt verknüpft die Wasserdurchlässigkeit (Infiltrationskapazität) mit der nutzbaren Feldkapazität (Retentionskapazität).
Die entsprechenden Methoden zur Ermittlung der Parameter finden sich in Bug et al. (2020).
Das sich in Arbeit befindende bundesweite Bodenfunktionsbewertungsverfahren soll (sich am niedersächsischen Vorgehen orientieren und) die Bodenteilfunktion Wasserkreislauf anhand der Kriterien Retentionskapazität, Infiltrationsleistung sowie Auenböden bewerten.
In Sachsen-Anhalt wurde bereits 1996 im Auftrag des damaligen Umweltministeriums ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV LAU) veröffentlicht. Dieses Verfahren steht Behörden und anderen Nutzern zur landesweiten Bodenbewertung in jeweils aktualisierter Version zur Verfügung und kann maßstabsunabhängig eingesetzt werden.
Neben dem BFBV LAU gibt es die „Rechnergestützte Bodenbewertung nach dem Methoden-Management-System (MeMaS)“ des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt auf Basis der flächendeckend für Sachsen-Anhalt digital verfügbaren Vorläufigen Bodenkarte (VBK 50) im Maßstab 1:50.000.
Zur Stärkung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes soll in Zukunft ein gemeinsames Bodenfunktionsbewertungsverfahren auf der Basis einheitlicher Datengrundlagen mit einer maximalen Flächenabdeckung zur Anwendung kommen.
Aufgabe des Projektes ist die methodische Neuaufstellung der Bewertung der Wasserhaushaltsfunktion im Rahmen eines einheitlichen Bodenfunktionsbewertungs-verfahrens für Sachsen-Anhalt. Dafür soll sich an der Niedersächsischen Methodik („NIBIS“) sowie an dem auf Bundesebene geplanten Verfahren orientiert werden. Danach sollen in die Bewertung der Regulationsfunktion im Wasserhaushalt die Infiltrationsleistung, die Retentionskapazität sowie Auenböden einfließen. Im Rahmen dieses Projektes soll die Bewertung der Retentionskapazität erarbeitet und die Bewertung der Infiltrationsleistung gegebenenfalls erneuert werden. Die Retentionskapazität ergibt sich aus der nutzbaren Feldkapazität (nFK) und der Luftkapazität (LK), während die Infiltrationsleistung über den kf-Wert bestimmt wird (Bug et al. 2022).
c)
Ort der Leistungserbringung
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)
Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführung in zwei Teilleistungen:
Fälligkeit 1. Teilleistung: 30.11.2025
Fälligkeit 2. Teilleisrung: 30.11.2026
Fälligkeit 1. Teilleistung: 30.11.2025
Fälligkeit 2. Teilleisrung: 30.11.2026
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Die Vergütung des Auftrags erfolgt in zwei Teilzahlungen. Die erste Teilzahlung erfolgt auf die Zwischenpräsentation hin. Die erste Teilrechnung ist daher zusammen mit dem Zwischenbericht spätestens zum 30.11.2025 beim Auftraggeber einzureichen. Die maximale Höhe der ersten Teilrechnung darf 83,3 % der Vertragssumme nicht überschreiten.
Die zweite Teilzahlung hat nach dem Abschluss der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer spätestens zum 31.03.2026 zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig erbracht, wenn sie vom Auftraggeber abgenommen und mit Hilfe eines Abnahmeprotokolls dokumentiert wurde.
Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der Vertrag in der Hauptsache, d. h. Vorlage des Zwischenberichts und Vorlage des Abschlussberichtes inklusive der Projektbesprechungen erfüllt ist. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig zu beantragen. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.
Die zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen sind weiterhin zu beachten.
Die Vergütung des Auftrags erfolgt in zwei Teilzahlungen. Die erste Teilzahlung erfolgt auf die Zwischenpräsentation hin. Die erste Teilrechnung ist daher zusammen mit dem Zwischenbericht spätestens zum 30.11.2025 beim Auftraggeber einzureichen. Die maximale Höhe der ersten Teilrechnung darf 83,3 % der Vertragssumme nicht überschreiten.
Die zweite Teilzahlung hat nach dem Abschluss der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer spätestens zum 31.03.2026 zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig erbracht, wenn sie vom Auftraggeber abgenommen und mit Hilfe eines Abnahmeprotokolls dokumentiert wurde.
Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der Vertrag in der Hauptsache, d. h. Vorlage des Zwischenberichts und Vorlage des Abschlussberichtes inklusive der Projektbesprechungen erfüllt ist. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig zu beantragen. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.
Die zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen sind weiterhin zu beachten.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Preis 50%
Fachliche Konzeption des Angebotes 50%
Fachliche Konzeption des Angebotes 50%
14.
Sonstige Angaben
Für diese Ausschreibung gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Aufgrund dessen sind die von der Vergabestelle auf Verlangen vorzulegenden Nachweise nur vom Bestbieter, auf dem der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 8 Abs. 1 TVergG vorzulegen. Weiterhin sind die Hinweise gemäß des Hinweisblattes zu beachten.
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